Gewinnspiel veranstalten unter 18?

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  • Exakt. Dies ist kein Forum für Rechtsbeistand.

    Andererseits könnte man es ja einmal mit Logik versuchen.
    An 'Gewinnspielen' dürfen ausschließlich 18jährige Teil nehmen. Wenn es für Kinder ausgelegt ist, brauchen sie die Genehmigung der Eltern. Es ist also davon auszugehen, dass es sich im rechtlichen Sinne um eine Art 'Geschäft' handelt und Geschäfte darf nur abschließen, wer in einem geschäftsfähigen Alter (also 18) ist.
    Mit diesem ungesunden Halbwissen würdest Du dann das Gewinnspiel nicht veranstalten, da Du als einer der Geschäftspartner nicht im geschäftsfähigen Alter bist. Und wärest rechtlich auf der sicheren Seite. ;)

    Faktisch ist es auch gar nicht möglich, dass jemand unter 18 Jahren ein Gewinnspiel in seiner App veranstaltet, da er unter 18 Jahren überhaupt keine App im Store verkaufen kann. Veranstalter müsste also derjenige sein, dessen Name im Store bei der App steht – und auch damit wäre das Problem gelöst.

    Natürlich wird sich gern ein Anwalt dafür bezahlen lassen, Dir bei diesem Problem mit rechtlich sicheren Ratschlägen zur Seite zu stehen. Allerdings nicht von Dir, da Du mit unter 18 Jahren nicht geschäftsfähig bist… Ein Teufelskreis!

    Überhaupt, frag Deiner Eltern Anwalt. Es gibt auch bei simplen Preisausschreiben rechtliche Dinge abseits des Alters, die beachtet werden wollen.
    «Applejack» "Don't you use your fancy mathematics to muddle the issue!"

    Iä-86! Iä-64! Awavauatsh fthagn!

    kmr schrieb:

    Ach, Du bist auch so ein leichtgläubiger Zeitgenosse, der alles glaubt, was irgendwelche Typen vor sich hin brabbeln. :-P
  • Auch die IHK ist eine gute Informationsquelle, z.B.:

    stuttgart.ihk24.de/recht_und_s…ng_von_Gewinnspielen.html

    Dort steht sogar interessanterweise:
    Es empfiehlt sich, nur volljährigen Personen die Teilnahme am Gewinnspiel zu ermöglichen um jugendschutzrechtliche Probleme zu vermeiden. Dieser Schritt fällt dann leicht, wenn Jugendliche nicht zur Kundenzielgruppe gehören. Falls das Gewinnspiel auch Unter-18-jährige ansprechen soll, ist dies nicht per se unzulässig, bei den Teilnahmebedingungen müssen aber diese Besonderheiten berücksichtigt werden.


    Also zur Frage ob Du sowas veranstalten darfst, gibt es wohl keinen einfachen § der sich auf ein Mindestalter bezieht. Also beraten lassen....
  • nussratte schrieb:

    Das ist kein Forum für Rechtsbeistand


    Falls du lesen kannst… :P Da steht 'denkt ihr' d.h. ich frage euch nach eurer persönlichen Meinung. Außerdem ist es unter der Kategorie Smalltalk.




    Marco Feltmann schrieb:

    Exakt. Dies ist kein Forum für Rechtsbeistand


    Ich weiß. Habe nur nach eurer Meinung gefragt.



    Marco Feltmann schrieb:

    Andererseits könnte man es ja einmal mit Logik versuchen


    Wie schon oben gesagt.
    Grüße Stefan

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von stefan_13_ ()

  • stefan_13_ schrieb:

    Marco Feltmann schrieb:

    Exakt. Dies ist kein Forum für Rechtsbeistand

    Ich weiß. Habe nur nach eurer Meinung gefragt.

    Na wenn das so ist:

    Die Ärzte - Tu das nicht! schrieb:

    Die Polizei jagt dich und die steckt dich in den Bau. Zu Mördern, Terroristen – und du merkst schnell: hier kommst du nicht mehr raus, das ist deine Klientel. […]
    Wird Zeit, dass dir endlich einer deine Grenzen zeigt. Im Hochsicherheitstrakt – versuch's doch mal mit Hungerstreik. […]
    Warum muss ich das erleiden, ich bin doch noch so jung. Und es läuft keine Musik auf deiner Beerdigung – so!!

    Also bitte, tu das nicht. Tu das nicht. Tu das nicht!

    +scnr+

    [Copyright 2007 Die Ärzte bei Hot Action Records]
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    Iä-86! Iä-64! Awavauatsh fthagn!

    kmr schrieb:

    Ach, Du bist auch so ein leichtgläubiger Zeitgenosse, der alles glaubt, was irgendwelche Typen vor sich hin brabbeln. :-P
  • Marco Feltmann schrieb:

    Zitat von »Die Ärzte - Tu das nicht!«
    Die Polizei jagt dich und die steckt dich in den Bau. Zu Mördern, Terroristen – und du merkst schnell: hier kommst du nicht mehr raus, das ist deine Klientel. […]
    Wird Zeit, dass dir endlich einer deine Grenzen zeigt. Im Hochsicherheitstrakt – versuch's doch mal mit Hungerstreik. […]
    Warum muss ich das erleiden, ich bin doch noch so jung. Und es läuft keine Musik auf deiner Beerdigung – so!!

    Also bitte, tu das nicht. Tu das nicht. Tu das nicht!
    [Copyright 2007 Die Ärzte bei Hot Action Records]

    :D
    Grüße Stefan
  • stefan_13_ schrieb:

    nussratte schrieb:

    Das ist kein Forum für Rechtsbeistand


    Falls du lesen kannst… :P Da steht 'denkt ihr' d.h. ich frage euch nach eurer persönlichen Meinung. Außerdem ist es unter der Kategorie Smalltalk.



    ich glaub ich muss mir von dir so nen spruch ob ich lesen kann nicht geben.
    einer schreibt hier seine meinung: joa klar kannst machen und du stiefelst mit deinen 12 und n keks los und nach her ist das geweine groß weil einer hier im Forum was geschrieben hat
    Ich weiß nicht immer wovon ich rede aber ich weiß das ich Recht habe. :saint:
  • nussratte schrieb:

    stefan_13_ schrieb:

    nussratte schrieb:

    Das ist kein Forum für Rechtsbeistand


    Falls du lesen kannst… :P Da steht 'denkt ihr' d.h. ich frage euch nach eurer persönlichen Meinung. Außerdem ist es unter der Kategorie Smalltalk.



    ich glaub ich muss mir von dir so nen spruch ob ich lesen kann nicht geben.
    einer schreibt hier seine meinung: joa klar kannst machen und du stiefelst mit deinen 12 und n keks los und nach her ist das geweine groß weil einer hier im Forum was geschrieben hat



    Sind schon einige Jahre mehr ... ;)
    Grüße Stefan
  • stefan_13_ schrieb:

    nussratte schrieb:

    Das ist kein Forum für Rechtsbeistand
    Falls du lesen kannst… :P Da steht 'denkt ihr' d.h. ich frage euch nach eurer persönlichen Meinung. Außerdem ist es unter der Kategorie Smalltalk.
    ich glaub ich muss mir von dir so nen spruch ob ich lesen kann nicht geben. einer schreibt hier seine meinung: joa klar kannst machen und du stiefelst mit deinen 12 und n keks los und nach her ist das geweine groß weil einer hier im Forum was geschrieben hat
    Dann tu dir selbst nen gefallen und les den Thread nicht weiter. Musst du dir von mir auch nicht geben lassen, weiss ich. Nur warum direkt die angepisste Antwort? Versteh ich in solchen Foren nie ...
  • stefan_13_ schrieb:


    Hi, denkt ihr man darf ein Gewinnspiel in seiner App veranstalten wenn man unter 18 Jahren ist?


    Im Apple Developer Agreement steht: „You also certify that you are of the legal age of majority in the jurisdiction in which you reside (at least 18 years of age in many countries) and you represent that you are legally permitted to become a Registered Apple Developer.“

    Ich würde auf jeden Fall vorher meine Eltern fragen.