Einkommensteuer ITC

  • Einkommensteuer ITC

    Hallo,

    ich wollte mal Fragen was man seinem Steuerberater für Informationen zu den Erlösen von iTunes Connect schicken muss.
    Man bekommt ja nur diese Finance Reports.

    Reichen die oder was genau braucht der Steuerberater von mir. Ich hatte ihn angerufen und er meinte, eine List wo man die Umsätze/Erlöse sieht.
    Aber mit iTunes Connect hat er noch keine Erfahrung und kann mir nicht genau sagen was er davon braucht.

    Könntet ihr mir helfen :)

    Liebe Grüße und vielen Dank für die Hilfe
  • Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.

    Ich hab jetzt gerade mal mit der Suchfunktion danach gesucht aber nicht wirklich was passendes gefunden. Vielleicht habe ich auch nicht nach dem richtigen Stichwort gesucht.
    Wenn du die Links hier posten könntest wäre das sehr lieb.

    Das mit der Rechnung an Apple schreiben habe ich nicht verstanden.
    Ist das der normale Weg? Vor allem müsste ich ja die Rechnungen Rückwirkend schreiben :/
  • Ich würde mir ja wünschen, die ganzen Steuerberater hätten selbst ein Forum, in dem sie eine wasserdichte Anleitung in Steuerberater-Sprache erarbeiten - aber leider bemüht sich der Berufsstand ja redlich darum, nicht überflüssig zu werden...
    Imho sollte es reichen, wenn du dem Berater alle Apple-Dokumente (Vertrag, Abrechnungen) gibst: Wenn etwas fehlt, sollte er das selbst wissen, und wenn er sich nicht in die Materie einarbeiten will, würde ich mir einen neuen Ansprechpartner suchen.

    Bei Steuerthemen bekommt man meiner Erfahrung nach nur in Ausnahmefällen ohne Bezahlung eine richtige Antwort:
    In Fachforen kannst du total konkrete Fragen stellen ("Ich buche die neuen Büroklammern auf Konto xx, ist das so richtig?") stellen, und kriegst als Antwort nur "falsch", "kann man pauschal nicht so einfach beantworten" und "such' dir besser einen Stb, du hast von Steuern nicht genug Ahnung" (mh, ein bisschen so wie hier ;-P )

    Ich bin ja immer noch der Meinung, dass der ganze Ansatz total falsch ist: Statt erst durch Bürokraten einen Haufen Regeln erfinden lassen und dann passende Software dazu zu programmieren, hätte man das ganze System von vorn herein in die Hände von Softwareentwicklern legen sollen - wenn das nicht gerade üble SAPler oder größenwahnsinnige Java-Architekten wären, hätte man am Ende nicht nur bessere Programme, sondern auch ein besseres Steuersystem.
  • Ja ich finde auch nirgends was darüber im Internet...nur immer der gleiche Satz. Man muss keine Umsatzsteuer zahlen, das übernimmt Apple für dich.

    Aber wie das ganze bei der Einkommsteuer aussieht steht nirgends.
    Ich dachte mir das eigentlich so:

    Ich bekomme ja jeden Monat von Apple meinen GEWINN überwiesen. Diesen addiere ich einfach aufs Jahr gerechnet und sage diesem meinen Steuerberater und der deklariert diesen als zusätzlichen Gewinn aus anderen Leistungen oder so.

    Das ich jetzt irgendwelche Rechnungen schreiben muss war mir neu...
  • TeamNoX schrieb:

    Und was ich auch nicht verstehe ist, warum ich die Reports nur 12 Monate in der Vergangen runterladen kann.
    Das heißt meine Umsätze von 2014-1 bis 2014-6 bekomme ich jetzt gar nicht mehr...
    Wozu auch? Du hast doch deine Kontoauszüge wo der Ertrag drauf steht.

    Über diesen Betrag schreibst du jeden Monat eine Rechnung im Reverse Charge Verfahren an Apple und machst davon eine Kopie für den Stauerberater. Die Kopie gibst du dann dem Steuerberater und das original wirfst du in den Abfalleimer...

    Gruß

    Thallius
    2 Stunden Try & Error erspart 10 Minuten Handbuchlesen.

    Pre-Kaffee-Posts sind mit Vorsicht zu geniessen :)
  • da du ja zum glück deine kontoauszüge 10 jahre aufbewahren musst, solltest du die überweisungen von apple ja noch finden.

    und einkommensteuertechnisch ist die einnahme eben ein einnahme, dass ist doch neben der umsatzsteuer eigentlich das einfachste daran. und das du natürlich in der gewinnermittlung alle deine kosten gegenrechnest ist doch eigentlich auch zu verstehen.
  • Thallius schrieb:

    TeamNoX schrieb:

    Und was ich auch nicht verstehe ist, warum ich die Reports nur 12 Monate in der Vergangen runterladen kann.
    Das heißt meine Umsätze von 2014-1 bis 2014-6 bekomme ich jetzt gar nicht mehr...
    Wozu auch? Du hast doch deine Kontoauszüge wo der Ertrag drauf steht.
    Über diesen Betrag schreibst du jeden Monat eine Rechnung im Reverse Charge Verfahren an Apple und machst davon eine Kopie für den Stauerberater. Die Kopie gibst du dann dem Steuerberater und das original wirfst du in den Abfalleimer...

    Gruß

    Thallius
    Ja klar die Kontoauszüge hab ich auch :) aber wie genau erstelle ich jetzt eine Rechnung. Hättest du ein Beispiel. Weil ich diese ja Rückwirkend stellen muss. Die Rechnungsadresse von Apple für Rechnungsstellungen hab ich im iTunes Connect schon gefunden.

    bastl schrieb:

    da du ja zum glück deine kontoauszüge 10 jahre aufbewahren musst, solltest du die überweisungen von apple ja noch finden.

    und einkommensteuertechnisch ist die einnahme eben ein einnahme, dass ist doch neben der umsatzsteuer eigentlich das einfachste daran. und das du natürlich in der gewinnermittlung alle deine kosten gegenrechnest ist doch eigentlich auch zu verstehen.
    Ja ich hoffe das wird wirklich so einfach :) und klar. Die Kontoauszüge sind alle schön und säuberlich abgeheftet :)

    Edit:
    Ich hab das hier gefunden.
    itunesconnect.apple.com/WebObj…3.3.1.1.3.3.1.3.0.1.0.7.2

    Die Frage ist jetzt nur wie so eine Rechnung aussehen soll weil ich hab sonst immer nur die Adresse der jeweiligen Firma angebe.
    Jetzt steht hier aber:

    Please use the following billing address:
    iTunes S.a.r.l.
    31-33 rue Sainte Zithe
    L-2763 Luxembourg
    TVA/VAT No.: LU20165772
    [list]
    [/list]Please send invoices to:
    App Store InvoicingApple Operations Europe
    iTunes SARL
    Hollyhill Industrial Estate
    Hollyhill
    Cork, Ireland

    Würde gerne mal so eine Rechnung an Apple sehen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von TeamNoX ()

  • volker schrieb:

    Hm, so ne Rechnung ist eine ganz einfache normale Rechnung. Was ich klären würde, ob / wie das reverse charge gemacht wird, wenn man gar nicht berechtigt ist Mehrwert/Umsatzsteuer auszuweisen. Das sollte aber der Steuerberater wissen.
    volker
    Du meinst rückwirkend Rechnungen schreiben?
    Wenn mir Apple jetzt am 04.03.2014 5001,04€ überwiesen hätte, dann stelle ich eine Rechnung ohne UST aus mit einem Rechnungsbetrag von 5001,04€ in einem Leistungszeitraum vom 01.02.2014 - 28.02.2014. Und das Rechnungsdatum wäre der 04.03.2014.

    Tut mir leid wenn ich so viel Frage aber ich will da einfach nur sicher sein. Weil ich keine Lust auf Stress mit dem Finanzamt habe :D
    Im Anhang hab ich ein Beispiel hochgeladen von einem Tool welches eine Rechnung generiert aus den reports. Dort fehlt aber das Rechnungsdatum und diese sieht auch komisch aus.
    Vor allem versteh ich nicht warum da die Produkte aufgelistet wurden.
    Dateien
    • bill_1212.pdf

      (24,17 kB, 251 mal heruntergeladen, zuletzt: )

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TeamNoX ()

  • Mir ist bis jetzt noch nicht klar, warum ich eine (Pseudo-) Rechnung an Apple schreiben sollte: Wer hindert mich denn daran, die Einkünfte in meinem "Kassenbuch" zu vermerken und bei der EÜR zu berücksichtigen? Ich kann ja sogar die entsprechenden Belege vorweisen (Gutschriften auf's Konto), wobei es m. E. selbst ohne diese ginge: bei Marktgeschäften o. ä. sind Einnahmen ohne Beleg keine Seltenheit.

    Aber klar, letzte Sicherheit gibt nur ein Steuerberaten ... mehr oder weniger.

    Mattes

    Edit: Ich hätte vielleicht sagen sollen, dass ich von einem Kleinunternehmer ausgehe...
    Diese Seite bleibt aus technischen Gründen unbedruckt.
  • MyMattes schrieb:

    Mir ist bis jetzt noch nicht klar, warum ich eine (Pseudo-) Rechnung an Apple schreiben sollte: Wer hindert mich denn daran, die Einkünfte in meinem "Kassenbuch" zu vermerken und bei der EÜR zu berücksichtigen? Ich kann ja sogar die entsprechenden Belege vorweisen (Gutschriften auf's Konto), wobei es m. E. selbst ohne diese ginge: bei Marktgeschäften o. ä. sind Einnahmen ohne Beleg keine Seltenheit.

    Aber klar, letzte Sicherheit gibt nur ein Steuerberaten ... mehr oder weniger.

    Mattes

    Edit: Ich hätte vielleicht sagen sollen, dass ich von einem Kleinunternehmer ausgehe...
    Macht das denn ein Unterschied?
    Ich denke nicht weil man ja eh keine Umsatzsteuer ausweißt und es hier ja nur um die Einkommsteuer Erklärung geht also um die Gewinne die Apple einem jeden Monat überweißt aber fürs Detail. Ich nehme nicht die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch.
  • TeamNoX schrieb:

    MyMattes schrieb:



    Edit: Ich hätte vielleicht sagen sollen, dass ich von einem Kleinunternehmer ausgehe...
    Macht das denn ein Unterschied?Ich denke nicht weil man ja eh keine Umsatzsteuer ausweißt und es hier ja nur um die Einkommsteuer Erklärung geht also um die Gewinne die Apple einem jeden Monat überweißt aber fürs Detail.
    Tja, wenn ich das jetzt genau wüsste ... Eigentlich dürfte es keinen Unterschied machen, aber hier ist mir das Eis zu dünn :/

    Mattes
    Diese Seite bleibt aus technischen Gründen unbedruckt.
  • TeamNoX schrieb:

    Du meinst rückwirkend Rechnungen schreiben?
    Eine Rechnung sollte eigentlich nicht notwendig wenn nicht sogar überflüssig sein. Apple zahlt die Beträge, wenn ich das richtig sehe, über eine Gutschrift aus, und das ist das Gegenstück zu einer Rechnung (siehe Gutschriftverfahren). Anstelle der Rechnungen reichst du also die Gutschriften ein. Aber bitte das noch mal mit dem Steuerberater klären. ;)
    „Meine Komplikation hatte eine Komplikation.“
  • da apple keinen beleg in die welt setzt, sollte man das schon machen, damit man dem finanzamt belegen kann warum der umsatz steuerfrei, ähm genauer nicht steuerbar ist.

    wenn es keine belege gibt und ein prüfer kommt, der macht daraus einen bruttoumsatz und will daraus die 19% haben. Also will lieber doch was schreiben - eh der prüfer zweimal klingelt.
  • Das Finanzamt gibt sich bestimmt nicht mit ein paar Blättern zufrieden, auf die du irgendwas Beliebiges schreiben kannst. Kontoauszüge machen das Finanzamt froh. ;)

    Übrigens sind Umsätze nur dann steuerfrei, wenn dein gesamtes Bruttojahreseinkommen unter dem Steuerfreibetrag liegt. Es ist also in der Regel egal, ob du hundert oder hunderttausend Euro über den App-Store einnimmst. Versteuern musst du es in jedem Fall.
    „Meine Komplikation hatte eine Komplikation.“
  • ich war gerade bei der umsatzsteuer und da ist sehr wohl wichtig, ob es einen beleg gibt oder nicht. Wenn ich einen umsatz "steuerfrei" oder wie in dem speziellen Applefall "nicht steuerbar" haben möchte, muss ich das nachweisen.

    Dass das ganze erstmal grundsätzlich einkommensteuerpflichtig ist, ist vollkommen klar.
  • macmoonshine schrieb:

    Übrigens sind Umsätze nur dann steuerfrei, wenn dein gesamtes Bruttojahreseinkommen unter dem Steuerfreibetrag liegt. Es ist also in der Regel egal, ob du hundert oder hunderttausend Euro über den App-Store einnimmst. Versteuern musst du es in jedem Fall.
    hier gerät jetzt was durch einander. Du meinst mit umsätze den gewinn. Und der kann am ende sehr wohl steuerfrei bleiben, je nach art der sonstigen einkünfte.

    Um das mal komplett zu machen, ein Beispiel: du bist Angestellter und entwickelst die Apps nebenbei. Vom Arbeitgeber bekommst du 100.000 € brutto als Lohn pro Jahr. Bei Apple machst du Umsatz von 5.000€ im Jahr, aber nach Abzug aller Kosten bleibt nur ein Gewinn von 400€ im Jahr über. Und dieser Gewinn bleibt steuerfrei, da du nur lohneinkünfte hast und der Gewinn unter 410€ liegt.
  • Ich finde es ja echt erstaunlich das irgendwie doch jeder eine andere Meinung hat. Was mich wundert weil ich denke nicht der einzige bin der vor dem Problem der Einkommensteuer steht oder viele geben den Umsatz einfach nicht an :p aber davon gehe ich jetzt einfach mal nicht aus.

    Ich werde einfach mal die Woche meinen Steuerberater fragen und schauen was er dazu sagt und dann hier euch mitteilen.