App Store - Abrechnung und Versteuerung

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  • App Store - Abrechnung und Versteuerung

    Hi,

    da das hier das einzige deutschsprachige Forum zu sein scheint, dass sich mit den Modalitäten der App-Store-Entwicklung beschäftigt, möchte ich auch gerne mal eine Fragerunde lostreten.

    Ich verkaufe seit September '08 eine App im App Store mit einigem Erfolg. Der Erfolg bringt es mit sich, dass ich mir so langsam über die Versteuerung meiner Einkünfte Gedanken machen muss. Ach, es gibt Schlimmeres ;)

    Frage: wie haltet ihr das mit den Rechnungen? Ich hatte immer gehofft, dass mir Apple sowas wie eine Abrechnung schickt, in der ich ersehen kann, wie die verkauften Lizenzen zu welchem Kurs umgerechnet wurden und welche Abzüge da noch irgendwo anfielen. Alles was ich aber habe sind Überweisungen aus 6 Ecken der Erde, aus denen ich mir irgendwas zusammenreimen kann. Manchmal bekomme ich von der Bank eine PDF "Auslandszahlung", wo immerhin der Ausgangsbetrag und der Kurs drin steht.

    Nur: wie sag ich's meiner Steuerbehörde? Ich werde als Einzelunternehmer gegeführt und kann ja wohl nicht einfach die Financial Reports da abkippen. Meine Idee wäre, sowas wie eine Rechnung an Apple auszustellen, die irgendwie auf die überwiesenen Beträge kommt.

    Ich werde mich wohl nächste Woche mit meinem Steuerberater treffen, fürchte aber, dass er auch erst mal ratlos guckt. Vielleicht denke ich mir als Steuerlaie das aber auch viel zu kompliziert und er sagt: klar, machen 'se so und so.

    Hat jemand in dieser Runde das schon mal durchexerziert?

    Vielen Dank für eure Beiträge,

    Robert
  • Wow, gewaltige Resonanz auf meine Frage ;)

    Das Thema scheint zu schwierig zu sein, oder ist etwa niemand hier betroffen?

    Nach Rücksprache mit meinem Steuerberater weiß ich schon mal folgendes: ich schreibe ihm auf, was ich in 2008 auf das Konto bekam ("Ist-Besteuerung"), dazu kriegt er eine Liste mit Lizenzzahlen/Regionen/Umrechungskursen/geschätzten Bankkosten, und ER vertritt das dem Finanzamt gegenüber. Schön eigentlich.

    Leider habe ich einstmals auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet, die mir als Einzelunternehmer mit relativ geringem Umsatz zustünde. Jetzt habe ich damit die Arschkarte gezogen: ALLE Einnahmen aus EU muss ich selber mit 19% USt beaufschlagen und die abführen. Toll. Dann muss ich wohl demnächst meine Lizenzen in der Euro-Zone teurer machen.

    Wenn dazu jemand was Besseres weiß, wäre mein Steuerberater vielleicht auch dankbar und schlauer. So gaaaanz simpel ist das Thema wohl nicht.

    Cheers,

    Robert
  • Hallo tinbert,

    ich habe leider noch nichts Neues beizusteuern, war aber ebenso auf der Suche nach Hilfe im Forum und sah gleich Deinen Beitrag.

    Ich entwickle zwar schon eine Weile für das iPhone, habe aber noch kein eigenes Programm im App Store. Da ich das bald vorhabe, mache ich mir Gedanken, ob ich dafür ein Gewerbe anmelden sollte. Bisher habe ich diverse Nebenjobs, u. a. Grafikdesign, immer relativ formlos auf der Steuererklärung abgegeben, weil es sich nie um große Summen handelte. Heißt "Einzelunternehmer" in Deinem Fall, daß Du ein Gewerbe angemeldet hast, oder läuft das eher auf Freiberuflerbasis? (Die Abgrenzung ist ja ein Thema für sich ...)

    Mein Problem ist vor allem: Ich bin bei Apple jetzt als Individual Developer angemeldet, müßte mich dann aber evtl. als Company noch einmal anmelden bzw. meinen Account umstellen lassen? Wenn ja, dann sollte man das bestimmt machen, bevor man Software im App Store veröffentlicht ...

    Für Hinweise von erfahrerneren Leuten wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße,
    Martin
  • UST ist schon abgeführt

    Ich hab damals mal bei Apple nachgefragt und folgende Antwort erhalten:


    Am 13.11.2008 um 15:16 schrieb iTSPayments:
    Hello

    Customer VAT is collected by Apple and remitted under its VAT number to local tax authorities. There is no VAT on the vendor payments.

    Here is Apple's VAT information in Europe (Luxembourg is a 0% VAT tax free zone, so even if VAT was charged on your payments, it would be at 0%).

    iTunes s.à r. l.
    8 rue Heinrich Heine
    L-1720 Luxembourg
    TVA/VAT No.: LU20165772

    If you have any further questions, please don’t hesitate to contact us.

    Kind regards,

     Dean Migchelbrink | iTunes Royalty | Apple Inc


    Sprich: Wir müssen da nix mehr abführen. So zumindest habe ich es bislang gehandhabt, das könnte also auch falsch sein. Laut Aussage meines Steuerberaters ist es aber richtig so...die erste Steuererkläreung mit AppStore-Einnahmen ist derzeit in Bearbeitung beim Finanzamt...von daher kann ich nicht viel neues dazu beitragen...

    Ciao, Markus.
  • Original von martinwinter
    Heißt "Einzelunternehmer" in Deinem Fall, daß Du ein Gewerbe angemeldet hast, oder läuft das eher auf Freiberuflerbasis? (Die Abgrenzung ist ja ein Thema für sich ...)

    Mein Problem ist vor allem: Ich bin bei Apple jetzt als Individual Developer angemeldet, müßte mich dann aber evtl. als Company noch einmal anmelden bzw. meinen Account umstellen lassen? Wenn ja, dann sollte man das bestimmt machen, bevor man Software im App Store veröffentlicht ...


    Ich bin wohl Freiberufler, aber ehrlich gesagt weiß ich das auch nicht so genau ;)

    Bei Apple habe ich mich als Company angemeldet, was aber wohl sooo auch nicht 100% richtig sein muss. Naja, bis jetzt zahlen sie brav. Meine EIN beim IRS habe ich als "Sole Proprietor" beantragt, also Einzelunternehmer. Ist schon doof, wenn man eigentlich von Steuerfragen keine Ahnung hat, und bei amerikanischen Formularen dann gleich ganz aufgeschmissen ist. Wie gesagt: bis jetzt ist alles gut gegangen ;)

    CU, Robert
  • RE: UST ist schon abgeführt

    Original von mstoebe
    Sprich: Wir müssen da nix mehr abführen. So zumindest habe ich es bislang gehandhabt, das könnte also auch falsch sein. Laut Aussage meines Steuerberaters ist es aber richtig so...die erste Steuererkläreung mit AppStore-Einnahmen ist derzeit in Bearbeitung beim Finanzamt...von daher kann ich nicht viel neues dazu beitragen...


    Vielen Dank Markus, das ist doch mal 'ne Aussage. Ich werde meinen Steuerberater damit noch mal anstuppsen. Das würde 'ne Menge Geld sparen :)

    Cheeers,

    Robert
  • In einem anderen Thread gings schon mal um das Thema: Payments/Abrechnungen/Buchhaltung

    Ich habe dort auch beschrieben, wie ich es bisher handhabe.

    Wie mstoebe gehe ich davon aus, dass ich keine Ust. mehr abführen muss (schön, dass es hierzu sogar eine schriftliche Nachricht von Apple gibt).
    Wie ich in oben angegebenem Thread bereits geschrieben habe, ist es ja vor allem so, dass es sich bei den App Store-Einnahmen um Ausfuhrlieferungen handelt. Apple verkauft deine Software auf eigene Rechnung, Risiko und Namen (auf den iTunes-Rechnungen steht Apples Adresse, nicht deine).
    Die Lizenzzahlungen, die du bekommst, bekommst du von Apple, Cupertino, USA. Ob die dir die Kohle von ihrem Bankkonto in USA, Australien oder Luxemburg überweisen, kann dir in dem Fall völlig egal sein (wenn es eine Rolle spielen würde, könnte man im Umkehrschluss ja einfach alle inländischen Umsätze über eine Bank in Timbuktu abrechnen und wäre plötzlich nicht mehr Ust.-pflichtig).

    Zum Thema Rechnung an Apple: An einem Eigenbeleg wirst du nicht vorbeikommen (habe ich auch im anderen Thread beschrieben). So schön eine "offizielle" Abrechnung von Apple wäre...
    Bevor man jemanden kritisiert, sollte man zuerst ein paar Meilen in dessen Schuhen gehen!
    Erstens ist man dann in sicherem Abstand und zweitens hat man die Schuhe...
  • Original von psog
    In einem anderen Thread gings schon mal um das Thema: Payments/Abrechnungen/Buchhaltung

    Ich habe dort auch beschrieben, wie ich es bisher handhabe.
    ...


    Hey psog,

    vielen Dank für den Link. Ich dachte, ich hätte hier im Forum alles durchsucht, hab' mich aber wohl zu dumm angestellt.

    Schade eigentlich, dass es hier kein eigenes Board für diese ganzen Fragen gibt, hint, hint ;)

    Ein Wiki zum Thema aufzusetzen, wie 'fuzzy' vorschlug, halte ich aber für verfrüht. Schließlich weiß hier noch niemand so richtig Bescheid und das Wissen muss erst noch etwas kondensieren. Und wenn's erstmal im Wiki steht, bekommt das so eine Rechtsverbindlichkeit.
  • Man muss nach Steuerarten unterscheiden:

    1. Umsätze im App-Store sind zunächst einmal einkommensteuerpflichtig, und zwar, je nach konkreter Ausprägung der Tätigkeit, als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. 15 EStG) oder selbständiger Arbeit (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. 18 EStG). Das heißt, dass Ihr das, was Ihr von Apple bekommt, im absoluten Regelfall zumindest in Eurer Einkommensteuererklärung angeben müsst. Ob sich daraus eine Steuerbelastung ergibt, hängt vom Einzelfall ab.

    2. Da Ihr, u. a. wegen 1., Unternehmer i. S. d. § 2 UStG seid, seid Ihr mit dem, was ihr im App-Store einnehmt, außerdem umsatzsteuerpflichtig.

    Aber: Software-Vertrieb im App-Store ist umsatzsteuerlich eine sonstige Leistung i. S. d. § 3 Abs. 9 UStG. Außerdem kommt es darauf an, wo der Ort der sonstigen Leistung sich befindet - und das ist bei App-Store Verkäufen gemäß § 3a Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 14 UStG Luxemburg und damit im Gemeinschaftsgebiet und nicht im Inland. Somit ist diese Leistung nicht steuerbar i.S.d. UStG. (U. U. gilt für Apple eine dem deutschen § 13b UStG entsprechende Regelung, aber das ist hier egal, weil es Euch nicht betrifft.) Ihr seid also steuerpflichtig, die Umsätze aber nicht steuerbar ... so ist Umsatzsteuerrecht!

    Wichtig ist aber, dass der Empfänger der sonstigen Leistung ein Unternehmer ist (§ 3a Abs. 3 UStG). Dies wird nachgewiesen durch die USTID des Empfängers (VAT-Nr. von Apple steht oben im Zitat). Das wiederum hat Auswirkung auf die notwendige Rechnung, denn: Als Umsatzsteuerpflichtige seid ihr verpflichtet, Aufzeichnungen i.S.d. § 22 UStG zu führen. (Dies hat nichts mit der Buchführungspflicht im einkommensteuerlichen Sinne zu tun). Wichtigstes Dokument hier ist die Rechnung, deren Bestandteile in § 14 UStG definiert sind. Insbesondere muss die Rechnung den Leistungsempfänger (Apple), den Leistungsort (Luxemburg bzw. Anschrift des Empfängers, also die vollständige Anschrift angeben), die erbrachte Leistung, die Entgelte und die Steuer (0, da nicht steuerbar -> Hinweis auf nicht steuerbare sonstige Leistung i.S.d. § 3a Abs. 14 UStG) und die USTID von Apple enthalten.

    Ihr braucht keine USTID, müsst aber auf der Rechnung neben Eurer Anschrift dann auch Eure Steuernummer und das Finanzamt angeben.

    Problematisch ist allerdings, dass Apple einfach zahlt - dem eine Rechnung entegen zu stellen ist eigentlich nicht korrekt, da es bei der Rechnung um die "vereinbarten Entgelte" geht. Und die sind bestenfalls unklar, wenn Apple einfach irgendwas überweist. Aber gut, wo kein Kläger, da kein Richter. Hat hier was mit konkludentem Handeln also einer stillschweigenden Vereinbarung zu tun.

    Alles Klar?

    PS: Da Ihr EU-Umsätze tätigt, müsst Ihr mit der Abgabe einer ZM (Zusammenfassende Meldung) rechnen. Außerdem müsst Ihr, auch wenn Ihr keine Umsatzsteuer abführt, trotzdem ggf. USTVA und am Ende des Jahres eine USTE abgeben.

    PPS: Alle Angaben ohne Gewähr! Fragt zur Sicherheit Euren Steuerberater.
  • Original von Tobi1051
    Ich habe eigentlich das gleiche Frage, wie Martin auch. Muss ich zwingend ein Gewerbe anmelden, wenn ich kostenpflichtige Apps im App-Store anbiete?

    M. E. nein. Die Einkommen- und Umsatzsteuerpflicht entsteht völlig unbeachtlich davon, ob Du ein Gewerbe angemeldet hast. Die Gewerbeanmeldung hat was mit zivil- und nicht steuerrechtlichen Vorschriften zu tun. Und wenn Du ein freiberuflicher Softwareentwickler bist, glaube ich nicht, dass eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.
  • Original von psog
    Die Lizenzzahlungen, die du bekommst, bekommst du von Apple, Cupertino, USA. Ob die dir die Kohle von ihrem Bankkonto in USA, Australien oder Luxemburg überweisen, kann dir in dem Fall völlig egal sein

    Das ist nicht richtig. Lies mal den Paid Apps Contract (Exhibit A, Punkte 1. und 2.). Deine Vertragspartner sind:
    1. Für Umsätze in Kanada: Apple Canada
    2. Für Umsätze in Australien/Neuseeland: Apple Pty Limited
    3. Für Umsätze in USA und Lateinamerika: Apple USA
    4. Für Umsätze in Japan: iTunes KK
    5. Für Umsätze in Europa und im Rest der Welt: iTunes Sarl Luxemburg
      [/list=1]
      Das ändert nach meinem Verständnis nichts daran, dass wir auch für EU-Umsätze keine USt mehr abführen müssen, weil iTunes Sarl das schon für uns übernimmt. Wollte nur deine Aussage bzgl. des Vertragspartners der Lizenzzahlungen korrigieren.
  • Hallo, ich wollte auch nochmal fragen...

    Mein Steuerberater sagt, dass das Finanzamt im Zweifen den Vertrag sehen will, und das auf deutsch... Da Apple mir das nie liefern wird rechnen wir aktuell immer die MwSt. ab.

    Mein Stb. sagt, die Leistung wird in Deutschland erstellt und daher könnte es, so lange man nichts "handfestes" hat, was das genau für Zahlungen sind, woher sie kommen, etc... nur so abgerechnet werden.

    Hat jemand von Euch "neue" Erfahrungen oder was "handfestes"?


    Ich bin total verwirrt!
  • Ich hab meinem Finanzamt die Sachen zum prüfen gegeben (Steuerberater in Deutschland scheinen an der Prüfung nicht die rechte Lust zu haben - kostet ja schließlich auch Zeit). Nach ca. zwei Wochen kam dann ein Brief vom Finanzamt.

    Die Antwort lautete: Die Umsätze sind nach §3a Absatz 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz nicht steuerbar. Das bedeutet für sie, dass die Umsätze in der Umsatzsteuervoranmeldung in der Kennzahl 45 einzutragen sind.

    In meinem Buchhaltungsprogramm wird das dann ohne Umsatzsteuer angezeigt und berechnet.

    Als ich mit dem Finanzmenschen geredet habe, sagte er was von Steuerabkommen der EU mit Amerika usw. Das wird dann intern verrechnet. Lustig ist halt nur, die Vorsteuer bekommst du zurück, zahlst aber nie welche. Deine Umsätze müssen aber trotzdem noch versteuert werden... nur eben keine Umsatzsteuer.
  • Original von gritsch
    ich würd sie nicht doppelt zahlen sondern mich erst drum kümmern wenn das finanzamt wirklich was will von mir.
    So etwas endet dann meistens mit einer Rückzahlung. Wenn sich das über Jahre angesammelt hat, kann es unter Umständen ein wenig schmerzen. ich hoffe dir ist bekannt, Finanzämter können über 10 Jahre zurück fordern (wenn es bei einer Betriebsprüfung rauskommt).