US Steuernummer - Verkauf von Apps von PRIVAT

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  • US Steuernummer - Verkauf von Apps von PRIVAT

    Hallo zusammen, nach langem hin und her habe ich es geschafft Apps im Appstore anzubieten, jedoch hänge ich jetzt an dem Punkt, Apps kostenpflichtig anzubieten.
    Ich habe kein Gewerbe und biete die Apps als Privatperson an.

    Kann mir jemand helfen wie ich nun diese U.S. Tax Forms ausfülle?
    Ich habe leider keine Ahnung davon und habe Angst etwas falsch einzutragen - nicht dass mir später jemand irgendwas anhängen kann.

    Ich wäre über Hilfe sehr Dankbar!
  • Wenn du mit sowas Geld verdienen möchtest, solltest du auch bereit sein für so etwas wie einen Steuerberater (Anwalt brauchst du an dieser Stelle wohl noch nicht)

    Mal ein wirklich ganz billiges Beispiel:

    Ich will im Lotto gewinnen, aber das los kaufen ist so ne Kostenfrage. ;)
    Ich weiß nicht immer wovon ich rede aber ich weiß das ich Recht habe. :saint:
  • macmoonshine schrieb:

    Wenn du deine selbstentwickelte Software verkaufst, bist du für das Finanzamt ein Gewerbetreibender.
    Oder Freiberufler. Die Einstufung als solcher ist auf alle Fälle besser als ein Gewerbe anzumelden. Allerdings ist es gar nicht so trivial da einen korrekten Trennstrich zu setzen. Das hängt am Finanzamt, an Deiner Ausbildung, und (so kommt es mir zumindest vor) an der aktuellen Mondphase und ob Dein zuständiger Beamter im Finanzamt gerade Blähungen hat oder nicht. Auf alle Fälle ein spannendes Thema (für Leute, die an sowas Spaß haben)....
  • gandhi schrieb:

    macmoonshine schrieb:

    Wenn du deine selbstentwickelte Software verkaufst, bist du für das Finanzamt ein Gewerbetreibender.
    Oder Freiberufler. Die Einstufung als solcher ist auf alle Fälle besser als ein Gewerbe anzumelden. Allerdings ist es gar nicht so trivial da einen korrekten Trennstrich zu setzen. Das hängt am Finanzamt, an Deiner Ausbildung, und (so kommt es mir zumindest vor) an der aktuellen Mondphase und ob Dein zuständiger Beamter im Finanzamt gerade Blähungen hat oder nicht. Auf alle Fälle ein spannendes Thema (für Leute, die an sowas Spaß haben)....
    Ich glaube nicht, dass du als Freiberufler Handel treiben darfst. Ich denke da darfst du nur dienstleistervsein. Aber ich bin kein Steuerprofi von daher sollte das jemand entscheiden der sich damit auskennt.

    Gruß

    Claus
    2 Stunden Try & Error erspart 10 Minuten Handbuchlesen.

    Pre-Kaffee-Posts sind mit Vorsicht zu geniessen :)
  • gandhi schrieb:

    macmoonshine schrieb:

    Wenn du deine selbstentwickelte Software verkaufst, bist du für das Finanzamt ein Gewerbetreibender.
    Oder Freiberufler. Die Einstufung als solcher ist auf alle Fälle besser als ein Gewerbe anzumelden. Allerdings ist es gar nicht so trivial da einen korrekten Trennstrich zu setzen. Das hängt am Finanzamt, an Deiner Ausbildung, und (so kommt es mir zumindest vor) an der aktuellen Mondphase und ob Dein zuständiger Beamter im Finanzamt gerade Blähungen hat oder nicht. Auf alle Fälle ein spannendes Thema (für Leute, die an sowas Spaß haben)....
    Du kannst ja mal als reiner Anwendungs- bzw. App-Entwickler versuchen, als Freiberufler durchzukommen, und Software verkaufen, ist eine gewerbliche Tätigkeit. Daneben kennt das Finanzamt noch Systementwickler. Die können als Freiberufler eingestuft werden. Ein Systementwickler baut aber eben keine Anwedungssoftware wie Apps.

    Wenn jemand seine Apps als PRIVAT-Verkäufe verticken will, dann ist das ein ziemlich naiver Versuch, das Finanzamt zu umgehen.
    „Meine Komplikation hatte eine Komplikation.“
  • macmoonshine schrieb:

    Wenn jemand seine Apps als PRIVAT-Verkäufe verticken will, dann ist das ein ziemlich naiver Versuch, das Finanzamt zu umgehen.
    Sehe ich auch so. Wer Software herstellt und ver*treibt*, kann eigentlich kein Freiberufler sein, sondern ist Gewerbe*treibender* mit allem Pipapo: Gewerbeschein, Umsatzsteuervoranmeldungen, IHK-Mitgliedschaft, eventuell anfallende Gewerbesteuer (wenn der Gewinn hoch genug ist), uswusf. Auch die Krankenkasse möchte über das Gewerbe informiert sein, ab einer Arbeitszeit von 15 (oder 20?) Stunden pro Woche werten die ein Nebengewerbe als hauptberuflich ausgeübte Selbständigkeit. Ein eventuell vorhandener Arbeitgeber muss eigentlich auch informiert werden.

    Auf alle Fälle gilt: Vorher umfassend informieren, um vor dem Schaden klug zu sein.
  • Thallius schrieb:


    Ich glaube nicht, dass du als Freiberufler Handel treiben darfst. Ich denke da darfst du nur dienstleistervsein.

    Doch, das geht. Hängt irgendwie damit zusammen, wie das Verhältnis der Tätigkeiten vom Einkommensvolumen zueinander ist. Jemand der 100k p.a. freiberuflich als Schriftsteller mit Titeln wie "Cocoa for Dummies" verdient, kann durchaus auch ein paar EUR 'nebenbei' im Appstore gewerblich verdienen.

    Das ganze ist aber immer im Einzelfall der Gnade des Finanzamtes und der Geschicklichkeit der Steuerberatung unterworfen...
    Das iPhone sagt: "Zum Antworten streichen". Wie? Echt Jetzt? Muß ich erst die Wohnung streichen!?
  • macmoonshine schrieb:

    Du kannst ja mal als reiner Anwendungs- bzw. App-Entwickler versuchen, als Freiberufler durchzukommen, und Software verkaufen, ist eine gewerbliche Tätigkeit. Daneben kennt das Finanzamt noch Systementwickler. Die können als Freiberufler eingestuft werden. Ein Systementwickler baut aber eben keine Anwedungssoftware wie Apps.

    An diese Unterscheidung mußte ich beim Lesen des Threads auch denken. Vollkommen absurd. Kennt eigentlich jemand irgendjemanden, der tatsächlich freiberuflich als Systementwickler arbeitet? Gibt es das tatsächlich in der realen freien Wildbahn?
    Das iPhone sagt: "Zum Antworten streichen". Wie? Echt Jetzt? Muß ich erst die Wohnung streichen!?
  • Eine App Als "Privat"-Man zu verkaufen geht gar nicht. Das ist mal klar. Zum Thema "Freiberuflich" oder "gewerblich" habe ich schon zig verschiedene Aussagen von zig verschiedenen Fachleuten gehört. Gemeinsamer Nenner war: Auf die Ausbildung kommt's an (Ingenieur, Naturwissenschaftler) und auf die Tätigkeit. Von klar gewerblich (z.B. Hardware verticken) bis zu klar freiberuflich (z.B. Consulting-Leistungen auf Beratungsebene) Dazwischen einen Haufen Grautöne wo der eine Hü und der andere Hott sagt.
  • Zum OP: Du brauchst eine Beratung. Dringend. Niemand verkauft Apps als Privatperson. Das erklärt dir im schlimmsten Falle der Strafrichter.

    Zur restlichen Diskussion: SW-Entwicklung ist in aller Regel gewerblich. Um es freiberuflich werden zu lassen, muss es letztlich auf einem akademischen Niveau stattfinden. (Alles sehr vereinfacht.) Das liegt daran, dass § 18 EStG solche akademisch, künstlerischenTätigkeiten nennt. Diese Berufe haben es zu eigen, dass sie eigenverantwortlich aus eigener wissenschaftlicher (künstlerischer …) Kenntnis ausgeübt werden und meist beratend sind.

    Es ist übrigens gar nicht so schlimm, Gewerbetreibender zu sein. Dies liegt daran, dass zum einen die Freibeträge recht hoch sind, zum anderen die Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer angerechnet wird. Allerdings gibt es da einen Höchstsatz, so dass der Satz der Gewerbesteuer in manchen Kommunen höher als der Anrechnungssatz liegt. Das betrifft vor allem Großstädte.
    Es hat noch nie etwas gefunzt. To tear down the Wall would be a Werror!
    25.06.2016: [Swift] gehört zu meinen *Favorite Tags* auf SO. In welcher Bedeutung von "favorite"?
  • Amin Negm-Awad schrieb:

    Niemand verkauft Apps als Privatperson. Das erklärt dir im schlimmsten Falle der Strafrichter.
    DANKE! Ich war schon drauf und dran, es als Steuerhinterziehung zu bezeichnen. ;)

    @christopherhahlbeck: Du kannst und solltest dir ja mal durchlesen, was der Gesetzgeber als Privatverkäufe zulässt.

    Amin Negm-Awad schrieb:

    Es ist übrigens gar nicht so schlimm, Gewerbetreibender zu sein. Dies liegt daran, dass zum einen die Freibeträge recht hoch sind, zum anderen die Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer angerechnet wird.
    Ja, zumal auch die Gewerbesteuer erst ab einer gewissen Höhe (ca. 24000€) der Einkünfte aus selbständiger Arbeit fällig werden. Wenn man da drunter bleibt, sind allenfalls Beiträge an die entsprechende Kammer fällig. Das Finanzamt diskutiert da in der Regel auch nicht groß rum, ob man Freiberufler oder Gewerbetreibender ist, weil die daran dann ja sowieso nix verdienen und chronisch unterbesetzt sind.
    „Meine Komplikation hatte eine Komplikation.“
  • gandhi schrieb:

    Gemeinsamer Nenner war: Auf die Ausbildung kommt's an (Ingenieur, Naturwissenschaftler) und auf die Tätigkeit. Von klar gewerblich (z.B. Hardware verticken) bis zu klar freiberuflich (z.B. Consulting-Leistungen auf Beratungsebene) Dazwischen einen Haufen Grautöne wo der eine Hü und der andere Hott sagt.
    Die Unterscheidung ist schon recht klar: Anwendungsentwickler sind Gewerbetreibende und Systementwickler sind Freiberufler. Wie sich die eigentliche Arbeit dieser beiden Gruppen unterscheidet, erschließt sich mir leider nicht. Ich in meiner grenzenlosen Einfalt dachte immer, dass beide programmieren. Aber die Finanzbehörden können das sicherlich besser unterscheiden. Consulting oder Beratung gilt übrigens meines Wissens auch nicht als positives Kriterium für eine freiberufliche Tätigkeit. Es ist alleine das Endprodukt und ein möglichst hoher akademischer Abschluss.

    Übrigens gilt ein Webdesigner auch als Gewerbetreibender, auch wenn der haufenweise Preise abräumt. Für das Finanzamt ist das keine künstlerische Tätigkeit. Ein Steuerberater, der tagein tagaus denselben Quatsch macht, ist hingegen ein Freiberufler. Das Problem bei dieser Unterscheidung ist, dass sie viel älter als viele Berufsbilder von heute ist.
    „Meine Komplikation hatte eine Komplikation.“
  • Ist jetzt auch kein Hexenwerk, ein Gewerbe anzumelden und dann erstmal im kleinen Stil loszulegen. Ein Steuerberater hilft immer, zur Not kannst Du aber alle nötigen Fragen (vorab) bei einem Termin mit Deinem zuständigen Gewerbe- und Finanzamt klären. Ich fand das hilfreich, habe das was ich da an Infos bekam dann noch meinem Steuerberater vorgelegt, letztlich ist das nur eine Fleißaufgabe. Und nebenbei kannst Du dann nachts auch ruhig schlafen...