Es soll ja demnächst eine gesetzliche Updateverpflichtung geben. Es soll die Bereitstellung von funktionserhaltenden und Sicherheits-Updates geschuldet werden.
Muss dann in den Beschreibungstext aufgenommen werden, dass Gewährleistung nur für die aktuelle Betriebssystemversion zugesichert wird oder wie kann man sich absichern, dass die Kunden nicht in 5 Jahren mit Forderungen zu Apps kommen, die schon nicht mehr im Store sind???
Muss dann in den Beschreibungstext aufgenommen werden, dass Gewährleistung nur für die aktuelle Betriebssystemversion zugesichert wird oder wie kann man sich absichern, dass die Kunden nicht in 5 Jahren mit Forderungen zu Apps kommen, die schon nicht mehr im Store sind???