Impressumspflicht / Datenschutzerklärung

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  • Impressumspflicht / Datenschutzerklärung

    Hallo.

    Soweit ich weiss, herrscht in Deutschland ja Impressumspflicht für Apps, sowie die Pflicht Datenschutzerklärungen in die App einzubetten.
    Inwiefern bringt ihr jenes in euren Apps unter?

    Meine App soll kosten. Dementsprechend komm ich wohl nicht drum rum. Leider finde ich nirgendwo Beispiele.
    Keiner der Apps, die ich auf meinem iPhone habe, haben ein Impressum.


    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von mogio ()

  • Danke für die Info.

    Zur Datenschutzerklärung:Die App speichert nur einen Namen und eine Email Adresse intern soweit. Jene Daten kennt nur die App des Users. Gespeichert sind jene Daten auf nur offline auf dem Phone. Muss ich solche Dinge erwähnen ? Nutzt ihr Vorlagen?


    Muss es dann noch eine Webversion geben damit die Itunesseite das verlinkt?

    Wie macht ihr das?
    Gruss
  • Moin,

    soweit ich weiß herrscht in Deutschland Impressumspflicht für Onlinemedien und eine App ist nicht per se als eine solche zu betrachten.
    Wenn die App komplett und ausschließlich offline auf dem Gerät läuft, dann gelten diese Pflichten meiner Einschätzung nach nicht mehr in vollem Umfang.

    Was nicht heißen soll, dass ich per se auf ein Impressum verzichte. Eigentlich ist es immer dabei und mit maximal einem Klick erreichbar.
    Meist in einem Info-Dialog eingebettet, erreichbar über eine Taste mit einem Infosymbol oder dem Firmenlogo.
    Dort steht dann auch noch der ganze weitere Krams wie die Copyright Informationen der verwendeten Third-Party-Libraries (if any)

    Allerdings ist das Impressum eher schmalspurig: Name, Ort und Link zu einer Website. Auf der dann weitere Kontaktinformationen angeboten werden, man ist ja nicht so. ;)

    Zum Datenschutz: Es ist immer eine gute Idee den Nutzern mitzuteilen, welche Daten wie gespeichert werden.
    Warum speicherst Du eigentlich einen Namen und eine E–Mail Adresse? Kannst Du nicht lieber eine Referenz auf den Adressbucheintrags des Benutzers speichern? Dann muss der Nutzer die Daten nicht an zwei Stellen aktuell halten. Nur so ein Gedanke.
    iTunes erwartet meines Wissens eine Website und eine Kontaktmöglichkeit für den Software Support. Das Telemediengesetz im Allgemeinen und die Impressumspflicht im Besonderen ist ein eher deutsches Phänomen.
    (Google hingegen will unbedingt einen Link zur Datenschutzerklärung haben, kann sein, dass Apple das ebenfalls als notwendig nachgereicht hat.)
    «Applejack» "Don't you use your fancy mathematics to muddle the issue!"

    Iä-86! Iä-64! Awavauatsh fthagn!

    kmr schrieb:

    Ach, Du bist auch so ein leichtgläubiger Zeitgenosse, der alles glaubt, was irgendwelche Typen vor sich hin brabbeln. :-P
  • hey ho.
    Danke für die Infos.

    Warum speicherst Du eigentlich einen Namen und eine E–Mail Adresse?

    War so gewünscht. Wobei mir deine Lösung besser gefallen hätte.

    Hab hier nochmal einen Auszug aus dem Netz.


    Grundsätzlich gilt die Impressumspflicht für alle gewerblichen Angebote. In der digitalen Welt beschränkt sie sich nicht auf Webseiten, sondern umfasst auch Facebook-Seiten und auch Apps.

    Daher ist es für alle Apps mit gewerblichem Hintergrund ausgesprochen wichtig, dass ein Impressum vorhanden ist. Eine App ist dann schon als gewerblich einzustufen, wenn dort Werbung zu sehen ist, die App kostenpflichtig ist oder irgendwelche In-App-Käufer anbietet. Kurz gesagt, wenn dort irgendwie Geld verdient wird, ist es gewerblich.

    Eine App muss nicht nur ein Impressum haben, sondern es muss auch leicht zu finden sein. Im Idealfall immer sichtbar und von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar. Da der Platz auf mobilen Endgeräten stark begrenzt ist, wird man es meistens in einer Unterkategorie unterbringen.

    Wer 100% sicher sein will, macht dafür eine eigene Kategorie, die stets sichtbar ist. Das machen bsp. eine juristische Apps. Wer weitestgehend sicher sein will, bringt das irgendwo unter, wo man es als User erwarten würde. Das ist nämlich das Wichtigste! Das Impressum muss dort sein, wo ein User das typischerweise auf dieser Plattform erwarten würde.



    Ich werde jetzt einfach als Datenschutzerklärung Folgendes einsetzen:



    Erheben von Daten
    Wir erheben und verarbeiten keine personenbezogene Daten.

    Übermitteln von Daten
    Wir übermitteln keine personenbezogene Daten an Dritte.



    Denn wir kennen und nutzen ja keine Daten des Users. Die App nutzt jenes zwar. Aber ohne Übermittlung. Daher sind doch die beiden Aussagen richtig... meinst nicht?

    Gruss
  • 'Ein Auszug aus dem Netz' ist toll…

    "Telemediengesetz; §1" schrieb:

    (1) Dieses Gesetz gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach § 2 des Rundfunkstaatsvertrages sind (Telemedien). Dieses Gesetz gilt für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird.


    Ist Deine App ein Informations– oder Kommunikationsdienst?
    Wie definiert sich Informationsdienst? Und wie definiert sich Informationsdienst im Sinne des Telemediengesetzes?

    Oder, anders gefragt:
    Ist ein Taschenrechner ein Informationsdienst? Ist ein Tagebuch ein Informationsdienst? Ist eine Lagerverwaltung ein Informationsdienst? Ist ein Barcodescanner ein Informationsdienst? Ist eine Fernbedienung ein Informationsdienst? Ist eine Kamera ein Informationsdienst? Ist eine Taschenlampe ein Informationsdienst? Ist ein Tetris Klon ein Informationsdienst? Ist eine Kalenderanwendung ein Informationsdienst? Ist eine Addressbuchanwendung ein Informationsdienst?

    Klar, wenn Deine App einen Twitter Stream liest, einen RSS Feed parst, Facebook Benachrichtigungen zieht, einen öffentlichen Google Kalender synchronisiert oder ganz allgemein dem User Informationen zugänglich macht, die Dritte irgendwo veröffentlicht haben, dann handelt es sich zweifelsohne um einen Informationsdienst im Sinne des Telemediengesetzes.
    Wenn Deine App es dir ermöglicht, geschossene Photos online zu stellen oder an Hand eines eingescannten Barcodes Produktinformationen aufzurufen, dann handelt es sich ganz klar um einen Informations- oder Kommunikationsdienst im Sinne des Telemediengesetzes.

    Tippt der Anwender aber sämtliche Informationen manuell ein (Tagebuch, Lagerverwaltung, Barcodescanner, lokaler Kalender, lokales Adressbuch), nutzt die App zur Beschaffung ihm eigentlich bekannter Informationen zur Zeitersparnis (Taschenrechner) oder benutzt einfach nur Teile des Systems für einen bestimmten lokalen Zweck (Kamera, Taschenlampe) oder macht gar nix von all dem (Tetris zocken), dann handelt es sich zumindest meinem Verständnis (I'm not a lawyer) nach nicht um einen Informations– oder Kommunikationsdienst im Sinne des Telemediengesetzes.

    Insofern ist es immer gut ein Impressum anzubieten, aber halt nicht immer auch Pflicht nach dem Telemediengesetz. ;)

    Zu Deinen Datenschutzbestimmungen:
    Ich würde mich als User belogen fühlen. Denn für mich als User seid ihr die App. Und ich meine mich zu erinnern, dass eine derart vorsätzlich verwirrende Formulierung durchaus von gewissenhaften Anwälten angemahnt werden könnte. 'Arglistige Täuschung' oder sowas.
    Zumindest lässt sich §123 BGB so interpretieren, dass die Nutzung der App (Datenschutzbestimmungen müssen ja akzeptiert werden, wenn die App genutzt wird) dadurch erkauft wurde, das Wahrheiten nicht ausgesprochen wurden und somit eine arglistige Täuschung vorliegt.

    Erheben von Daten
    Die von «Name der App» erhobenen Informationen zu Namen und E-Mailadresse (im Folgenden zusammenfassend "Daten" genannt) werden lokal auf dem Gerät gespeichert.
    «Name der Firma» besitzt keinerlei Informationen über die von «Name der App» erhobenen Daten.

    Übermitteln von Daten
    «Name der App» hält die erhobenen Daten lokal auf dem Gerät gespeichert. Je nach Konfiguration des Gerätes handelt es sich hierbei um den interne Gerätespeicher oder die externe Speicherkarte.
    Diese Daten werden zu keiner Zeit automatisiert durch «Name der App» an «Name der Firma» oder Dritte übertragen.


    Irgendwie so.
    Am Besten fragst Du einen Anwalt, nur um ganz sicher zu gehen. ;)
    (Ja, der will dafür Geld haben. Im Gegenzug bekommst Du eine Rechnung. Mit Hilfe dieser kannst Du dann stumpf jede Abmahnung direkt an den Rechnungssteller weiterleiten.)
    Du musst ja irgendwie auch eine Haftung ausschließen, wenn sich irgend ein Trojaner den Gerätespeicher ausliest und an die NSA überliefert.
    «Applejack» "Don't you use your fancy mathematics to muddle the issue!"

    Iä-86! Iä-64! Awavauatsh fthagn!

    kmr schrieb:

    Ach, Du bist auch so ein leichtgläubiger Zeitgenosse, der alles glaubt, was irgendwelche Typen vor sich hin brabbeln. :-P
  • Erheben von DatenDie von «Name der App» erhobenen Informationen zu Namen und E-Mailadresse (im Folgenden zusammenfassend "Daten" genannt) werden lokal auf dem Gerät gespeichert.«Name der Firma» besitzt keinerlei Informationen über die von «Name der App» erhobenen Daten.Übermitteln von Daten«Name der App» hält die erhobenen Daten lokal auf dem Gerät gespeichert. Je nach Konfiguration des Gerätes handelt es sich hierbei um den interne Gerätespeicher oder die externe Speicherkarte.Diese Daten werden zu keiner Zeit automatisiert durch «Name der App» an «Name der Firma» oder Dritte übertragen.


    Gute Idee.
    Ich geh nochmals mehr auf die Eigentliche Prozesse ein.

    Allerdings denke ich, dass wir für NSA Spionage nicht belangt werde. Ich drück mal die Daumen :)

    Danke nochmals.

  • Hier sind jetzt plötzlich Telemedien, die nur familiären und persönlichen Zwecken dienen, von der Impressumspflicht ausgenommen… Dem TMG ist es doch eigentlich egal, wie das Ding in Umlauf kommt.
    (Klar, der Onkel weiß schon, dass der Neffe die App geschrieben hat und wird ihn vermutlich auch nicht verklagen – ist dem TMG aber wurscht.)
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    kmr schrieb:

    Ach, Du bist auch so ein leichtgläubiger Zeitgenosse, der alles glaubt, was irgendwelche Typen vor sich hin brabbeln. :-P
  • Marco Feltmann schrieb:


    Hier sind jetzt plötzlich Telemedien, die nur familiären und persönlichen Zwecken dienen, von der Impressumspflicht ausgenommen… Dem TMG ist es doch eigentlich egal, wie das Ding in Umlauf kommt.
    (Klar, der Onkel weiß schon, dass der Neffe die App geschrieben hat und wird ihn vermutlich auch nicht verklagen – ist dem TMG aber wurscht.)


    Aber die Bewertung von Gerichten und Anwälten über "familiären und persönlichen Zwecke" weicht z.T. doch sehr von der Einschätzung des Otto-Normalbürgers ab. :|
    * Kann Spuren von Erdnüssen enthalten.
  • Wenn Du Dir das Geld für den Anwalt sparen willst, kann ich Dir dieses Buch empfehlen. Das ist ganz aktuell, wirklich exzellent und jeden Cent wert.

    Vom juristischen Aspekt ganz abgesehen, sind Impressum und Datenschutzerklärung bei Apps für den deutschen Markt ein Qualitätsmerkmal. Es gibt genügend Wichtigtuer-Buden, die Apps genau auf solche Dinge hin untersuchen und um eine fehlende Datenschutzerklärung einen riesen Medienbohei machen. Wenn man sonst nix drauf hat, muss man eben über die Datenschutzerklärung meckern.

    Und noch ein Punkt: es ist immer gut, sich als Entwickler die Fragen zu stellen, die eine Datenschutzerklärung dem User beantworten soll:
    • Welche Daten erhebt die App?
    • Wozu?
    • Wie werden die Daten geschützt?
    • Wohin werden die Daten übertragen?
    • Was passiert dort mit den Daten?
    Und wenn man die Antworten eh alle kennt, kann man die auch gerade noch in eine Datenschutzerklärung packen. Es wird bestimmt 10 User geben, die das Ding dann auch wirklich lesen. 10 gerettete Seelen. :D