Umsatzsteuer

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  • Umsatzsteuer

    Ich habe schon vor Jahren beim für mich zuständigen Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG beantragt. Das Finanzamt hat mich als Kleinunternehmer anerkannt. Daher brauche ich in meinen Rechnungen keine Umsatzsteuer auszuweisen.
    Beim Überprüfen der Abrechnung für meine APP-Verkäufe im Monat Februar 2020 habe ich jetzt allerdings festgestellt, dass neben der Provision für Apple auch der entsprechende Umsatzsteueranteil einbehalten wurde.
    Kann mir jemand sagen, was ich tun muss, damit die Apple Inc. für meine App-Verkäufe die Umsatzsteuer nicht einbehält, sondern mir gutschreibt. Oder geht das überhaupt?
  • Falscher Ansatz :) Verzichte auf die Kleinunternehmerregelung:
    • Apple führt für Dich die Umsatzsteuer ab (Reverse Charging). Daran führt kein Weg vorbei, schon gar nicht bei internationalen Verkäufen.
    • Wenn Du nur AppStore-Verkäufe hast, lässt Du Dich von der Umsatzsteuervoranmeldung befreien.
    • Mit der Einkommenssteuererklärung gibst Du die Anlage EÜR ab und lässt Dir für alle betrieblichen Anschaffungen die Umsatzsteuer erstatten.
    Der Mehraufwand hält sich absolut in Grenzen und plötzlich sind alle (eh schon gewinnschmälernden) Anschaffungen 19% günstiger. Such' mal hier im Forum, da findest Du entsprechende Beiträge.

    BTDT, Mattes

    Edit: Hier der Link, den ich in Erinnerung hatte ... das war mein Fall.
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    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MyMattes ()

  • @MyMattes Das ist soweit richtig. Was aber Apple macht, ist kein Reverse-Charge-Verfahren. Dann würde Apple keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausweisen und der Empfänger müsste die Steuer bei seinem Finanzamt deklarieren.

    Wahrscheinlich geht das hier eher über MOSS, wenn die AppStore-Verkäufe als elektronische Dienstleistung gelten.

    @lololarumpel Egal ob du als Kleinunternehmer tätig bist, und Apple die Umsatzsteuer abführt, oder ob du als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer das machst, gezahlt werden muss die auf jeden Fall.

    Kleinunternehmer bist du übrigens so lange, bist du erstmalig die Umsatzgrenze (afaik 17,5k € p. A.) überschreitest. Dann wirst dein Unternehmen umsatzsteuerpflichtig. Du solltest dich übrigens bei deinem Finanzamt melden, sobald du weißt, dass du diese Grenze überschreitest.
    „Meine Komplikation hatte eine Komplikation.“

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von macmoonshine ()

  • macmoonshine schrieb:

    @MyMattes Das ist soweit richtig. Was aber Apple macht, ist kein Reverse-Charge-Verfahren. Dann würde Apple keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausweisen und der Empfänger müsste die Steuer bei seinem Finanzamt deklarieren.
    Stimmt, nicht Apple macht das Reverse-Charge-Verfahren, sondern der App-Entwickler (ich war oben in der Formulierung ungenau): Ich stelle an Apple eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus und verweise auf dieses Verfahren. So geht die Steuerschuldnerschaft auf Apple über, die ja genau diese Steuer im Verkaufsland abführen. Damit entfällt dann auch die Notwendigkeit von MOSS...

    Das ganze funktioniert natürlich nur, falls App-Store-Verkäufe die einzige Einnahmequelle sind.

    Mattes
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    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MyMattes ()

  • Vielen Dank für eure Antworten.
    Alles ist mir allerdings noch nicht klar:

    1. Stellt man die Rechnungen an Apple monatlich oder in welchem Zeitraum ?
    2. Welcher Verkaufspreis ist in der Rechnung anzugeben? Der Preis im App-Store oder wird die Provision für Apple bereits auf der Rechnung abgezogen?
    3. Mattes schreibt: Damit entfällt dann auch die Notwendigkeit von MOSS...
    Was bedeutet MOSS?

    Danke Für eure Hilfe!
  • Erst einmal der klassische Disclaimer: Wende Dich bei Steuerfragen am besten an einen Profi, als Laie - der ich bin - durchschaut man die komplexen Regelungen manchmal nicht richtig.

    lololarumpel schrieb:

    1. Stellt man die Rechnungen an Apple monatlich oder in welchem Zeitraum ?
    DIe Meinungen gehen auseinander, ob man überhaupt eine Rechnung stellen muss, oder die Gutschrift von Apple auf Dein Konto als Beleg ausreicht. Ich stelle welche zum Datum der Gutschrift über eben genau diesen Betrag ohne Ausweisen von Umsatzsteuer und mit dem Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuldnerschaft.

    lololarumpel schrieb:

    2. Welcher Verkaufspreis ist in der Rechnung anzugeben? Der Preis im App-Store oder wird die Provision für Apple bereits auf der Rechnung abgezogen?
    Der Verkaufspreis Deiner Leistung an Apple. Also der Überweisungsbetrag. Die Endverbraucherpreise Deiner App interessieren an dieser Stelle niemanden.

    lololarumpel schrieb:

    3. Mattes schreibt: Damit entfällt dann auch die Notwendigkeit von MOSS...

    Was bedeutet MOSS?
    Im innergemeinschaftlichen Handel müsstest Du die Umsatzsteuer des Landes, in dem verkauft wird, ansetzen und auch dort abführen. Folglich müsstest Du Dich bei Direktvertrieb in allen EU-Ländern bei der Finanzbehörde umsatzsteuerrechtlich registrieren und Zahlungen vornehmen. Um dieses zu vereinfachen, kann man bei bestimmten Geschäften eine Registrierung beim deutschen Finanzamt vornehmen, dort innergemeinschaftliche Umsätze melden und die Verteilung erfolgt von dort. Das ganze nennt sich "Mini One Stop Shop", einfach mal googlen.

    Da Apple bei App-Store-Verkäufen als Dein Agent agiert und die Umsatzsteuer bereits in den Ländern des Verkaufs abführt, bist Du da raus. Für mich einer der Gründe, auch macOS-Applikationen über den Store zu vertreiben.

    Mattes
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  • lololarumpel schrieb:

    Vielen Dank für eure Antworten.
    Alles ist mir allerdings noch nicht klar:

    1. Stellt man die Rechnungen an Apple monatlich oder in welchem Zeitraum ?
    2. Welcher Verkaufspreis ist in der Rechnung anzugeben? Der Preis im App-Store oder wird die Provision für Apple bereits auf der Rechnung abgezogen?
    3. Mattes schreibt: Damit entfällt dann auch die Notwendigkeit von MOSS...
    Was bedeutet MOSS?

    Danke Für eure Hilfe!
    Bitte suche dir einen Steuerberater deines Vertrauens und lass dich eingehend beraten, zumindest für die ersten ein zwei Jahre. Dann hast du vielleicht den Dreh selber raus. Du solltest dir auch überlegen, ob ein eventueller Vorsteuerabzug für dich im Verhältnis zum Mehraufwand und den Kosten günstiger ist.
    „Meine Komplikation hatte eine Komplikation.“