iPhone Reparatur trotz iOS7

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  • iPhone Reparatur trotz iOS7

    Hallo Zusammen,

    Mein iPhone 5 muss ich zur Reparatur/Austausch in den Apple Store bringen. Da ich es aber zum entwickeln brauche läuft iOS7 darauf. Könnte das ein Problem geben ?
    Bin mir ein wenig unsicher wegen der NDA etc.. Was meint ihr ?

    Vielen Dank für eure Meinungen.

    Lg Bidi
  • Ich denke nicht dass Apple die Garantie verwehren kann. Trotz "readme". Stellt euch vor, die schießen mal eben 100tsd Geräte ab und können sich der Haftung entziehen. Das wäre lustig.
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    Superbientem animus prosternet
  • Alex schrieb:

    Ich denke nicht dass Apple die Garantie verwehren kann. Trotz "readme". Stellt euch vor, die schießen mal eben 100tsd Geräte ab und können sich der Haftung entziehen. Das wäre lustig.

    Das ist aber eine naive Sichtweise. Die Installation stellt immerhin einen massiven Eingriff in das Gerät dar.

    matz schrieb:

    Sogar mit nem Jailbreak bekommste die Geräte repariert ...

    Das kann ich mir gut vorstellen. Es ist bloß die Frage, ob es eine Garantieleistung ist.
    „Meine Komplikation hatte eine Komplikation.“
  • Ich glaube, hier werden Dinge vermischt.

    Reparatur trotz NDA-Software: Klar. Warum nicht? Ist kaputt, wird repariert.
    Garantiereparatur trotz NDA-Software: Vermutlich nicht gemäß ReadMe. Falls doch, dann Glück gehabt.

    Ich denke nicht dass Apple die Garantie verwehren kann. Trotz "readme". Stellt euch vor, die schießen mal eben 100tsd Geräte ab und können sich der Haftung entziehen. Das wäre lustig.

    Die schießen überhaupt keinerlei Geräte ab. Schließlich installiert sich die iOS 7 Beta ja nicht von allein auf so einem Gerät. Wenn 100.000 Entwickler ihre Produktivgeräte mit so einer Beta abschießen, dann können sie sich natürlich der Haftung entziehen. Hieß doch 'Beta', 'Pre-Release', 'own risk' und 'not suitable for productive devices'.

    Wer das nicht kapiert hat Pech gehabt. Du bekommst ja auch nicht deinen Hamster nicht erstattet nachdem du ihn in der Mikrowelle getrocknet hast. Du bekommst ja auch kein Schmerzensgeld, wenn du dir an einem frisch aufgebrühten Kaffee die Lippen verbrennst. Scheißegal, ob das in der Anleitung oder der Packung aufgeführt war oder nicht.
    «Applejack» "Don't you use your fancy mathematics to muddle the issue!"

    Iä-86! Iä-64! Awavauatsh fthagn!

    kmr schrieb:

    Ach, Du bist auch so ein leichtgläubiger Zeitgenosse, der alles glaubt, was irgendwelche Typen vor sich hin brabbeln. :-P
  • Lucas, die vergleiche passen nicht. Wenn der Hersteller eines Autos einen neuen Treibstoff anbietet, haftet er auch dafür. Unabhängig davon was ich vielleicht unterschreibe. Wobei auch dieser Vergleich überzogen ist und daher wohl nicht passt. Aber den Anspruch auf Gewährleistung kann man dem Kunden nicht nehmen. Sonst kann der Autoverkäufer sagen, er legt eine Beta Software dazu damit dein Auto sparsamer ist - aber dadurch verlierst du die Gewährleistung. Das ist bullshit. Ich nehme ja keine eigene Software sondern eine die von Apple verbreitet wird um meine apps zu testen. Auch wenn meine Produktivgeräte kein ios 7 haben, heißt das nicht dass ich meine Testgeräte jährlich abschießen kann. Ich bin erst 4 Beta Zyklen dabei, habe in der zeit noch kein Beta device verloren. Kann mir aber gut vorstellen dass ein device welches dem Tode geweiht ist, mit und ohne Beta Software stirbt.
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  • Ich denke Apple wäre rechtlich nicht verpflichtet Geräte mit Beta Software auf Garantie zu reparieren. Sie sollten es aber dennoch tun um nicht alle Entwickler bzw. Kunden zu vergraulen.
    Beta zerstört doch nichts an der Hardware. Und wenn ich iPhone nicht mehr bootet passt für mich Alex vergleich
  • Alex schrieb:

    Lucas, die vergleiche passen nicht.

    Meinem Dafürhalten schon.

    Alex schrieb:

    Wenn der Hersteller eines Autos einen neuen Treibstoff anbietet, haftet er auch dafür. Unabhängig davon was ich vielleicht unterschreibe.

    Und was war mit der E10-Masche, bei der etliche Hersteller meinten: "Klar, läuft, macht der Motor locker mit" und bei denen sich dann die Plastikschläuche und -rohre aufgelöst haben?
    Meiner Erinnerung nach haben die kein Stück für irgendwas gehaftet.

    Alex schrieb:

    Wobei auch dieser Vergleich überzogen ist und daher wohl nicht passt.
    Aber den Anspruch auf Gewährleistung kann man dem Kunden nicht nehmen. Sonst kann der Autoverkäufer sagen, er legt eine Beta Software dazu damit dein Auto sparsamer ist - aber dadurch verlierst du die Gewährleistung. Das ist bullshit.

    Wie war die Geschichte mit Nissan?
    "Ja, okay, wir geben zu, das Gas klemmt. Na und?"
    Bis die haftbar gemacht werden konnten vergingen Monate. Und ihre Einstellung war ganz klar: "Wenn ich merke, der Wagen beschleunigt und beschleunigt und beschleunigt, dann bekomme ich Angst und bremse anstatt mit Vollgas in die nächste Häuserwand zu kacheln."
    Und auch in dem Fall hieß es: 'Klar, reparieren wir. Aber sicherlich nicht gratis.'
    Zumindest solange, bis sie dazu gezwungen wurden.

    Alex schrieb:

    Ich nehme ja keine eigene Software sondern eine die von Apple verbreitet wird um meine apps zu testen.

    Richtig. Und mit Nutzung dieser von Apple verbreiteten Software erkennst du deren Nutzungsbedingungen an, die sinngemäß besagen:
    Sollte klappen, ist aber nicht ausgereift. Wenns Probleme gibt sag Bescheid. Wenn was kaputt geht ist doof und wir bemühen uns um Einigung, aber verlangen kannste nix.

    Alex schrieb:

    Auch wenn meine Produktivgeräte kein ios 7 haben, heißt das nicht dass ich meine Testgeräte jährlich abschießen kann.

    Die ganze Diskussion gilt ja eh nur für ein Jahr bis maximal die Laufzeit des Apple Protection Plans.
    Bei Letzterem gibt es sicherlich Richtlinien zu diesem speziellen Sonderfall und bei Ersterem tritt dieser Fall genau ein mal auf. Hinzu kommt, dass die Betas immer zuerst komplett für das aktuelle Modell optimiert werden.
    Ergo: nutzt du die aktuelle Beta auf dem aktuellen Gerät wird es dir davon sicherlich nicht kaputt gehen. Nutzt du es auf dem Vorgängermodell ist dein Gewährleistungszeitraum vermutlich eh hinfällig.
    (Klar könnte jetzt jemand kommen und sagen "Ja, aber." Nein, kein 'Ja, aber.' Ein ordentlicher Entwickler hat zeitnah ein aktuelles Testgerät bei der Hand und eiert nicht mit dem jeweils vorherigen Modell umher. Basta.)

    Alex schrieb:

    Kann mir aber gut vorstellen dass ein device welches dem Tode geweiht ist, mit und ohne Beta Software stirbt.

    Das sehe ich genauso. Die Frage ist nur: warum ist das Gerät gestorben?
    Der Aussage des TOs entnehme ich, dass das Gerät eine Zeit lang mit iOS 7 lief. iOS 7 ist als Ursache für den Tod des Gerätes also erst einmal auszuschließen.
    Wenn die Leute im Store der Meinung sind es liegt an iOS 7, dann müssen sie das Ding im ersten Schritt erst einmal wieder zum Starten bekommen haben um zu sehen, dass es sich um iOS7 handelt.

    matz schrieb:

    Beta zerstört doch nichts an der Hardware.

    Nun ja, wenn das Telefonmodem eine neue Firmware verpasst bekommt oder der Bootloader aktualisiert wird und dabei irgendetwas schief läuft, ist das zwar kein Hardwaredefekt – das Gerät bootet aber trotzdem nicht.
    In dem Fall wäre Apple allerdings im Rahmen des Beta Rollouts durchaus daran interessiert, darüber informiert zu werden.

    bidi
    Ich würde es an deiner Stelle einfach hinbringen und auf mich zukommen lassen.
    Von iOS 7 würde ich denen nur erzählen wenn sie nach dem OS fragen oder das Gerät direkt nach dem Bespielen nicht mehr auf die Füße kam.
    Und dann mal gucken. Ungelegte Eier und so. Führt nur zu hypothetischen Diskussionen. =)
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    kmr schrieb:

    Ach, Du bist auch so ein leichtgläubiger Zeitgenosse, der alles glaubt, was irgendwelche Typen vor sich hin brabbeln. :-P
  • Lucas, du schreibst selbst dass der Hersteller gezwungen wurde zu reparieren. Klar kann jeder erst mal alles behaupten. Die Rechtslage sieht aber oft anders aus. Ich bin weiterhin der Meinung dass eine Gewährleistung nicht aufgegeben werden kann. Und ob das Gerät nun aktuell ist oder nicht, ist nicht relevant. Ich kaufe weder jährlich ein Vorgängermodell noch ein aktuelles device um es zu Braten. Grundsätzlich kommen Betas bei mit immer auf ein Vorgängerdevice. Dann Teste ich meine apps und gut ist's. Ich sehe mich nicht als Betatester für Apple sondern für meine Kunden. Wichtig ist mir also nur dass die apps auf der aktuellen Software laufen. Ob die Software an sich Bugs hat die meine apps nicht betreffen interessiert mich nicht.
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    Superbientem animus prosternet
  • Ich wollte letztes Jahr einen iPos touch 4 mit iOS 6 Beta tauschen lassen.
    Die haben gesagt, dass sie nichts mit Geräten machen, auf denen Beta Software installiert ist.

    Ich habe dann einfach nach einem Kabel gefragt und den iPod im Apple Store auf iOS 5 wiederhergestellt ;)
  • Ich bin weiterhin der Meinung dass eine Gewährleistung nicht aufgegeben werden kann.

    Oben sprachst Du noch von Garantie, nun von Gewährleistung. Das sind zwei verschiedene Dinge.
    Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, daher kann Apple sehr wohl die Garantie bei Verwendung von Beta-Software ablehnen. Du garantierst Deinen Kunden doch sicher auch nicht 100%ige Funktion von Beta-Versionen, oder?
    Die Gewährleistung hat der Händler zu gewähren, deckt aber nur Fehler ab, die beim Kauf der Ware bereits bestanden haben. Wenn Du jetzt Beta-Software installierst, wo Du auch noch ausdrücklich darauf hingewiesen wirst, dass möglicherweise Probleme entstehen, ist das ganz sicher nichts, wofür der Händler gerade zu stehen hat.

    An Bidi's Stelle würde ich, wenn es denn noch geht, iOS 6 wieder installieren und dann das Gerät zur Reparatur bringen.

    Michael
  • Ja, du hast mich erwischt. Habe fälschlicherweise anfangs über Garantie gesprochen ( da dieser Begriff sich auch darüber befindet). Mea culpa. Eine neue Software die für das Gerät bestimmt ist, bedeutet jedoch nicht dass der Erzeuger die Gewährleistung streichen kann. Der Fehler wurde ja nicht von dritten eingebaut sondern bestand am Gerät und zeigte sich eben erst mit der neuen Software. Der Nutzer hat nichts illegales am Gerät installiert sondern ein Softwareupdate des Herstellers vorgenommen. Und selbst wenn ich falsch liege (ich bin kein Jurist): Die Gewährleistung kategorisch über die AGB oder Nutzungsbedingungen streichen kann man einfach nicht. Noch zur Garantie: ich bin mir nicht sicher ob eine Freiwillige Garantie nicht auch bindend ist. Es handelt sich immerhin um eine vertragliche Zusicherung gegenüber dem Verbraucher im Zuge des Kaufvertrags. Und eben diese Zusicherung nachträglich zu streichen kommt einem Vertragsbruch und damit Ungültigkeit des Kaufvertrags gleich. Meiner Ansicht nach. Ich kann als Maler nicht behaupten, ich gebe 10 Jahre Garantie auf die Farbe der Fassade und wenn der Kunde reklamiert, schließe ich sein Haus aus - einfach weil es auf nem Hügel steht oder neue Nachbarn eingezogen sind. Auch kann ich als Maler nicht sagen, ich Streiche sein Bad neu wenn er auf die Garantie für die Fassade verzichtet (wobei ich der einzige Maler sein müsste für diesen Vergleich).
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