Bezahl-Apps als Kleinunternehmer veröffentlichen (Formalien und Länder)

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  • Bezahl-Apps als Kleinunternehmer veröffentlichen (Formalien und Länder)

    Liebe Entwickler*innen,

    Ich habe seit kurzen ein Einzelunternehmen mit Kleinunternehmerregelung gegründet, da ich in den kommenden Wochen gerne meine erste App im App Store veröffentlichen möchte. (Werde ich dann auch hier gerne vorstellen. :) )
    Bezüglich dem Thema „Steuern“ habe ich auch eine Steuerberaterin, die mich dort unterstützt. Soweit ich mit ihr besprochen habe, bin ich als Kleinunternehmer auch nicht umsatzsteuerpflichtig, sodass das MOSS-Verfahren bei mir nicht greift. Ich fand dazu auch die Webseite hier ganz hilfreich: ekiwi-blog.de/9155/apple-erloe…umsatzsteuer-buchhaltung/

    Für mich ergeben sich allerdings noch die ein oder andere Frage bezüglich der Einrichtung von Bezahl-Apps. Bevor ich dort direkt auf einen Anwalt zugehe, dachte ich kann hier ggf. Jemand seine Erfahrung teilen. Ich erwarte hier keine rechtsverbindlichen Aussagen.

    1. Bei der Registrierung von Bezahl-Apps muss ich das W-8BEN-Formular ausfüllen. Ist dies nur eine Formalie oder kommt dort noch extra Aufwand auf mich zu, wo ich mich bspw. mit Behörden aus den USA auseinander setzen muss?
    2. In dem Formular wird nach einer EIN, SSN oder ITIN gesprochen. Da ich keine amerikanische Staatsbürgerschaft besitze, dürfte ich die Punkte auch nicht ausfüllen müssen, da die auch als „optional“ gekennzeichnet sind?
    3. Meine letzte Frage wäre, in welchen Ländern habt ihr eure kostenpflichtigen Apps überall veröffentlicht? Ich habe mir von Apple die Liste (siehe Link unten „Exhibit B“) angeschaut, in welchen Ländern sie überall Steuern schon für mich abführen. Für mich wären das daher alle Länder in der EU sowie USA und Kanada. Denn in dem Dokument (developer.apple.com/support/do…nd-3-20210429-English.pdf) sind auch Kennzeichnungen, wo man sich selber um die Abfuhr der Steuern im jeweiligen Land kümmern muss (die Länder, welche mit einem oder mehreren Sternen gekennzeichnet sind). Da ich den zusätzlichen behördlichen Aufwand mit Drittländern nicht haben möchte, würde ich meine Apps daher auch in diesen nicht zur Verfügung stellen.



    Viele Grüße,
    Ghostw4lk

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Ghostw4lk ()

  • Oh, die schöne Steuerproblematik…

    ich versuche mich derzeit davor zu drücken, indem ich nur Apps für die DACH Region freigebe. Ab der nächsten App wird dies jedoch internationaler. Ich denke ich werde vorsichtig agieren und nur die EU zusätzlich freischalten ohne die USA’ner. Bei denen kommt neben der Steuergeschichte auch noch ihr perfides System für Patente hinzu, wo man sich nie sicher sein kann, auf was man noch zusätzlich verklagt werden kann, wie bspw das verwenden von Cookies oder Fortschrittsbalken…

    Schöne Grüsse
    Wolf
  • macmoonshine schrieb:

    Als Kleinunternehmer darfst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Du bist aber nicht generell von der Umsatzsteuer befreit.
    Das ist mir bekannt. Allerdings weisst Apple die Umsatzsteuer ja trotzdem aus, egal welche Unternehmensform ich habe. Oder wie ist das von dir gemeint?

    Wolf schrieb:

    Oh, die schöne Steuerproblematik…

    ich versuche mich derzeit davor zu drücken, indem ich nur Apps für die DACH Region freigebe. Ab der nächsten App wird dies jedoch internationaler. Ich denke ich werde vorsichtig agieren und nur die EU zusätzlich freischalten ohne die USA’ner. Bei denen kommt neben der Steuergeschichte auch noch ihr perfides System für Patente hinzu, wo man sich nie sicher sein kann, auf was man noch zusätzlich verklagt werden kann, wie bspw das verwenden von Cookies oder Fortschrittsbalken…

    Schöne Grüsse
    Wolf
    Vielen Dank für den Hinweis. Das mit den Patenten ist natürlich noch mal eine Sache. Gegebenenfalls macht es erst einmal Sinn, die App nur in der EU zu veröffentlichen, um sich mit dem Ganzen erst einmal vertraut zu machen.

    Hat denn Jemand von euch noch Informationen bezüglich des W-8BEN-Formulars?
  • Sagen wir so, die Umsatzsteuer die du vereinnahmst, gehört dir ja nicht. Die Umsatzsteuer, die du an deine Lieferanten zahlst, interessiert den Statt ja nicht. daher optierst du die Umsatzsteuer, so, dass dir die Administration erspart bleibt, alles nähere bei deinem Steuerberater. Ist also ein zweischneidiges Schwert, für in paar Erleichterungen, kannst du deine Vorsteuer nicht mehr absetzen. Ob das was bringt oder nicht, solltest du mit deine m Steuerberater klären. Insbesondere das, was in den letzten Jahren noch mit der EU Verrechnung gelaufen ist, da bin ich nicht auf dem laufenden.
  • Ich würde die Steuerberaterin einmal auf die Thematik “Reverse Charging” ansprechen: Da Apple u. a. in der EU die Umsatzsteuer für Dich bereits abführt, ist die Kleinunternehmerregelung gar nicht so charmant: Dann lieber als „normaler“ Unternehmer agieren und die USt. für Anschaffungen erstattet bekommen.

    Falls Du ausschließlich Einkünfte aus dem App-Store hast, kannst Du Dir in Absprache mit dem Finanzamt evt. die unterjährigen Umsatzsteuervoranmeldung vermeiden und nutzt nur die jährliche Erklärung. Damit überwiegen m. E. die Vorteile ohne Kleinunternehmerregelung.

    Mattes
    Diese Seite bleibt aus technischen Gründen unbedruckt.
  • Wolf schrieb:

    Sagen wir so, die Umsatzsteuer die du vereinnahmst, gehört dir ja nicht. Die Umsatzsteuer, die du an deine Lieferanten zahlst, interessiert den Statt ja nicht. daher optierst du die Umsatzsteuer, so, dass dir die Administration erspart bleibt, alles nähere bei deinem Steuerberater. Ist also ein zweischneidiges Schwert, für in paar Erleichterungen, kannst du deine Vorsteuer nicht mehr absetzen. Ob das was bringt oder nicht, solltest du mit deine m Steuerberater klären. Insbesondere das, was in den letzten Jahren noch mit der EU Verrechnung gelaufen ist, da bin ich nicht auf dem laufenden.
    Als Kleinunternehmer darfst du weder Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen noch welche vereinnahmen. Wenn du hingegen zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer bist, interessiert den Staat natürlich, was du an Umsatzsteuer an deine Lieferanten zahlst. Insofern ergeben deine ersten beiden Sätze keinen Sinn.
    Wenn du in irgendeiner Weise Umsatzsteuer einnimmst, musst du die auch im Rahmen einer Umsatzsteuervoranmeldung an dein Finanzamt abführen. Rechnungen von Kleinunternehmern sind also immer netto. Andererseits muss ein Kleinunternehmer immer Umsatzsteuer entrichten. Insofern ist deine Aussage „das nennt sich optierte Steuer. Das heist, man darf sie zahlen aber nicht abziehen“ nicht richtig und müsste eher „Das heißt, man (der Kleinunternehmer) muss sie zahlen aber kann sie nicht abziehen.“
    Du kannst freiwillig auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten und bist dann berechtigt zum Vorsteuerabzug und verpflichtet, mindestens 5 Jahre lang Umsatzsteuererklärungen abzugeben.
    Bei Geschäften im EU-Ausland (und einigen anderen Ländern) kannst mit einer UstId.-Nummer unter Umständen das Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) anwenden, wobei du keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausweist und erhebst.
    „Meine Komplikation hatte eine Komplikation.“
  • Ich danke euch schon mal für die schnellen Rückmeldungen.

    Ich habe zunächst vor nur Einnahmen aus dem App Store zu beziehen. Allerdings wollte ich noch prüfen, ggf. Werbung durch Google einzubauen, da die Rentenversicherung schon meinte, dass Apple der "einzige Auftraggeber" ist. Da bin ich allerdings derzeit zu klären das die kein Auftraggeber sind. Aber das ist ein anderes Thema.
    Mit meiner Steuerberaterin werde ich auf jeden Fall noch einmal sprechen bezüglich der neuen Erkenntnisse.

    Was mir noch wichtig zu wissen wäre, wie es mit dem W-8BEN-Formular aussieht. @MyMattes: Ich bin durch dich auf das Forum aufmerksam geworden, da du dich damals in einem Beitrag über das MOSS-Verfahren informiert hattest. Da du Apps schon kommerziell vertreibst, hättest du da noch Tipps bezüglich des Formulars zu meiner Frage 1 und 2?
    Ich hatte mich bezüglich des Formulars schon bei der IHK versucht zu informieren, da ich mit denen in der Vergangenheit sehr gute Erfahrungen zwecks Gründung gemacht hatte. Allerdings hatte der Mitarbeiter keine "Praxiserfahrung" in Bezug auf den App Store und konnte mir dort keine genaue Aussage nennen. Nur denke ich mir, ich bin ja nicht der erste, der jetzt eine Bezahl-App in den App Store packen möchte.

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  • Ghostw4lk schrieb:

    macmoonshine schrieb:

    Als Kleinunternehmer darfst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Du bist aber nicht generell von der Umsatzsteuer befreit.
    Das ist mir bekannt. Allerdings weisst Apple die Umsatzsteuer ja trotzdem aus, egal welche Unternehmensform ich habe. Oder wie ist das von dir gemeint?
    Apple ist ja auch bekanntermaßen kein Kleinunternehmer. Die müssen immer die Umsatzsteuer ausweisen. Da du aber nicht vorsteuerabzugsberechtigt und somit auch nicht am Reverse-Charge-Verfahren teilnehmen kannst, kann es sein, dass Apple bei dir das MOSS-Verfahren anwenden kann.
    Ich kenne es aber nur in umgekehrter Richtung, wo Unternehmen die eingenommene Umsatzsteuer an die anderen Mitgliedsstaaten über das Zentralamt für Steuern abführen. Das ist salopp gesagt, das Gegenstück zu Reverse-Charge für Privatkunden bzw. Kleinunternehmer. Insofern würde ich wegen des MOSS-Verfahrens noch mal genau beim Steuerberater nachfragen.
    „Meine Komplikation hatte eine Komplikation.“
  • Ghostw4lk schrieb:

    Was mir noch wichtig zu wissen wäre, wie es mit dem W-8BEN-Formular aussieht. @MyMattes: Ich bin durch dich auf das Forum aufmerksam geworden, da du dich damals in einem Beitrag über das MOSS-Verfahren informiert hattest. Da du Apps schon kommerziell vertreibst, hättest du da noch Tipps bezüglich des Formulars zu meiner Frage 1 und 2?
    Ich habe in dem Formular meine persönlichen Daten angegeben und bestätigt, dass ich meinen ständigen Wohnsitz in Deutschland habe. Einen expliziten Ermäßigungsanspruch aufgrund des amerikanisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens habe ich nicht angegeben.

    Wenn ich so grob auf meine US-Einkünfte schaue, werden neben Apple's (inzwischen verminderter) Provision keine zusätzlichen 30% einbehalten. Die Umsätze variieren zwar - wahrscheinlich aufgrund der staaten-spezifischen Sales-Tax, aber nicht in dem Maße. Insofern scheint die o. g. Angabe genügt zu haben, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

    Ich habe nie wieder etwas bzgl. des Formulars gehört.

    HTH, Mattes
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  • macmoonshine schrieb:

    Ghostw4lk schrieb:

    macmoonshine schrieb:

    Als Kleinunternehmer darfst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Du bist aber nicht generell von der Umsatzsteuer befreit.
    Das ist mir bekannt. Allerdings weisst Apple die Umsatzsteuer ja trotzdem aus, egal welche Unternehmensform ich habe. Oder wie ist das von dir gemeint?
    Apple ist ja auch bekanntermaßen kein Kleinunternehmer. Die müssen immer die Umsatzsteuer ausweisen. Da du aber nicht vorsteuerabzugsberechtigt und somit auch nicht am Reverse-Charge-Verfahren teilnehmen kannst, kann es sein, dass Apple bei dir das MOSS-Verfahren anwenden kann.Ich kenne es aber nur in umgekehrter Richtung, wo Unternehmen die eingenommene Umsatzsteuer an die anderen Mitgliedsstaaten über das Zentralamt für Steuern abführen. Das ist salopp gesagt, das Gegenstück zu Reverse-Charge für Privatkunden bzw. Kleinunternehmer. Insofern würde ich wegen des MOSS-Verfahrens noch mal genau beim Steuerberater nachfragen.

    Vielen Dank für den Hinweis mit dem, dass Apple bei mir das Reverse-Verfahren anwenden kann. Das werde ich kommende Woche nochmal klären lassen. (Kann das hier dann gerne mitteilen.)

    MyMattes schrieb:

    Ghostw4lk schrieb:

    Was mir noch wichtig zu wissen wäre, wie es mit dem W-8BEN-Formular aussieht. @MyMattes: Ich bin durch dich auf das Forum aufmerksam geworden, da du dich damals in einem Beitrag über das MOSS-Verfahren informiert hattest. Da du Apps schon kommerziell vertreibst, hättest du da noch Tipps bezüglich des Formulars zu meiner Frage 1 und 2?
    Ich habe in dem Formular meine persönlichen Daten angegeben und bestätigt, dass ich meinen ständigen Wohnsitz in Deutschland habe. Einen expliziten Ermäßigungsanspruch aufgrund des amerikanisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens habe ich nicht angegeben.
    Wenn ich so grob auf meine US-Einkünfte schaue, werden neben Apple's (inzwischen verminderter) Provision keine zusätzlichen 30% einbehalten. Die Umsätze variieren zwar - wahrscheinlich aufgrund der staaten-spezifischen Sales-Tax, aber nicht in dem Maße. Insofern scheint die o. g. Angabe genügt zu haben, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

    Ich habe nie wieder etwas bzgl. des Formulars gehört.

    HTH, Mattes

    Prima, daraus leite ich ab, dass du keine der in meinem ersten Post genannten Nummern (SSN, ITIN etc.) beantragt hast und auch sonst mit keiner behördlichen amerikanischen Stelle etwas zusätzlich klären musst bzgl. Einkünften aus den USA. (In der Tabelle von Apple wird ja auch explizit genannt, dass Apple die Steuern auch in den USA für einen abführt.

    MyMattes schrieb:

    Ich würde die Steuerberaterin einmal auf die Thematik “Reverse Charging” ansprechen: Da Apple u. a. in der EU die Umsatzsteuer für Dich bereits abführt, ist die Kleinunternehmerregelung gar nicht so charmant: Dann lieber als „normaler“ Unternehmer agieren und die USt. für Anschaffungen erstattet bekommen.

    Falls Du ausschließlich Einkünfte aus dem App-Store hast, kannst Du Dir in Absprache mit dem Finanzamt evt. die unterjährigen Umsatzsteuervoranmeldung vermeiden und nutzt nur die jährliche Erklärung. Damit überwiegen m. E. die Vorteile ohne Kleinunternehmerregelung.

    Mattes
    Ich werde die Vor- & Nachteile bezüglich der Kleinunternehmerregelung auch nochmal klären. Ich verstehe dich allerdings an der Stelle so, dass es sich lohnt die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch zu nehmen, wenn man viele Anschaffungskosten hat. Ist das korrekt? Soweit ich das in deinem Post (App Store und die Umsatzsteuer) richtig interpretiert habe, hast du auch bis zum Überschreiten der Erlösgrenze diese Regelung in Anspruch genommen, ehe du gewechselt hast? Die halten sich bei mir derzeit ziemlich im Rahmen. Ich hatte mir nur den Developer Account geholt, ein Design-Programm, um die App-Icons und die Screenshots für den Store vorzubereiten und die Datenschutzerklärung durch einen Anwalt erstellen lassen. Mein Macbook kann ich an der Stelle nicht mehr absetzen, da dies schon 2019 erworben wurde.

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  • Ghostw4lk schrieb:

    macmoonshine schrieb:

    Ghostw4lk schrieb:

    macmoonshine schrieb:

    Als Kleinunternehmer darfst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Du bist aber nicht generell von der Umsatzsteuer befreit.
    Das ist mir bekannt. Allerdings weisst Apple die Umsatzsteuer ja trotzdem aus, egal welche Unternehmensform ich habe. Oder wie ist das von dir gemeint?
    Apple ist ja auch bekanntermaßen kein Kleinunternehmer. Die müssen immer die Umsatzsteuer ausweisen. Da du aber nicht vorsteuerabzugsberechtigt und somit auch nicht am Reverse-Charge-Verfahren teilnehmen kannst, kann es sein, dass Apple bei dir das MOSS-Verfahren anwenden kann.Ich kenne es aber nur in umgekehrter Richtung, wo Unternehmen die eingenommene Umsatzsteuer an die anderen Mitgliedsstaaten über das Zentralamt für Steuern abführen. Das ist salopp gesagt, das Gegenstück zu Reverse-Charge für Privatkunden bzw. Kleinunternehmer. Insofern würde ich wegen des MOSS-Verfahrens noch mal genau beim Steuerberater nachfragen.
    Vielen Dank für den Hinweis mit dem, dass Apple bei mir das Reverse-Verfahren anwenden kann. Das werde ich kommende Woche nochmal klären lassen. (Kann das hier dann gerne mitteilen.)
    Du kannst das Reverse-Charge-Verfahren nur nutzen, wenn du Unternehmer und Vorsteuerabzugsberechtigt bist und eine UstId.-Nr. hast.
    „Meine Komplikation hatte eine Komplikation.“
  • Ghostw4lk schrieb:

    Prima, daraus leite ich ab, dass du keine der in meinem ersten Post genannten Nummern (SSN, ITIN etc.) beantragt hast und auch sonst mit keiner behördlichen amerikanischen Stelle etwas zusätzlich klären musst bzgl. Einkünften aus den USA. (In der Tabelle von Apple wird ja auch explizit genannt, dass Apple die Steuern auch in den USA für einen abführt.
    Moment, hier vermischst Du m. E. zwei Themen:
    • Apple agiert als Dein Agent und führt in diversen Ländern - siehe Anhang 2 - die Umsatzsteuer für Dich ab. Das möchtest Du, weil es Dir die oben genannten Aufwände spart, es selber zu tun.
    • Beim W8BEN geht es um die Vermeidung der Doppelbesteuerung Deiner Einkünfte: Apple würde 30% Deiner Einkünfte direkt als Quellensteuer an den IRS abführen. Da Du die Einkommenssteuer aber in Deutschland abführst und zwischen USA und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, kannst Du von der US-Steuer befreit werden. Dafür ist W8BEN notwendig, und richtig: ich habe keine der genannten IDs beantragt.

    Ghostw4lk schrieb:

    Ich verstehe dich allerdings an der Stelle so, dass es sich lohnt die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch zu nehmen, wenn man viele Anschaffungskosten hat. Ist das korrekt? Soweit ich das in deinem Post (App Store und die Umsatzsteuer) richtig interpretiert habe, hast du auch bis zum Überschreiten der Erlösgrenze diese Regelung in Anspruch genommen, ehe du gewechselt hast?
    Ich habe anfangs die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen, weil ich den Aufwand der Umsatzsteuervoranmeldung scheute und unter der entsprechenden Einkommensgrenze blieb. Als diese überschritten wurde, bleibt mir keine andere Wahl. Allerdings hatte ich zu diesem Zeitpunkt alle Apps im Store und das vereinfachte meine Einkommenssituation: Es kostete etwas Zeit mit dem Finanzamt, hauptsächlich, um einen Sachbearbeiter zu finden, der sich mit dem Reverse Charging auskennt, und eine simple Beantragung der USt-Id. Nun ist die - schriftlich fixierte - Regelung so, dass ich keine unterjährige Voranmeldung machen muss und meine Umsatzsteuererklärung jährlich zusammen mit der Einkommenssteuererklärung abgebe. Ausserdem wird meine Tätigkeit als Freiberufler anerkannt, was weitere Vorteile bzgl. Bilanzierung, Gewerbesteuer etc. hat.

    Für Neuanschaffungen heisst dies eine zusätzliche Ersparnis von (meist) 19% ... der Mehraufwand ist minimal und lohnt sich meines Erachtens. Diskutiere das am besten mit Deiner Steuerberaterin.

    Mattes
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  • macmoonshine schrieb:

    Du kannst das Reverse-Charge-Verfahren nur nutzen, wenn du Unternehmer und Vorsteuerabzugsberechtigt bist und eine UstId.-Nr. hast.
    Genau, dass ist mir bewusst, dass sagte mir auch meine Steuerberaterin. Ich habe dies ggf. nicht transparent genug hier dargestellt. Als Kleinunternehmer sagte sie zu mir wird unter SKR03 8195 oder SKR04 4185 gebucht (siehe auch Link oben in meinem ersten Post). Was aber nochmal ein interessanter Punkt ist, wenn Apple bei mir das Verfahren anwendet. Das werde ich nochmal in Erfahrung bringen.

    MyMattes schrieb:

    Moment, hier vermischst Du m. E. zwei Themen:
    • Apple agiert als Dein Agent und führt in diversen Ländern - siehe Anhang 2 - die Umsatzsteuer für Dich ab. Das möchtest Du, weil es Dir die oben genannten Aufwände spart, es selber zu tun.
    • Beim W8BEN geht es um die Vermeidung der Doppelbesteuerung Deiner Einkünfte: Apple würde 30% Deiner Einkünfte direkt als Quellensteuer an den IRS abführen. Da Du die Einkommenssteuer aber in Deutschland abführst und zwischen USA und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, kannst Du von der US-Steuer befreit werden. Dafür ist W8BEN notwendig, und richtig: ich habe keine der genannten IDs beantragt.

    Entschuldige, ich wollte die Themen nicht vermischen. Okay das ist gut zu wissen, wollte mich kommende Woche eh noch einmal mit einem von der IHK beraten lassen, um dort noch einmal ein paar Informationen aufgeschlüsselt zu bekommen.

    Um das mit dem W-8BEN nochmal zusammenzufassen:
    • Unter Part I: Identification of Beneficial Owner hast du nur die Punkte 1 - 4 ausgefüllt (diese sind ja schon von Apple vorausgefüllt), sowie bei Punkt 8 dein Geburtsdatum ergänzt.
    • Bei Part II: Claim of Tax Treaty Benefits: (If Applicable) hast du nichts ausgefüllt? Damit ist ja der Ermäßigungsanspruch gemeint nach meinem Verständnis, welches du nicht nutzt. (Das heißt dort alle Felder unausgefüllt.)
    • Part III: Certification hier bestätige ich ja, dass ich die Informationen korrekt ausgefüllt habe und bei Änderungen innerhalb von 30 Tage diese anpasse. Dort setze ich den Haken.
    Habe ich sonst noch etwas übersehen?


    MyMattes schrieb:

    Ich habe anfangs die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen, weil ich den Aufwand der Umsatzsteuervoranmeldung scheute und unter der entsprechenden Einkommensgrenze blieb. Als diese überschritten wurde, bleibt mir keine andere Wahl. Allerdings hatte ich zu diesem Zeitpunkt alle Apps im Store und das vereinfachte meine Einkommenssituation: Es kostete etwas Zeit mit dem Finanzamt, hauptsächlich, um einen Sachbearbeiter zu finden, der sich mit dem Reverse Charging auskennt, und eine simple Beantragung der USt-Id. Nun ist die - schriftlich fixierte - Regelung so, dass ich keine unterjährige Voranmeldung machen muss und meine Umsatzsteuererklärung jährlich zusammen mit der Einkommenssteuererklärung abgebe. Ausserdem wird meine Tätigkeit als Freiberufler anerkannt, was weitere Vorteile bzgl. Bilanzierung, Gewerbesteuer etc. hat.

    Für Neuanschaffungen heisst dies eine zusätzliche Ersparnis von (meist) 19% ... der Mehraufwand ist minimal und lohnt sich meines Erachtens. Diskutiere das am besten mit Deiner Steuerberaterin.
    Vielen Dank nochmal für deinen Input, werde ich auch nochmal meiner Steuerberaterin spiegeln, um mir dann eine Empfehlung abzuleiten.

    In welchen Ländern hast du deine Apps denn überall veröffentlicht? Auch die gesamte EU + USA oder auch Kanada? Ich nehme auch an, dass du nur dort Apps veröffentlicht hast, wo Apple schon die Steuern abführt und man sich dort nicht mit den örtlichen Behörden des jeweiligen Landen noch in Verbindung setzen muss?

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ghostw4lk ()

  • Ghostw4lk schrieb:

    Denn in dem Dokument (developer.apple.com/support/do…nd-3-20210429-English.pdf) sind auch Kennzeichnungen, wo man sich selber um die Abfuhr der Steuern im jeweiligen Land kümmern muss (die Länder, welche mit einem oder mehreren Sternen gekennzeichnet sind).
    Hier genau die Fussnoten lesen: Meist besagen sie, dass Apple für in den Ländern ansässige bzw. registerierte Entwickler keine Steuern abführt ... und somit für mich schon.

    Trotzdem steht man bei internationalen Verkäufen m. E. schnell mit einem Bein im Gefängnis: Letztlich musst Du nicht nur die steuerlichen Gegebenheiten der Zielländer berücksichtigen, sondern die gesamte lokale Gesetzgebung (und das natürlich auch bei kostenlosen Applikationen). Und wer mag abzuschätzen, ob eine App nicht z. B. in Uruguay gegen irgendein lokales Recht verstösst? Letztlich eine Risikoabschätzung, die jeder selber durchführen muss.

    Mattes
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  • MyMattes schrieb:

    Hier genau die Fussnoten lesen: Meist besagen sie, dass Apple für in den Ländern ansässige bzw. registerierte Entwickler keine Steuern abführt ... und somit für mich schon.
    Trotzdem steht man bei internationalen Verkäufen m. E. schnell mit einem Bein im Gefängnis: Letztlich musst Du nicht nur die steuerlichen Gegebenheiten der Zielländer berücksichtigen, sondern die gesamte lokale Gesetzgebung (und das natürlich auch bei kostenlosen Applikationen). Und wer mag abzuschätzen, ob eine App nicht z. B. in Uruguay gegen irgendein lokales Recht verstösst? Letztlich eine Risikoabschätzung, die jeder selber durchführen muss.

    Mattes
    Genau, das steht ja auch in dem 18 seitigen Vertrag von Apple, dass man da selber für verantwortlich ist, was den Inhalt bzw. die Funktionen der App betreffen. Auch schon bezüglich des Datenschutzes müsste man sich ja mit jedem Land beschäftigen. In der EU ist das ja mit dem GDPR gut geregelt.
  • Naja, "local laws" sind mehr als nur Datenschutz-Regularien: Weisst Du, wie es jenseits von GDPR in europäischen Staaten mit der Rechtslage Deiner App aussieht? Ich halte das Thema bei klein- und mittelständigen App-Schmieden für schlicht nicht handhabbar: Dann bleibt nur das App-Angebot regional stark eingrenzen oder das rechtliche Risiko.

    Mattes
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  • MyMattes schrieb:

    Naja, "local laws" sind mehr als nur Datenschutz-Regularien: Weisst Du, wie es jenseits von GDPR in europäischen Staaten mit der Rechtslage Deiner App aussieht? Ich halte das Thema bei klein- und mittelständigen App-Schmieden für schlicht nicht handhabbar: Dann bleibt nur das App-Angebot regional stark eingrenzen oder das rechtliche Risiko.

    Mattes
    Genau, ich wollte damit nur ein Beispiel nennen. Sowas wie Verschlüsselungen etc. nutze ich nicht. Und meine App ist auch nur für Privatpersonen gedacht. Es werden also keine Daten mit anderen Benutzern geteilt. Daher denke ich bin ich mit meiner Idee relativ "unkritisch" unterwegs.
  • Ghostw4lk schrieb:

    Und meine App ist auch nur für Privatpersonen gedacht. Es werden also keine Daten mit anderen Benutzern geteilt. Daher denke ich bin ich mit meiner Idee relativ "unkritisch" unterwegs.
    Du bisrt ja dann die Gegenpartei, und du hast es auch nicht vor, als Privatperson zu führen. Daher ist das Rechtsverhältnis Privat gegen Unternehmen. Das solltest dabei bedenken.

    Noch kurz zur DSGVO, diese ist extraterritorial angelegt, sofern ein EU Bürger davon betroffen ist, kannst du, sagen wir auch aus Palau, entsprechend dafür belangt werden.

    Das ist gerade der Punkt, weshalb die Amerikanischen Unternehmen hier Sturm laufen…