Wie die monatliche iTunes Connect Zahlung aufteilen?

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  • Wie die monatliche iTunes Connect Zahlung aufteilen?

    Mein Problem: Laut Mac App Store „Schedule 2“ habe ich als Entwickler einen Vertrag mit 5 Apple Unterfirmen, bekomme aber monatlich nur einen Gesamtbetrag von iTunes S.a.r.l (Luxemburg) überwiesen.

    Ich nehme an, dass dieser Gesamtbetrag für die Buchhaltung/Steuererklärung/Umsatzsteuervoranmeldung/Zusammenfassende Meldung in 5 einzelne Beträge pro Apple Unterfirma auseinander gerechnet werden muss.

    Meine Frage:

    Wie bestimmt ihr die 5 einzelnen Rechnungsbeträge in der Praxis? Gibt es dafür eine App/Webservice? Geht ihr alle Financial Reports nach Ländern per Hand/Excel durch? Die Regionen unter "Earnings" allein sind nicht aussagekräftig, da z.B. „Rest of World“ Korea beinhaltet, dies aber zu iTunes S.a.r.l Luxemburg gerechnet wird.

    ---
    Die 5 Apple Subunternehmen laut Schedule 2:
    • Apple Canada, Inc.
    • Apple Pty Limited
    • iTunes S.a.r.l.
    • Apple Inc.
    • iTunes KK
  • Wenn Apple Dir keine Möglichkeit bietet die jeweiligen Umsätze für die einzelnen Unterfirmen/Regionen zu ermitteln, dann kannst Du Dir vielleicht einfach eine Unterfirma aussuchen, welche Dir bzw. Deinem Steuerberater/Finanzamt gefällt.

    Bei dem ganzen Hickhack mit dem (Mac) App Store frage ich mich, ob ich jemals eine App im (Mac) App Store veröffentlichen möchte. Da lobe ich mir doch den Verkauf meine Mac App über Share-it (Digital River). Da gibt es jeden Monat eine Gutschrift (Rechnung) aus Köln mit ausgewiesener 19% USt. welche ich problemlos an meine Steuerberaterin weiterreichen kann.
  • volker schrieb:

    iTunes Sarl zahlt Dir Geld, iTunes zahl erhält ne Rechnung... wie das auch ansonsten läuft mit Zahlungen und Rechnungen. Wie sich die Zahlungen auf die 5 Subfirmen aufteilen, das ist doch dann das Problem von Apple.. Eigentlich ganz einfach, wie halt sonst auch im Zahlungsverkehr...

    volker


    Ist nicht ganz so einfach (fürchte ich). Die Einkünfte von iTunes S.a.r.l. Luxemburg buche ich anders, als die restlichen. Genauer gesagt, als "Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpfl. sonst. Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet". Daraus resultiert, das ich eine "Zusammenfassende Meldung" (ZM) mit diesen Umsätzen an das Finanzamt übermitteln muss.

    Aus dieser ZM geht hervor, wie viel Umsatzsteuer Apple in Luxemburg zahlen muss. Wenn ich einfach den Gesamtbetrag eintrage, erhielte dieser auch Umsätze, für die Apple keine Umst. in Luxemburg zahlen muss. Dann bekommt Apple eins auf den Deckel, weil sie angeblich nicht genug Umst. verrechnet haben (müssen sie ja auch nicht).
  • Für mich ergeben sich keine Probleme. Ich bekomme das Geld von Apple Luxenburg und Apple rechnet im reverse charge verfahren mit mir ab. Ergo habe ich keine USt zu zahlen. Was Apple dann Konzernintern macht ist mir erstmal egal. Wenn die Probleme bekommen, weil ich ihnen keine korrekten Rechnungen stelle dann ist das deren Problem nicht meins, denn sie dürften dann diese Rechnungen ja gar nicht bezahlen.

    Ich sehe das alles ziemlich entspannt, denn dem deutschen Fiskus gegenüber verhalte ich mich vollkommen korrekt-

    Gruß

    Claus
    2 Stunden Try & Error erspart 10 Minuten Handbuchlesen.

    Pre-Kaffee-Posts sind mit Vorsicht zu geniessen :)
  • Mark_H schrieb:

    Thallius schrieb:

    Für mich ergeben sich keine Probleme. Ich bekomme das Geld von Apple Luxenburg und Apple rechnet im reverse charge verfahren mit mir ab.


    Reichst du dann auch eine "Zusammenfassende Meldung" beim Finanzamt ein?


    Beim Finanzamt reiche ich erstmal nur meinen Jahresabschluß ein. Mehr interessiert die nicht. Bei einer Prüfung muss man dann u.U. die Rechnungen vorlegen die man an Apple gestellt hat und hier habe ich dann eine Rechnung über die Summe die ich von Luxenburg bekommen habe. Aber selbst das interessiert den Prüfer in der Regel nicht.

    Gruß

    Claus
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  • MCDan schrieb:

    Bei dem ganzen Hickhack mit dem (Mac) App Store frage ich mich, ob ich jemals eine App im (Mac) App Store veröffentlichen möchte. Da lobe ich mir doch den Verkauf meine Mac App über Share-it (Digital River). Da gibt es jeden Monat eine Gutschrift (Rechnung) aus Köln mit ausgewiesener 19% USt. welche ich problemlos an meine Steuerberaterin weiterreichen kann.


    sehe ich genauso. vor allem bekomme ich dort auch als kunde eine Rechnung mit der ich was anfangen kann (nicht nur als Anbieter).

    Muss man die apple-rechnungen nicht auch bei der intrastat-medlung beachten (nur den teil der in den betroffenen ländern generiert wurde oder alles)? Ist nur so eine frage die mir grade eingefallen ist ;)
  • Auf Grund von Hardware-Verkäufen ins EU und Nicht-EU-Ausland habe ich manchmal mehrfach im Monat den Zoll im Haus, das FA prüft alle Rechnungen ebenso intensiv- da bekomme ich auch immer wieder mal Nachfragen wegen ungültiger int. UST-IDs bei EU Kunden (falsche Adresse und Co). Die Rechnungen an Apple als reverse charge = Steuerschuldumkehr haben noch nie zu Problemen geführt. Mag daran liegen, dass die Hardware bei uns das 10fache an Volumen ausmacht.

    Wenn man sich aber einmal mit reverse charge beschäftigt hat, sieht man deutlich, dass es genau für solche Fälle gemacht wurde. Keine Ware per se, sondern eben Software (wahlweise Dienstleistung) und damit die Steuerschuld einzig im Ausland beim Rechnungsempfänger. Der muss dann gegenüber seinem Finanzamt die entsprechenden Nachweis rund Co führen. Die Tatsache, dass die Software in aller Welt verkauft wurde, ist in dem Falle nur für den Rechnungsempfänger = Apple relevant. Als AppStore Anbieter hat man ja keinen Kontakt zum Endkunden.

    Man könnte es also auch als Kommissionsware sehen... ich verkaufe Apple 100 Kunstoffboxen auf Kommission, und Apple verkauft die an den Endkunden. Ich erhalte mein Geld von Apple dann, wenn die Boxen tatsächlich rausgehen.

    Die ZM betrifft nur iTunes SARL.... da man mit niemandem anderen direkt Waren/Geld ausgetauscht hat.

    Aber we korrekt angemerkt wurde, wenn man sich nicht sicher ist, mit Steuerberater oder noch besser dem Finanzministerium austauschen. Dort bekommt man - am besten über den Steuerberater - sehr gute und ausführliche Auskünfte für kostenlos. Wegen komplizierter Liefer/Zahlmodalitäten in diverse Nicht-EU Länder habe ich dort schon sehr gute Infos bekommen.

    Und nein, eine ausführliche Prüfung des FA gab es bei uns noch nicht.

    volker
  • Thallius schrieb:

    Für mich ergeben sich keine Probleme. Ich bekomme das Geld von Apple Luxenburg und Apple rechnet im reverse charge verfahren mit mir ab. Ergo habe ich keine USt zu zahlen. Was Apple dann Konzernintern macht ist mir erstmal egal. Wenn die Probleme bekommen, weil ich ihnen keine korrekten Rechnungen stelle dann ist das deren Problem nicht meins, denn sie dürften dann diese Rechnungen ja gar nicht bezahlen.

    Ich sehe das alles ziemlich entspannt, denn dem deutschen Fiskus gegenüber verhalte ich mich vollkommen korrekt-

    Gruß

    Claus


    Ich verwende für meine Buchhaltung die App WISO eür+kasse. Sobald ich die Apple Einkünfte als "Reverse Charge" (SKR03 Konto 8336) buche, erscheint dieser Betrag auch automatisch in dem Vordruck "Zusammenfassende Meldung", welche ich direkt aus der App an das Finanzamt übermitteln könnte.

    Die Zusammenfassende Meldung muss mann (wenn nicht Kleinunternehmer) monatl. bzw. im Quartal einreichen. Sonst drohen Strafen bis zu 1% der Summe.

    Ein Beispiel: angenommen iTunes S.a.r.l überweist mir 1000,- EUR. Darin sind 700 EUR Umsatz aus Ländern, die über iTunes S.a.r.l abgewickelt werden und 300 EUR Umsatz aus den USA, abgewickelt von Apple Inc, (siehe Schedule 2, Developer's Agreement).

    Buche ich die vollen 1000 EUR als Reverse charge, sind da 300 EUR zu viel. Wird Apple geprüft, heißt es, wo ist die Umst. der 300 EUR?

    Und ja, ich bin auf der Suche nach einem Steuerberater. Ich wollte nur mal hören, wie das andere handhaben. Der Grundtenor scheint zu sein: einfach den vollen Betrag iTunes S.a.r.l. als Reverse Charge als fiktive Rechnung stellen und abrechnen, ohne Zusammenfassende Meldung.

    Gibt es jemand, der das anders behandelt?
  • Mark_H schrieb:

    Thallius schrieb:

    Für mich ergeben sich keine Probleme. Ich bekomme das Geld von Apple Luxenburg und Apple rechnet im reverse charge verfahren mit mir ab. Ergo habe ich keine USt zu zahlen. Was Apple dann Konzernintern macht ist mir erstmal egal. Wenn die Probleme bekommen, weil ich ihnen keine korrekten Rechnungen stelle dann ist das deren Problem nicht meins, denn sie dürften dann diese Rechnungen ja gar nicht bezahlen.

    Ich sehe das alles ziemlich entspannt, denn dem deutschen Fiskus gegenüber verhalte ich mich vollkommen korrekt-

    Gruß

    Claus


    Ich verwende für meine Buchhaltung die App WISO eür+kasse. Sobald ich die Apple Einkünfte als "Reverse Charge" (SKR03 Konto 8336) buche, erscheint dieser Betrag auch automatisch in dem Vordruck "Zusammenfassende Meldung", welche ich direkt aus der App an das Finanzamt übermitteln könnte.

    Die Zusammenfassende Meldung muss mann (wenn nicht Kleinunternehmer) monatl. bzw. im Quartal einreichen. Sonst drohen Strafen bis zu 1% der Summe.

    Ein Beispiel: angenommen iTunes S.a.r.l überweist mir 1000,- EUR. Darin sind 700 EUR Umsatz aus Ländern, die über iTunes S.a.r.l abgewickelt werden und 300 EUR Umsatz aus den USA, abgewickelt von Apple Inc, (siehe Schedule 2, Developer's Agreement).

    Buche ich die vollen 1000 EUR als Reverse charge, sind da 300 EUR zu viel. Wird Apple geprüft, heißt es, wo ist die Umst. der 300 EUR?

    Und ja, ich bin auf der Suche nach einem Steuerberater. Ich wollte nur mal hören, wie das andere handhaben. Der Grundtenor scheint zu sein: einfach den vollen Betrag iTunes S.a.r.l. als Reverse Charge als fiktive Rechnung stellen und abrechnen, ohne Zusammenfassende Meldung.

    Gibt es jemand, der das anders behandelt?


    Also ich habe keine Ahnung was eine zusammenfassende Meldung ist aber das klingt für mich nach totalem Blödsinn:

    Ich bin seit über 25 Jahren selbständig und habe 2 Betriebe. Je nach Umsatz und Art des Bertriebes must du

    1) eine Einnahme-Überschußrechnung machen
    2) Bilanzieren.

    zusätzlich must du je nach Umsatz, monatlich, quartalsweise oder einmal im Jahr eine Umsatzsteuer-Voranmledung machen.
    Hast du noch Angestellt must du je nach Anzahl und deren Lohn, jeden Monat, quartalsweise oder 1x im Jahr eine Lohnsteuer-Voranmeldung machen

    Nach diesen Voranmeldungen zahlst Du dann die entsprechenden Steuern. Am Ende des Jahres machst Du dann einen Jahresabschluß. Besser natürlich das macht ein Steuerberater. Trotzdem nicht falsch wenn man weiß was das eigentlich ist und wie man sowas macht. Dann kann einem der Berater keinen Blödsinn erzählen oder man merkt es zumindest und kann sich einen fähigen Berater suchen.
    Bereits in diesem Jahresabschluß steht ob du Nachzahlen must oder vielleicht was zurück bekommst. Das finanzamt prüft nun diesen Abschluß und sagt Ok oder auch nicht. Du bekommst dann basierend auf diesem Bescheid neue Vorauszahlung-Bescheide für ESt, KSt und Sol sowie GwSt und must diese dann entwprechend im nächsten Jahr als Vorrauszahlungen leisten.

    Solange du keine Steuerprüfung hast, interessiert das Finanzamt dein ganzer Kram so gut wie überhaupt nicht. Du kannst quasi in deine Abshclüsse reinschreiben was Du möchtest, solange es einigermassen plausibel erscheint. Der Jahresabschluß wird komplett vom Berater gemacht und letztendlich bestimmt der damit was Du an Steuern zahlst und was nicht. Dabei liegt es eben auch in seinem Ermessen möglichst viele Mittel auszuschöpfen um Steuern zu sparen oder nicht. Mein Erfahrung ist aber, dass je mehr man an die Grenzen geht umso öfter bekommt man eine Prüfung, weil eben der Finanzbemate bei der Sichtung (und mehr als eine Sichtung ist es eigentlich nicht) feststellt, dass der Berater wohl gerne die letzten Mittel ausreizt um den Staat um sein Geld zu bringen. Ob es letztendlich legal ist oder nicht ist dabei fast nebensächlich, denn aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass eine Prüfung immer das größere Übel ist.

    Gruß

    Claus
    2 Stunden Try & Error erspart 10 Minuten Handbuchlesen.

    Pre-Kaffee-Posts sind mit Vorsicht zu geniessen :)
  • Die zusammenfassende Meldung benötigst Du bei Rechnungen ins Ausland mit wenigen Ausnahmen. das macht per es schon Sinn, drüber nachzudenken. bzst.de/DE/Steuern_Internation…sende_Meldungen_node.html

    aber dafür habe ich seit dem ersten Tag nen Steuerberater und Buchhalter, der das gelernt hat. hätte ich nicht wegen Zollformalitäten mal 2 Wochen Exportregularien studieren müssen, dann hätte ich das nie kennengelernt.

    volker
  • Thallius schrieb:

    Also ich habe keine Ahnung was eine zusammenfassende Meldung ist aber das klingt für mich nach totalem Blödsinn:

    Ich bin seit über 25 Jahren selbständig und habe 2 Betriebe. Je nach Umsatz und Art des Bertriebes must du

    1) eine Einnahme-Überschußrechnung machen
    2) Bilanzieren.

    zusätzlich must du je nach Umsatz, monatlich, quartalsweise oder einmal im Jahr eine Umsatzsteuer-Voranmledung machen.
    Hast du noch Angestellt must du je nach Anzahl und deren Lohn, jeden Monat, quartalsweise oder 1x im Jahr eine Lohnsteuer-Voranmeldung machen


    Bin auf der Suche nach einem Steuerberater, der sich mit dem App Store auskennt (offen für Empfehlungen). Die nächstbeste Hilfe, nach Steuerberater, ist, ordentliche Buchhaltungs-Software zu verwenden. Ich zahle jedes Jahr 50 EUR für die WISO Einnahmen-Überschuß-Rechnungs-App.

    Verbuche ich dort die Umsätze an Apple wird von der App automatisch eine Zusammenfassende Meldung erstellt. Entweder verbuche ich die also Umsätze falsch (Reverse Charge an EU Unternehmer) oder die Zusammenfassende Meldung ist nötig in meinem Fall.

    EDIT:

    Meiner Meinung nach ist der Fall im Folgenden beschrieben: ich erstelle eine sonstige Leistung (Standard-Software, elektronisch übermittelt) an einen Unternehmer in der EU (iTunes S.a.r.l. Luxemburg). Ich muss Umsatzsteuer ausweisen, daher stelle ich eine Reverse Charge Rechnung an Apple Luxemburg.

    Details: support.lexware.de/produkte/fi…detail?ID=000000000041972

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mark_H ()

  • volker schrieb:

    aber dafür habe ich seit dem ersten Tag nen Steuerberater und Buchhalter, der das gelernt hat. hätte ich nicht wegen Zollformalitäten mal 2 Wochen Exportregularien studieren müssen, dann hätte ich das nie kennengelernt.

    volker


    Volker, würdest du deinen Steuerberater weiterempfehlen? Arbeitet er auch mit 1-Personen Einzelunternehmen?

    Hier der Thread:
    Empfehlung Steuerberater, die sich mit dem Mac/iOS App Store auskennen
  • Mark_H schrieb:

    Also ich habe keine Ahnung was eine zusammenfassende Meldung ist aber das klingt für mich nach totalem Blödsinn:
    Ich bin seit über 25 Jahren selbständig und habe 2 Betriebe. Je nach Umsatz und Art des Bertriebes must du

    Das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun. Vielleicht musst Du ja nur die Meldung nicht machen, weil Du als Kleinunternehmer eingestuft bist..
    hk24.de/recht_und_steuern/steu…ammenfassendeMeldung.html
    siehe. "2. Wer ist zur Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung verpflichtet?"