Bezahl-Apps als Kleinunternehmer veröffentlichen (Formalien und Länder)

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  • Wolf schrieb:

    Du bisrt ja dann die Gegenpartei, und du hast es auch nicht vor, als Privatperson zu führen. Daher ist das Rechtsverhältnis Privat gegen Unternehmen. Das solltest dabei bedenken.
    Noch kurz zur DSGVO, diese ist extraterritorial angelegt, sofern ein EU Bürger davon betroffen ist, kannst du, sagen wir auch aus Palau, entsprechend dafür belangt werden.

    Das ist gerade der Punkt, weshalb die Amerikanischen Unternehmen hier Sturm laufen…
    Das stimmt, da ich ja ein Gewerbe angemeldet habe werde ich auch als Unternehmen angesehen. Ich habe meine Datenschutzerklärung daher von einem Anwalt erstellen lassen, um sicherer zu sein, als wenn ich das selbst getan hätte. Ich denke ein Risiko hat man immer an dieser Stelle, große Firmen können das auch nicht vermeiden. Allerdings würde ich mit Ausnahme der USA meine App wie beispielsweise in Palau nicht verfügbar machen, sodass die App dort im Store erst gar nicht erscheint.

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  • Hier noch ein Nachtrag bezüglich des W-8BEN. So dient dies als Hilfestellung für andere, die das Formular auch noch ausfüllen müssen. Ich danke hier nochmal @MyMattes für die Unterstützung. Ebenfalls konnte ich Infos über die IHK und der deutsch-amerikanischen Handelskammer einholen.

    :!: Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die von mir hier genannten Informationen nur zur Orientierung dienen und rechtlich NICHT bindend sind. Geht daher in eurem Falle nochmal auf einen Steuerberater zu, der euch dazu noch einmal berät. :!:
    1. Name, Vorname
    2. Deutscher Staatsbürger
    3. Wohnsitz
    4. Postanschrift
    5. -
    6. Umsatzsteuer-ID (wenn vorhanden), die Steuernummer vom Finanzamt geht aber als Alternative auch.
    7. -
    8. Geburtsdatum
    9. Part II: Bestätigung des Hauptwohnsitzes in Deutschland
    10. Im ersten Feld kommt der Artikel 7 Abs. 1 rein. Im zweiten Feld kommen 0% rein. Beim "Type of income" kommen die App-Sales rein. (Dies kann aber pro Person unterschiedlich sein. Daher hier nochmal mit einem Steuerberater Rücksprache halten.)
    11. In Part III die Bestätigung setzen.

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