Viele Steuerfragen

  • Viele Steuerfragen

    Hallo,

    ich stehe kurz vor meiner ersten Steuererklärung mit AppStore Einnahmen und habe einige Fragen. Folgende Ausgangssituation:

    Ich habe zum 01.08.2010 ein Einzelunternehmen mit Kleinunternehmer-Regelung angemeldet.

    Zur Einnahmen / Ausgaben Übersicht reicht ja eine formlose Einnahmen-Überschuss-Rechnung EÜR, nur was kann ich da alles als Ausgaben angeben?

    - iPad (bereits im Mai gekauft)
    - iPhone incl. iPhone-Vertragskosten (wenn ja, zu welchem Anteil?) (Vertrag läuft aber schon seit Juni, kann ich es schon ab Juni angeben, obwohl das Unternehmen erst seit August besteht?)
    - Developer Program
    - Miete (habe ein separates Arbeitszimmer) (Anteilig zur kompletten Wohnfläche?)
    - Strom, Gas, Telefon, DSL (wenn ja, zu welchem Anteil)
    - MAC-Zubehör (Arbeitsspeicher, ext. Festplatte)
    - Verbauchsmaterial (Druckerpapier, Porto, ...)

    Muss ich die kompletten Belege mit zum Finanzamt schicken? Oder einfach nur gut aufbewahren und auf den Steuerprüfer warten?


    Für die Einnahmen habe ich Rechnungen an Apple erstellt (Vorlage aus dem Forum). Mitschicken, oder nur abheften?


    Wie, bzw. wo muss ich das ganze jetzt in der Einkommensteuererklärung angeben? Unter Einnahmen aus selbstständiger Arbeit? Kann der Betrag auch negativ sein?



    Ich weiß, viele Fragen, bin aber im Moment etwas überfordert.

    Danke schon mal für eure Hilfe!

    Viele Grüße
  • du wirst wohl nicht erwarten, dass dir hier im forum jemand die steuererklärung macht?!

    nur soviel:
    - alle kosten dieses jahres kannst du ohne weiteres ansetzen - entweder sind es betriebsausgaben oder eben vorweggenommene werbungskosten
    - dsl/mobil/telefonkosten ab juni sollten kein problem sein (erstmal vollansetzen und 30 € pro monat oder 30% wieder als einnahme (eigenverbrauch) ansetzen, je nachdem was günstiger ist für dich)
    - die betriebskosten+miete (abschreibung und zinsen bei etw) des arbeitszimmers kannst du anteilig zur wohnfläche ansetzen, die finanzämter zicken aber meist rum damit
    - zubehör und verbrauchsmaterial geht voll in die kosten
    - die belege (auch deine ausgangsrechnungen) musst du nicht mitschicken, aber auf jeden fall 10 jahre aufheben!
    - ist egal ob du es in anlage s (freiberuflich/selbständig) oder g (gewerblich) einträgst, da du ja als kleinunternehmer eigentlich nicht mehr gewinn machen kannst als der gewerbesteuerfreibetrag ist, aber es das finanzamt als freiberuflich durchgehen lässt, dann sparst du dir die gewerbesteuer, falls es mal sehr gut läuft
    - es kann sich auch ein verlust ergeben, in den folgejahren sollte sich aber in der summe ein gewinn ergeben

    sh
  • Danke für die schnelle Antwort, ... das bringt mich schon um einiges weiter.

    Noch eine Frage, ...

    Meinen iMac habe ich damals auf den Namen meiner Schwester gekauft (Education Rabatt) Kann ich den irgendwie mit absetzen? Brauch ich dann eine Rechnung von meiner Schwester? Wie muss diese aussehen?

    Edit: Angenommen ich würde im laufenden Jahr über die 16500€ kommen, was würde sich ändern? Wie müsste ich das anmelden?

    Danke schon mal!

    Viele Grüße

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von HugoAsbach ()

  • Hmm, das geht alles sehr durcheinander. Ich empfehle Dir, Dir ein, zwei Stunden beim Steuerberater zu gönnen und Dich einmal komplett beraten zu lassen.

    1. "Kleinunternehmer" hat nur etwa mit der Umsatzsteuer zu tun und enthebt DIch von der Pflicht, USTVA und UStE abzugeben, dafür darfst Du aber weder USt auf Deinen Rechnungen ausweisen, noch kannst Du Vorsteuer von Lieferanten (= Deinen Einkäufen) verrechnen. Ist m. E. total witzlos, weil Du um 19% teurer einkaufst. Ich weiß nicht mehr aus dem Kopf, ob Du als Kleinunternehmer überhaupt EU-Umsätze machen kannst - ich hatte dazu hier im Forum mal was geschrieben
    2. Es ist sehr wichtig, ob Du Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Selbständiger Arbeit machst. Letztere sind nur für einen klar umrissenen Berufskreis möglich (idR. Ärzte, Anwälte, Architekten - die klassischen "freien Berufe"). Erstere sind für alle anderen "Selbständigen" (verwirrend, ich weiß) gedacht. Du erzielst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb, also musst Du sie auch erklären. Das ist deshalb wichtig, weil Du mit diesen Einkünften grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig bist, wenn auch die Freigrenze Dir vermutlich einen Gewerbesteuerbefreiung beschert.
    3. Weder bei Einkünften aus selbständiger Arbeit, noch bei jenen aus Gewerbebetrieb (noch bei Land- und Forst) gibt es "Werbungskosten" -> die gibt es nur bei nichtselbständiger Arbeit, Kapitaleinkünften, V+V und sonstigen. Was "vorweggenommene Werbungskosten" sein sollen, weiß ich nicht. Wahrscheinlich kommt das aus so einem steuerlichen Standardwerk wie dem "Konz" ;) (sollte eigentlich "Kotz" heißen).
    4. 30% oder 30 € als Pauschale - mag sein. Das liegt im Ermessen des Sachbearbeiters im FA. Aber in jedem Fall musst Du, jedenfalls wenn Du kein Kleinunternehmer mehr bist, diesen "Privatanteil" mit Umsatzsteuer belegen. Nicht vergessen!
    5. iMac: Mach einfach eine Privateinlage in Dein Betriebsvermögen und bewerte es mit dem Zeitwert, den Du z. B. über Durchschnittswerte von Mac-Gebrauchthändlern oder eBay-Verkäufen ermittelst. Wichtig: Dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren! Das FA wird Dich ggf. fragen, wie Du auf den Wert gekommen bist. Dann ist es immer besser, wenn Du das plausibel machen kannst. Denke dran: Du musst das Ding mit ziemlicher Sicherheit abschreiben.
    6. Es obliegt Dir, wann Dein Gewerbe startet. Zum 1.1. ist auch rückwirkend möglich, auch wenn das FA nölt, dass Du keine USTVA für den Zeitraum abegegeben hast. Dann verweist Du darauf, dass Du auf Kleinunternehmer optiert hast und dachtest, dass das so OK ist. Am besten solche Fragen telefonisch mit cem Sachbearbeiter besprechen. Wenn Du Dich freundlich verhältst und die nicht den Eindruck haben, Du willst sie verarschen und das FA bescheißen, bekommst Du Antworten (Laut AO sind die FA sogar zur Beratung des Steuerpflichtigen verpflichtet).
    7. Belege: Ja, 10 Jahre aufbewahren, nichts mitschicken, ggf. Kopien für andere Sachen mitschicken (Handwerkerrechnungen, Spendenbescheinigungen), die melden sich, wenn sie mehr wollen.
    8. Arbeitszimmer: Heißes Eisen. Du musst in der Lage sein, nachzuweisen, dass es ausschließlich zu gewerblichen Zwecken dient. Selbst wenn ein Bügelbrett oder Gästebett (Bettsofa) drin steht, wird's eng. Die Beweislast liegt bei Dir.

    Noch einmal - und der Rat geht an jeden, denn diese Diskussionen gibt es hier ständig -: Ein Forum ist nicht der richtige Ort für solche Fragen und Antworten. Wenn Ihr Euch ernsthaft selbstständig machen wollte, geht zum Steuerberater oder zur Handelskammer oder meinetwegen zum Finanzamt und lasst Euch umfassend beraten!