Unterschriftsmodul

  • Unterschriftsmodul

    Hi,

    ich habe fuer meine POS-Anwendungen (Point of Sale) die Anforderung nach einer Unterschriftsfunktion; also Kunde bestaetigt den Auftrag mit einer Unterschrift. Nun ist es wahrscheinlich kein Hexenwerk sowas nativ reinzuhacken, aber vielleicht kennt ja jemand von Euch schon was fertiges?

    Danke im voraus,

    Ekki
  • Weiss zufaellig noch jemand ob mit dem iPad rechtssichere Unterschriften moeglich sind? Ich glaube da gibts irgendwelche Kriterien (Dpi-Zahl, Drucksensitivitaet)...
    Die Sache hatten wir mal für einen Bauträger geklärt.
    Zuvorderst: Wichtig ist, dass alle moderne Mythen beiseite gelegt werden.

    Fakt ist: Es reicht die berühmte Unterschrift auf einem Bierdeckel. Der Zusammenhang zwischen der Unterschrift und dem, was unterschrieben worden ist, muss ersichtlich sein.
    Wir wandeln stets alles mit Unterschrift in ein PDF um. Lesbar sollte die Unterschrift auch sein und festnageln auf die Unterschrift ist sowieso :cursing:

    Ansonsten wie immer: Wer klagen will, der klagt auch und "ich habe Recht" ist in der bundesrepublikanischen Rechtswirklichkeit ein Mythos. Werft ne Münze, am besten eine App dafür, und man hat die gleiche Rechtssicherheit.
    "Die Welt wird Dich Gehorsam lehren, denn da besteht die Notwendigkeit ein Stück Brot zu verdienen."

    Mika Walthari
  • CI-CUBE schrieb:

    Danke...

    Ja ja die liebe Juristerei - Schwierigkeit 1 - einen Juristen zu finden der zu einem bestimmten Thema sich als aussagefaehig outed - Schwierigkeit 2 - von diesem Juristen eine verbindliche Aussage ohne Wenn-und-Aber zu bekommen...

    IANAL - aber ich habe mir mal drei Stichwörter dazu gemerkt "dauerhaft verkörperte Schriftzeichen" Ich glaube, damit kommst Du mit Google schon ganz gut weiter.
    HTH,
    timbo
  • Zum Juristischen: Hier geht einiges durcheinander von der Form bis zum Formerfordernis. Schwierig wird es dann, wenn man sich fachkundig tut, es aber nicht ist.

    1. Man braucht keine Unterschriften zum Vertragsschluss, es sei denn, das Gesetz ordnet es an. Das ist sehr selten der Fall.

    2. Das ist selbstverständlich keine Unterschrift. Denn diese verlangt eine Urkunde. Ersatzweise kann man regelmäßig auf auf die elektronische Form umsteigen. Das wäre aber auch keine elektronische Form.

    3. "Verkörperte Schriftzeichen" usw. betrifft die Textform, nicht die Schriftform.
    Es hat noch nie etwas gefunzt. To tear down the Wall would be a Werror!
    25.06.2016: [Swift] gehört zu meinen *Favorite Tags* auf SO. In welcher Bedeutung von "favorite"?

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Amin Negm-Awad ()

  • Mit solchen Klärungen, die eher an ein Klärwerk erinnern, erscheint das freilich so.

    silverChart schrieb:

    Weiss zufaellig noch jemand ob mit dem iPad rechtssichere Unterschriften moeglich sind? Ich glaube da gibts irgendwelche Kriterien (Dpi-Zahl, Drucksensitivitaet)...
    Die Sache hatten wir mal für einen Bauträger geklärt.
    Zuvorderst: Wichtig ist, dass alle moderne Mythen beiseite gelegt werden.

    Alle Mythen beiseite zu legen, ist genau so falsch, wie allen Mythen glauben zu schenken.


    Oh, gleich Fakt.

    silverChart schrieb:

    Es reicht die berühmte Unterschrift auf einem Bierdeckel.

    Bei dem "berühmten Fall" der Unterschrift auf dem Bierdeckel geht es eigentlich um das berühmte Problem des Urkundsbegriffes. Aber selbstverständlich reicht eine Unterschrift auf einem Bierdeckel, da dann eine Unterschrift vorliegt.

    Aber was war gleich die Frage?

    silverChart schrieb:

    Der Zusammenhang zwischen der Unterschrift und dem, was unterschrieben worden ist, muss ersichtlich sein.

    Ich tippe mal auf: 3 Bier, 1 Korn.

    silverChart schrieb:

    Wir wandeln stets alles mit Unterschrift in ein PDF um. Lesbar sollte die Unterschrift auch sein und festnageln auf die Unterschrift ist sowieso :cursing:

    PDF ist in etwa so sehr eine Urkunde, wie eine Eisfigur in St. Moritz. Die Unterschrift sollte auch nicht "lesbar" sein, sondern den Namen erkennen lassen. Sie darf sogar nicht einmal zu lesbar sein, weil sie dann nicht mehr individuell ist. Wichtiger aber: Das hat überhaupt nichts mit der Frage zu tun.

    Das Festnageln auf die Unterschrift ist in der Regel schlicht rechtlich nicht notwendig.

    silverChart schrieb:

    Ansonsten wie immer: Wer klagen will, der klagt auch und "ich habe Recht" ist in der bundesrepublikanischen Rechtswirklichkeit ein Mythos. Werft ne Münze, am besten eine App dafür, und man hat die gleiche Rechtssicherheit.

    Klar, wenn man nicht die Fachkenntnis hat, das Ergebnis vorherzusagen, erscheint es einem zufällig.
    Es hat noch nie etwas gefunzt. To tear down the Wall would be a Werror!
    25.06.2016: [Swift] gehört zu meinen *Favorite Tags* auf SO. In welcher Bedeutung von "favorite"?

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  • CI-CUBE schrieb:

    Danke...

    Ja ja die liebe Juristerei - Schwierigkeit 1 - einen Juristen zu finden der zu einem bestimmten Thema sich als aussagefaehig outed - Schwierigkeit 2 - von diesem Juristen eine verbindliche Aussage ohne Wenn-und-Aber zu bekommen...

    Wie viel Software gibt es von dir ohne if? Woran liegt das?
    Es hat noch nie etwas gefunzt. To tear down the Wall would be a Werror!
    25.06.2016: [Swift] gehört zu meinen *Favorite Tags* auf SO. In welcher Bedeutung von "favorite"?
  • Klar, wenn man nicht die Fachkenntnis hat, das Ergebnis vorherzusagen, erscheint es einem zufällig.

    Der war gut :)

    Du hast aber nicht wirklich viel mit Arbeitsgerichten zu tun? Oder?

    Interessieren würde mich in diesem Zusammenhang, ob es eine Unterschriftennotwendigkeit bei der Gewährung von Bankeinzug auf dem iPad gibt.
    Wäre doch interessant zu wissen, ob das überhaupt zulässig ist.

    Liebe Grüße
    Karin
  • lavendelHonig schrieb:

    Klar, wenn man nicht die Fachkenntnis hat, das Ergebnis vorherzusagen, erscheint es einem zufällig.

    Der war gut :)

    Du hast aber nicht wirklich viel mit Arbeitsgerichten zu tun? Oder?

    Interessieren würde mich in diesem Zusammenhang, ob es eine Unterschriftennotwendigkeit bei der Gewährung von Bankeinzug auf dem iPad gibt.
    Wäre doch interessant zu wissen, ob das überhaupt zulässig ist.

    Liebe Grüße
    Karin

    Nein, ich mache wenig Arbeitsrecht.

    Eine gesetzliche Vorschrift im Inland gibt es dafür AFAIK nicht. Banken haben so etwas in den AGB stehen, können es aber nicht überprüfen.
    Es hat noch nie etwas gefunzt. To tear down the Wall would be a Werror!
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  • Amin Negm-Awad schrieb:

    Zum Juristischen: Hier geht einiges durcheinander von der Form bis zum Formerfordernis. Schwierig wird es dann, wenn man sich fachkundig tut, es aber nicht ist.

    1. Man braucht keine Unterschriften zum Vertragsschluss, es sei denn, das Gesetz ordnet es an. Das ist sehr selten der Fall.

    2. Das ist selbstverständlich keine Unterschrift. Denn diese verlangt eine Urkunde. Ersatzweise kann man regelmäßig auf auf die elektronische Form umsteigen. Das wäre aber auch keine elektronische Form.

    3. "Verkörperte Schriftzeichen" usw. betrifft die Textform, nicht die Schriftform.

    Danke Amin, wieder was gelernt.
    Grüße
    timbo