App Store und die Umsatzsteuer

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  • Ich bin schon lange nicht mehr hier gewesen und habe nur sporadisch mal reingeschaut, leider ist wie in vielen anderen Foren hier nicht mehr so viel los, wie vor 20 Jahren. Ich hoffe trotzdem hier Hilfe bzw. Antworten zu bekommen ;).


    Dieser Thread hier hat mir bei der Voranmeldung schon sehr geholfen. Jetzt stehe ich aber bei der Umsatzsteuererklärung und Einnahmenüberschussrechnung vor der Frage wo die App Store Erlöse da genau eingetragen werden sollen. Suchmaschine und KI habe mich nur kreuz und quer durch die Formulare gescheucht ... seufz.


    Ich habe da jeweils ein Feld gefunden, das zutreffen könnte, vielleicht kann das jemand bestätigen bzw. sagen, wo die Sachen richtig hingehören.
    Noch ein paar Details, die vielleicht wichtig sind.:
    Ich spreche von der Erklärung 2024, da sich das gefühlt jedes Jahr ändert. Ich verwende das Programm Steuererklärung aus dem App Store.


    Einnahmenüberschussrechnung
    Zeile 16, Feld 103
    "Betriebseinnahmen, die umsatzsteuerfrei oder nicht umsatzsteuerbar sind oder nach § 12 Abs. 3 UStG dem ermäßigten Steuersatz von 0% unterliegen oder für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet"


    Umsatzsteuererklärung
    Zeile 70, Feld 209
    "Steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet."


    Für Hinweise wäre ich dankbar!
  • CodeDaemon schrieb:

    Einnahmenüberschussrechnung

    Zeile 16, Feld 103
    "Betriebseinnahmen, die umsatzsteuerfrei oder nicht umsatzsteuerbar sind oder nach § 12 Abs. 3 UStG dem ermäßigten Steuersatz von 0% unterliegen oder für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet"


    Umsatzsteuererklärung
    Zeile 70, Feld 209
    "Steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet."
    Mit den Zeilen / Feldern kann ich nichts anfangen, aber bei meinen Angaben der Steuererklärung 2024 finden sich die gleichen Texte. So anerkannt, aber ohne jede Gewähr: Im Zweifelsfall Steuerberater fragen... :)

    Mattes
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  • macmoonshine schrieb:

    Zeile 16, Feld 103 kann bei zu versteuernden Einnahmen meines Erachtens nicht richtig sein, da die Einnahmen ja gerade nicht steuerfrei sind.
    Umsatzsteuerfrei, da die Steuerschuld beim Leistungsempfänger (=Apple) liegt ... besagter § 13b UStG.

    IMHO, Mattes

    Edit: Blöd formuliert, nur um den Bezug zum Zitat herzustellen: Die Umsätze sind natürlich auch nicht umsatzsteuerfrei, nur wird diese vom Leistungsempfänger abgeführt, so dass der Erbringer (App-Entwickler) nicht erneut USt. abführen muss. Einfach mal beim Finanzamt freundlich nachfragen, die dürfen zwar nicht beraten, müssen aber auf fachliche Fragen antworten. Das lief bei mir sehr kompetent und freundlich - nachdem der "kundige" Kollege gefunden war.
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    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von MyMattes () aus folgendem Grund: War zu unsauber und damit falsch formuliert.