Programm verkaufen

  • Original von MatzeLoCal
    Zum Thema Freiberufler:

    BGH-Urteil

    Ich bin mir allerdings nicht sicher ob es unbedingt ein diplomierter Informatiker sein muss, da weiter unten im Text mal das Wort Ausbildung fällt... kann aber auch sein, dass ich das auf die Schnelle falsch interpretiert habe.

    Meine Steuerberaterin hat bereits 3 Softwareentwickler ohne Dipl. die selbst Software entwickeln und auch selbst verkaufen als Freiberufler beim Finanzamt angemeldet bekommen. Für 2008 werde ich auch versuchen diesen Status zu erlangen, da ich keine Lust auf die Gewerbesteuer und die Zwangsabgaben bei der IHK habe.

    Da denkt man, dass man als Selbständiger endlich die Wasserköpfe los ist, die man als Angestellter mit durchfüttern musste, und schon tauchen wieder neue Wasserköpfe auf die versorgt werden möchten. Man man man. X(
  • RE: Programm verkaufen

    Original von Tom9811
    Alles richtig jedoch mit einer Ergänzung: Die Kleingewerbe-Regelung lohnt sich auch dann nicht mehr, wenn man wenn weniger als 17.500,00 € investiert, jedoch mehr als man einnimmt. (Genauer: Wenn die Vorsteuerbeträge die Umsatzssteuerbeträge übersteigen.) Dsa schreibst du auch. Und das geht ganz schnell.

    Er kauft sich jetzt einen Mac für 2.000,00 € netto, macht also 380,00 € VSt. In *diesem Kalenderjahr* verdient er jedoch nicht mehr als 2.000,00 € netto. Schwubbidiwuppi rechnet sich das.

    Stimmt natürlich. Jedoch sollte man den Aufwand zur Ermittlung und Abführung der Umsatzsteuer innerhalb der EU nicht unterschätzen.

    Mein zuständiges Finanzamt wollte von mir nur die Umsatzsteuer für Verkaufe in Deutschland und ausserhalb der EU sehen. Die Abführung der Umsatzsteuer für Verkäufe nach Frankreich, England usw. sollte ich dann gefälligst mit dem jeweiligen EU-Land direkt regeln.

    Daraufhin habe ich mich dann erst mal dafür entschieden das Thema Umsatz- und Vorsteuer mit der Kleinunternehmer-Regelung vorerst zu umgehen. Mir schwant jedoch nicht Gutes, da ich mich ab 2008 nicht mehr davor drücken kann. :(

    Ich werde daher ab 2008 wohl von PayPal als reines Zahlungssystem zu einem Reseller wechseln, der dann die Berechnung und Abführung der Umsatzsteuer gegen Provision übernimmt.
  • Original von MatzeLoCal
    Zum Thema Freiberufler:

    BGH-Urteil

    Ich bin mir allerdings nicht sicher ob es unbedingt ein diplomierter Informatiker sein muss, da weiter unten im Text mal das Wort Ausbildung fällt... kann aber auch sein, dass ich das auf die Schnelle falsch interpretiert habe.

    Nein. Wie gesagt:

    § 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG enthält Katalogberufe. Diese sind "einfach" zu entscheiden.

    Das ist aber nur ein Katalog, nicht mehr und nicht weniger. Bei den anderen muss man eben nachdenken.
    Es hat noch nie etwas gefunzt. To tear down the Wall would be a Werror!
    25.06.2016: [Swift] gehört zu meinen *Favorite Tags* auf SO. In welcher Bedeutung von "favorite"?
  • Original von MCDan
    Meine Steuerberaterin hat bereits 3 Softwareentwickler ohne Dipl. die selbst Software entwickeln und auch selbst verkaufen als Freiberufler beim Finanzamt angemeldet bekommen. Für 2008 werde ich auch versuchen diesen Status zu erlangen, da ich keine Lust auf die Gewerbesteuer und die Zwangsabgaben bei der IHK habe.(

    Die Gewerbesteuer ist ja eine Anrechnungssteuer, die zudem über hohe Freibeträge verfügt. Soooooo schlimm ist das nicht.
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  • Original von Tom9811
    Wie gesagt:

    § 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG enthält Katalogberufe. Diese sind "einfach" zu entscheiden.


    Und nach BFH Urteil gehören Dipl-Informatiker grundsätzlich "in den Katalog", nichts anderes wollte ich sagen. Bei den anderen muss man sich evtl. hauen, aber -- siehe McDan -- auch das kann erfolgreich sein.

    Alex
    The only thing that really worried me was the ether.
  • Original von Chris
    Ich habe ein Stück Land auf dem Mond, sogar mit Urkunde.
    Kann ich nicht dort meinen Firmensitz haben?

    Chris

    Die wollte ich auch mal verkaufen. Sogar 4-farbig per Tintenstrahler gedruckt.
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  • RE: Programm verkaufen

    @McDan. Mail mir übrigens mal die Addy deiner StB'in. Es gibt nicht so viele, die sich im IT-Bereich auskennen.

    Wie übrigens auch bei Richtern. Nette Geschichte am Rande:

    Einer meiner Mandanten wird wegen Forenhaftung in Anspruch genommen. Das Gericht schreibt bereits mit der Klageschrift, dass die Klage wohl begründet sein wird: BGH – "Internet-Versteigerung II". Das ist gleich aus zwei Gründen fehlerhaft. Aber okay.

    Ich schreibe also zurück und führe auf 10 Seiten die BGH-Rechtsprechung aus. Man kann ja nicht -- das meine ich Ernst -- von jedem Richter erwarten, dass er sich da auskennt. Spezialgebiet. Heute kommt die aus dem Urlaub zurück und ruft gleich an. Ich müsse das mal erklären, wie das so funktioniert mit dem Hochladen und der Überprüfung. Ich sage dann: "Da wird gar nichts überprüft, was okay ist. Nebenbei: Bei XXX Bildern täglich wäre das auch kaum zu machen." "Hmmm, das geht aber nicht." "Doch, doch, das geht schon. Das sgat der BGH. Und das sagen ja auch die OLG, insbesondere Hamburg und Düsseldorf. Ansonsten könnten Sie übrigens in Deutschland das Internet abstellen." "Hmmm, ja, ich wollte Ihnen mitteilen, dass sie jedenfalls nicht befürchten müssen, dass sie mit Vortrag zur Zustimmung ausgeschlossen werden." "Das freut mich, das war nämlich meine Befürchtung." "Vielleicht können Sie sich ja auch so einigen." …

    Na ja, man kann es eben wirklich nicht verlangen und so schlimm ist das nicht. Aber wenn mein Mandant durch jemand vertreten wäre, der sich da nicht aus kennt … Ich will es mir gar nicht ausmalen.
    Es hat noch nie etwas gefunzt. To tear down the Wall would be a Werror!
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  • Original von kressevadder
    Ich habe ein Stück Land auf dem Mond, sogar mit Urkunde.
    Kann ich nicht dort meinen Firmensitz haben?


    Frag doch einfach mal beim örtlichen Ordnungsamt nach!


    Mein Moped bekommt da immer Vergaserprobleme.

    Chris
    Man macht einfach solange irgendwelche Dinge, bis man tot ist.
    Und dann bekommen die anderen Kuchen.
  • Weiss nicht.. darum fragte ich ja ;)

    Ich hab nur neulich etwas gelesen, dass wenn mensch mehr als 20 Std pro Woche während des Studiums arbeitet, es mächtig Probleme geben kann.

    Wenn ich mir jetzt überlege, dass ich einen 400Euro Job mit 20Std habe und noch nebenbei "Freiberufler" bin, dann hab ich wohl ein Problem.. also zumindest dachte ich das.
    Und so ein Leben, kostet unwahrscheinlich Kraft.
    Ich will den kennenlernen, der das alleine schafft.
  • Original von oddysseey
    würd mich mal echt interessieren, wie einem das FA auf die Schliche kommt (in bezug auf software verkauf im internet)
    Was man so liest wie Betrügereien auffliegen:

    * Wettbewerber der Dich anzeigt
    * Ehefrau oder Freundin (oder beide nachdem sie sich getroffen haben...)
    * Kunde der die Software von seiner Steuer absetzen will und einen Beleg mit Deiner Adresse eingereicht hat
    usw.

    Gegen den Ärger den man dann hat ist der Aufwand mit der (Gewerbe)anmeldung wirklich gering.

    Aber bevor wir das hier alles neu schreiben müssen:

    groups.google.de/group/de.etc.beruf.selbstaendig/topics
    debs-faq.de/
    tech.groups.yahoo.com/group/macsb/

    -- hns
  • Bis welchem durchschnittlichen monatlichen Umsatz ist man denn eigentlich Steuerbefreit?
    Hab im Netz leider nirgens verlässliche Angaben dazu finden können.

    Ich bin Zivi und verkaufe zwei meiner Apps als Shareware, um selbst wenigstens ein wenig etwas vom Programmier-Aufwand zu haben. (Und mir meinen geplanten Kauf eines MBP zu finanzieren ;) )
    Die Einnahmen belaufen sich bei mir im Durchschnitt auf etwa 100–300,-€ im Monat.
  • Du musst hier Unterscheiden zwischen Dingen wie Umsatzsteuer und Einkommenssteuer

    Bei den Beträgen dürfte da nichts bei Dir anfallen, frag aber lieber einen Steuerberater -- oder einfach das Finanzamt. Die sind wirklich freundlich, und bei den Kinderbeträgen musst Du auch nicht damit rechnen, dass sie Dir den Mac Pfänden.

    Alex
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