iPhone Developer - Firmenname?

  • Also Developer werden und entwickeln geht auch privat. Ob man dann Lust hat, jedes Jahr wieder neu zu bezahlen ... wird ja doch teuer so auf Dauer.

    Wer etwas verkaufen möche, egal ob iPhone Apps oder handgemörsertes Pesto oder sonstwas, muss bei allen offiziellen und geschäftlichen Dingen seinen Namen nennen und eine Steuernummer angeben. Da reicht auch die private und bei nicht ausreichender Wiederholungsabsicht muss man auch keine Gewerbe, Freiberufler oder sonstwas anmelden.

    Im Prinzip also ganz einfach =)

    Bald sollen ja auch 1€ GmbHs gehen, mal sehen ob unsere Bürokratie das wirklich schafft!
    Tom
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  • Original von Diskordia
    Geht schon, bei uns in der Schweiz gibt es z.B. auch die "Einfache Gesellschaft", die muss man weder registrireren noch ins Handelsregister eintragen. Natürlich ist der Name dann nicht geschützt, dennoch aber gültig!


    von wem bekommst du dann die VAT-nummer wenn du nirgends registriert bist?

    soviel ich mitbekommen habe geht es bei Apple nicht um den Firmennamen sondern vor allem darum dass man eine VAT-Nr braucht!
  • Hm, also ich habe beim Anmelden zum iPhone Developer Program keine Firma angegeben, und bei der Team Contact Info steht auch keine Organization drin.

    Eine AppStore-Veröffentlichung habe ich noch nicht probiert.

    Klar ist aber grundsätzlich: Wer in Deutschland Software entwickelt, um damit Geld zu verdienen, muss auch ein Gewerbe anmelden (es gibt bestimmt irgendweleche Geringfügigkeitsklauseln, aber ich glaube kaum, dass ein halbwegs verkäufliches Programm im AppStore noch darunterfällt). Das geht schnell, kostet je nach Gemeinde ca. € 30,- und hat keine großen Konseqeuenzen, außer dass man auf jeden Fall eine Steuererklärung machen muss.

    Wenn das Programm gut läuft, kommt man wahsrcheinlich auch ziemlich flott in Bereiche, wo man umsatzsteuerpflichtig wird. Spätestens dann ist für Verkäufe ins Ausland eine UID unabdingbar. Aber bevor ich dazu sinnvoll etwas sagen kann, muss ich erstmal selber schauen, wie das im AppStore rechtlich gelöst ist.
  • Ich habe mir die Bedingungen jetzt einmal durchgelesen.

    Mein (zugegebenermaßen beschränktes) Verständnis für den europäischen AppStore sieht folgendermaßen aus:

    ACHTUNG, DISCLAIMER: Ich glaube, dass das alles so ist wie hier beschrieben, aber ich bin kein Steuerberater, also genießt diese Angaben mit Vorsicht! Es kann auch sein, dass ich total danebenliege!

    - Die entsprechende Apple-Gesellschaft sitzt in Luxemburg. Was man als Verkäufer hier tätigt, ist also so oder so ein internationales Geschäft.
    - Apple berechnet seine 30% auf den Verkaufspreis, nimmt also bei einem Preis von €9,99 €3,- für sich selbst.
    - Außerdem führt Apple die luxemburgische Umsatzsteuer ab. Das sind weitere 15 %. In Luxemburg gibt es offenbar keine Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmen, deshalb ist diese Steuer auf jeden Fall abzuführen.
    - Apple ist rechtlich nicht selbst der Verkäufer, sondern verkauft in unserem Namen. Deshalb sind wir hier die steuerpflichtigen, nicht Apple. Apple führt die Umsatzstseuer nur für uns ab. Ich vermute, dass das abführen von Umsatzsteuer im Ausland nur mit einer Umsatzsteuer-ID möglich ist.
    - Apple stellt uns für seine Dienste die 30% in Rechnung. Verkäufe von Geschäftsleuten an Geschäftsleute sind umsatzsteuerfrei - innerhalb Deutschlands ist Umsatzsteuervorabzug möglich, d.h. bezahlte Umsatzsteuer kann von der Umsatzsteuerschuld abgezogen werden (dadurch bekommt man u.U. auch Geld vom Finanzamt überwiesen). Bei Verkäufen innerhalb der EU an Geschäftsleute kann die Umsatzsteuer gleich ganz weggelassen werden - dann muss aber die UID des Rechnungsemfpängers auf der Rechnung ausgewiesen werden. Mit anderen Worten: Hätte Apple keine UID von uns, müssten sie nochmal 15% Umsatzsteuer auf ihren Provisionsbetrag aufschlagen.
    - Die Frage nach der Umsatzsteuerpflicht stellt sich also nicht, aber Einkommensteuer muss man auf die Einnahmen aus dem AppStore selbstverständlich bezahlen.

    Etwas seltsam ist allerdings: In der Tabelle werden als Ertrag für den Entwickler € 5,49 bei einem App-Preis von € 9,99 angegeben. Wenn ich nicht etwas übersehe, ist das falsch berechnet und müsste eigentlich € 5,69 sein.

    Denn: Von € 9,99 behält Apple € 3,00, macht € 6,99. Davon geht noch die luxemburgische Umsatzsteuer weg: 15%. Aber: € 9,99 sollte EU-üblich eigentlich der Bruttobetrag sein, nicht der Nettobetrag, d.h. € 9,99 entsprächen 115% (-> inkl. Umsatzsteuer), nicht 100%. Die Umsatzsteuer wäre somit € 1,30, nicht wie der Laie rechnen würde, € 1,50. Damit kämen dann die besagten € 5,69 raus. Kann Apple nicht mit der europäischen Umsastzsteuer umgehen oder werden da noch andere Steuern abgezogen? Weiß jemand, der schon Apps verkauft hat, ob man tatsächlich höhere Beträge überwiesen bekommt, als in der Liste angegeben sind?

    Viele Grüße,

    Christian
  • Die einzige Alternative für Apple, die mir einfällt, wäre, wenn sie selbst als Verkäufer auftreten würden – gewissermaßen die Software von uns einkaufen und dann auf eigene Rechnung verkaufen würden.

    Was durchaus denkbar wäre, aber auch nichts daran ändern würde, dass man selbst so oder so ein Gewerbe anmelden muss, und wenn Apple nicht eine eigene Niederlassung nur zu diesem Zweck in Deutschland gründen würde, bräuchte man auch dann eine Umsatzsteuer-ID, um nach Luxemburg zu verkaufen.

    Und vor allem: Dann müsste jeder von uns Rechnungen an Apple stellen. Ja, das geht nicht ohne, denn Apple bräuchte diese Unterlagen als Nachweis vor dem Finanzamt. Eine umsatzsteuerlich gültige Rechnung auszustellen ist gar nicht so einfach (diverse Pflichtangaben müssen drauf sein, sonst ist der Empfänger nicht zum Umsatzsteuervorabzug berechtigt, bzw. beim Verkauf ins europäische Ausland muss die eigene Umsatzsteuer-ID drauf sein und die von Apple und vieles andere mehr). Vmtl. hat Apple verständlicherweise einfach keine Lust, tausende von Rechnungen auf Übereinstimmung mit den jeweils aktuellen Gesetzen zu überprüfen, zumal gerade Hobbyentwickler selten auf Anhieb in der Lage sein dürften, korrekte Rechnungen auszustellen – fängt ja schon damit an, den korrekten Betrag zu berechnen.

    Auf diese Weise wäre es für uns noch viel aufwändiger, und für Apple auch.

    Das Problem ist hier nicht Apple, sondern der ganz normale Wahnsinn eines Gewerbetreibenden – und so einer ist jeder, der mit seiner Software Geld verdient.

    Viele Grüße,

    Christian

    EDIT: Man könnte die Oberfläche einfacher gestalten und den Entwicklern HOWTOs und Erklärungen an die Hand geben – das wäre sehr sinnvoll, und ich hoffe, dass so etwas auch noch kommen wird. An den gesetzlichen Notwendigkeiten (z.B. Umsatzsteuer-ID) würde sich dadurch aber nichts ändern.
  • Um noch mal die Frage aufzugreifen, ob man als Privatperson (ohne im App Store zu verkaufen) auch so viele Probleme hat...

    Ich will nur auf meinem eigenem iPhone testen, da ich für meine Bachelor Thesis die Entwicklung u. a. auf dem iPhone näher unter die Lupe nehmen werde.

    Kann ich mich dazu im Developer Programm ohne Gewerbe und ohne Umsatzsteuer ID anmelden? (Natürlich ohne Apps zu verkaufen.)

    Irgendwie scheint Apple total vergessen zu haben, dass nicht jeder Entwickler A. ein Gewerbe hat und B. Apps verkaufen (sondern z. B. Free Apps anbieten) will.

    Viele Grüße,

    Stefan
  • Ja, das kann ich nun auch bestätigen.
    Hab mich zwischenzeitlich auch als Privatperson in Deutschland lebend ohne Gewerbe in das iPhone Developer Program eingekauft.
    Die Aktivierung bei Apple klappte und ich kann nun auf echten iPhones (auf meinem) meine Software testen...
    Es geht sogar bei mir mit meinem PPC-Mac (PowerBook G4).

    Den App Store hab ich bisher noch nicht ausprobiert.

    Gruß,
    Heiko
    Programming is like sex: One mistake and you have to support it for the rest of your life! :D
  • Ja, offizielle läuft das SDK nur auf Intel-Macs, aber mit kleinen Eingriffen auch auf
    einem PPC-Mac, da Xcode ein Univeral Binary ist.
    Es muss ein Verzeichnis vom Xcode nach dem Installieren verschoben werden und eine XML-Datei angepasst werden...
    Falls gewünscht, kann ich hier den Link zu den Änderungen noch einmal heraussuchen. Hab's über Google irgendwo gefunden...

    Gruß,
    Heiko
    Programming is like sex: One mistake and you have to support it for the rest of your life! :D
  • Wenn ich richtig informiert bin, braucht man als Programmierer in Deutschland nicht unbedingt ein Gewerbe anmelden. Ich habe neben dem Studium auch als Freelancer gearbeitet ohne Anmeldung. Must das halt nur bei den Steuern angeben...

    Meiner Information nach ist das wegen der kreativen Arbeit so ähnlich wie bei Künstlern. Klingt komisch, ist aber soweit ich weiß so.
  • Nur brauchst Du für den Apple App Store, wenn Du dann Programme verkaufen willst, scheinbar eine USt-ID ("Umsatzsteuer-ID").
    Mir ist bisher unklar, ob ein Freelancer eine solche beim Finanzamt beantragen kann...
    Ich bin da rechtlich noch nicht durchgestiegen...
    Programming is like sex: One mistake and you have to support it for the rest of your life! :D
  • Ein Freiberufler kriegt eine USt-ID. Was Du allerdings genau als Freelancer meinst weiss ich nicht. Ein Freelancer kann auch ein ganz normaler Gewerbetreibender sein welcher bei einer Firma als freier Mitarbeiter arbeitet....und ein normaler Gewerbetreibender kriegt natürlich auch eine Ust-ID.
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