Vertragsbedingungen gelesen?

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  • Vertragsbedingungen gelesen?

    Hat eigentlich mal jemand die Vertragsbedingungen gelesen, die man da bei dem contract für bezahle Apps unterzeichnet?

    Ein paar Stelle verunsichern da ganz schön.

    z.B. dass der Endanwender die private Adresse des Programmieres übermittelt bekommt,
    Apple ist nicht haftbar und man selbst kann ganz schön übel in die Zange genommen werden,
    und man ist verklagbar nach dem jeweiligen Recht des Landes.

    hmmmm. entweder hab ich da nicht alles verstanden, aber ich hab den haken bei accept mal noch nicht gesetzt.


    noch ist meine app nicht im store, ist ja noch unter review. bin doch am zweifeln, was das alles bedeuten kann. was denkt ihr? als privatmann doch besser finger vom appstore, und besser keine programme hochladen/einstellen? hmmmmmmmmmm.
  • RE: Vertragsbedingungen gelesen?

    Original von Panthor
    z.B. dass der Endanwender die private Adresse des Programmieres übermittelt bekommt,
    Apple ist nicht haftbar und man selbst kann ganz schön übel in die Zange genommen werden,
    und man ist verklagbar nach dem jeweiligen Recht des Landes.

    Aha. Und?
    Wenn du deine Software anbietest kennt auch jeder die Adresse des Programmierers bzw. der Softwarefirma.
    Wenn deine Software darauf ausgerichtet ist ganz (Telefon)Netzwerke lahm zu legen oder Bankautomaten dazu bringt, die Geldscheine vor der Ausgabe zu zerkleinern haftest du gefälligst selbst für den Tünnef, den du da verzapft hast. Das will Apple sicher nicht abfangen müssen.

    Bei Taschenlampe V3.0 fürs iPhone kann dir eigentlich nix passieren, es sei denn du stellst sie so grell ein, dass man beim Betrachten blind wird. Für Schäden an der Hardware durch unsachgemäße Handhabung deiner Software kann dir eigentlich keiner was. Du wirst ja keinen voll geheimen Treiber entwickelt haben, der die Sim-Lock des iPhones umgeht...

    Oder, kurz gefasst:
    Solange deine Software nicht gegen geltendes Recht verstößt kann dir auch keiner was.

    Kriegste beim Bund noch wegen 'Anstiftung zum Kameradendiebstahl' selbst eins auf den Deckel, weil du deinen Spind nicht abgeschlossen hast, darfst du bei deinem selbst entwickelten Betriebssystem sogar Hintertüren offen lassen und jeden verklagen, der sie ausnutzt. ;)
    «Applejack» "Don't you use your fancy mathematics to muddle the issue!"

    Iä-86! Iä-64! Awavauatsh fthagn!

    kmr schrieb:

    Ach, Du bist auch so ein leichtgläubiger Zeitgenosse, der alles glaubt, was irgendwelche Typen vor sich hin brabbeln. :-P
  • RE: Vertragsbedingungen gelesen?

    Original von Lucas de Vil

    Bei Taschenlampe V3.0 fürs iPhone kann dir eigentlich nix passieren, es sei denn du stellst sie so grell ein, dass man beim Betrachten blind wird. Für Schäden an der Hardware durch unsachgemäße Handhabung deiner Software kann dir eigentlich keiner was.


    genau so was meinte ich.
    das eigene programm ist harmlos.
    der benutzer behauptet, dass programm ist abgestürzt, dadurch musste er das iphone neustarten, durch den neustart hat einen wichtigen anruf verpasst. diesen finanziellen verlust, durch den entgangenen anruf möchte er gerne ersetzt haben. da es in jedem land andere rechte und auslegungen davon gibt, sehe ich hier halt eine gefahr.

    ich hab erst mal den prüfungsprozess abgebrochen [developer reject]. muss da erst mal ne nacht drüber schlafen, was das eigentlich alles bedeuten kann.
  • RE: Vertragsbedingungen gelesen?

    Original von Panthor
    Original von Lucas de Vil

    Bei Taschenlampe V3.0 fürs iPhone kann dir eigentlich nix passieren, es sei denn du stellst sie so grell ein, dass man beim Betrachten blind wird. Für Schäden an der Hardware durch unsachgemäße Handhabung deiner Software kann dir eigentlich keiner was.


    genau so was meinte ich.
    das eigene programm ist harmlos.
    der benutzer behauptet, dass programm ist abgestürzt, dadurch musste er das iphone neustarten, durch den neustart hat einen wichtigen anruf verpasst. diesen finanziellen verlust, durch den entgangenen anruf möchte er gerne ersetzt haben. da es in jedem land andere rechte und auslegungen davon gibt, sehe ich hier halt eine gefahr.

    ich hab erst mal den prüfungsprozess abgebrochen [developer reject]. muss da erst mal ne nacht drüber schlafen, was das eigentlich alles bedeuten kann.

    Ich kenne die AGB nicht, mit denen das auf dem Shop verkauft wird. Aber derart entfernte Schäden sind meistens vom Ersatz ausgeschlossen.
    Es hat noch nie etwas gefunzt. To tear down the Wall would be a Werror!
    25.06.2016: [Swift] gehört zu meinen *Favorite Tags* auf SO. In welcher Bedeutung von "favorite"?
  • Original von wirtschaft99
    Hihi, da steht auch drin, dass wenn ein User das App zurückgeben will, Apple ihm den Kaufpreis voll erstattet, die "Provision" vom Verkauf aber behält... aaaaha :)

    Sooooo ungewöhnlich ist das nicht, da ja die eigentliche Vermittlungsleistung von Apple erbracht wurde.
    Es hat noch nie etwas gefunzt. To tear down the Wall would be a Werror!
    25.06.2016: [Swift] gehört zu meinen *Favorite Tags* auf SO. In welcher Bedeutung von "favorite"?