Kennt jemand den Datenschutzstatus von GBA4iOS oder hätte Interesse den Code zu analysieren?

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  • matz schrieb:

    nussratte schrieb:

    ob du da Hemmungen hast oder nicht, ist dafür völlig belanglos
    Und deine Beiträge haben mit dem Thema wenig am Hut. So What?
    Ich würde dir auch vorschlagen mit Charles zu gucken, was da so abgeht in welche Richtung.
    Hatte mir den Emulator im letzten Jahr mal installiert, mich aber nicht weiter mit befasst.
    oder einfach mittels little-snitch schauen welche verbindungen er aufnimmt und diese dann gegebenfalls im code suchen.

    das genannte programm ist generell für jeden rechner zu empfehlen sodass man all die schnüffel-apps (falls man welche installiert) identifizieren und kastrieren kann...
  • gritsch schrieb:

    matz schrieb:

    nussratte schrieb:

    ob du da Hemmungen hast oder nicht, ist dafür völlig belanglos
    Und deine Beiträge haben mit dem Thema wenig am Hut. So What?Ich würde dir auch vorschlagen mit Charles zu gucken, was da so abgeht in welche Richtung.
    Hatte mir den Emulator im letzten Jahr mal installiert, mich aber nicht weiter mit befasst.
    oder einfach mittels little-snitch schauen welche verbindungen er aufnimmt und diese dann gegebenfalls im code suchen.
    das genannte programm ist generell für jeden rechner zu empfehlen sodass man all die schnüffel-apps (falls man welche installiert) identifizieren und kastrieren kann...
    Jep, kostet aber ziemlich viel Konfigurationszeit - mich zumindest ^^
  • Ach herje, so eine Diskussion über die rechtlichen Hintergründe von Roms und Emulatoren wollte ich jetzt nicht losbrechen,...
    Also, um dich zu beruhigen Nussratte,... Ich habe bisher jede Generation des Gameboys im Besitz gehabt, einen Advance SP und 3DS besitze ich auch immer noch.
    Rein rechtlich gesehen bewege ich mich damit in einer Grauzone, so lange ich sowohl das Gerät, als auch das Spiel in betriebsfähigem Zustand besitze.

    Auch die Spiele... warum ich dann einen Emulator brauche? --> weil ein Advance oder 3DS in der Vorlesung auffallen und Smartphones mittlerweile von den meisten Professoren toleriert werden :)
  • L0MiN schrieb:

    Rein rechtlich gesehen bewege ich mich damit in einer Grauzone, so lange ich sowohl das Gerät, als auch das Spiel in betriebsfähigem Zustand besitze.
    du hast sie nicht für deinen Emulator erworben, von daher keine Grauzone
    aber macht was ihr wollt.
    wenn die Spiele eure Software wäre, würdet ihr das auch anders sehen
    Ich weiß nicht immer wovon ich rede aber ich weiß das ich Recht habe. :saint:

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nussratte ()

  • nussratte schrieb:

    wenn die Spiele eure Software wäre, würdet ihr das auch anders sehen
    Ach? Meines Wissens kann jeder meine App einmal kaufen und dann auf fünf unterschiedlichen Geräten benutzen.
    Ich sehe da keinen großen Unterschied.

    Halt, doch. Einen. Cartridges verschleißen. Ich habe mitunter einige SNES Cartridges, die sich nur mit Mühe, Anstrengung und gutem Willen spielbar kriegen lassen.
    Wenn ich Nintendo jetzt erkläre: "Hey, mein Super Metroid läuft nimmer, kann ich det einschicken und krieg'n Neues?" wird am anderen Ende der Leitung ein ganzes Callcenter in Gelächter ausbrechen.
    Ich habe mit der Cartridge das Recht erworben, dieses Spiel zu nutzen. Auf meinem Gerät. Auf dem eines Kumpels. Sogar auf dem Gameboy/SNES Converter meiner Schwester.
    Ich persönlich sehe nicht ein, dass mir dieses Recht durch vorsätzlichen Verschleiß streitig gemacht wird.
    «Applejack» "Don't you use your fancy mathematics to muddle the issue!"

    Iä-86! Iä-64! Awavauatsh fthagn!

    kmr schrieb:

    Ach, Du bist auch so ein leichtgläubiger Zeitgenosse, der alles glaubt, was irgendwelche Typen vor sich hin brabbeln. :-P