Ich habe da auch weiterhin Rechtsbedenken. Es handelt sich um ein fremdes Werk -- mindestens ein Leistungsschutzrecht dürfte bestehen.
Der Vergleich mit dem Graphikprogramm hinkt. Denn hier nimmt der User eine Operation vor, nicht der Programmierer. Wenn ein Graphikprogramm automatisch beim Start eine (geschützte) fremde Graphik laden würde, wäre das sicher rechtswidrig.
									
									
								Der Vergleich mit dem Graphikprogramm hinkt. Denn hier nimmt der User eine Operation vor, nicht der Programmierer. Wenn ein Graphikprogramm automatisch beim Start eine (geschützte) fremde Graphik laden würde, wäre das sicher rechtswidrig.
Es hat noch nie etwas gefunzt. To tear down the Wall would be a Werror!
25.06.2016: [Swift] gehört zu meinen *Favorite Tags* auf SO. In welcher Bedeutung von "favorite"?
									25.06.2016: [Swift] gehört zu meinen *Favorite Tags* auf SO. In welcher Bedeutung von "favorite"?
