Vorlage für die App-Abrechnung / Rechnung an Apple

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  • So, wie versprochen stelle ich nun auch noch meine Abrechnung als Muster ein. Wohl gemerkt handelt es sich dabei lediglich um die Version die ich verwende. Eine Garantie, dass dieses Dokument irgendwelchen rechtlichen Anforderungen genügt gebe ich natürlich nicht. Dies ist lediglich das Ergebnis, dass ich nach der Beschäftigung mit diesem Thema als "meine Lösung" gefunden habe.

    Wie zuvor gesagt schreibe ich an jeden Apple-Partner eine eigene Rechnung. Bei dem angehängten Dokument handelt es sich um die Version für Apple Europa. Die anderen Rechnungen sehen genauso aus, nur eben mit anderen Empfängern und anderen abgerechneten Gebieten:

    Europa = Euro-Zone, China, Dänemark, Norwegen, Schweden, Schweiz, GB:
    iTunes S.A.R.L.
    8 Rue Heinrich Heine
    L-1720 Luxembourg
    Company Reg No: B 101 120
    USt. Id.: LU 20165772

    Canada:
    Apple Canada, Inc.
    7495 Birchmount Road
    Markham, ON L3R 5G2
    905.513.5800

    USA = USA, Mexico, Rest of World
    Apple Inc.
    1 Infinite Loop
    Cupertino, CA 95014
    408.996.1010

    Australien = Australien, Neuseeland:
    Apple Pty Limited
    PO Box A2629
    Sydney South NSW 1235
    133-622

    Japan:
    iTunes KK
    3-20-2 Nishi-Shinjuku
    Shinjuku-ku
    Tokyo, Japan


    Hinweise, Anmerkungen, Korrekturen, etc. sind natürlich jederzeit herzlich willkommen.
  • Noch ein Hinweis: In dem Muster fehlen einige Pflichtangaben die, je nach Rechtsform, zu einer korrekten Rechnung gehören würden. Bei einer GmbH müssten z.B. noch das Registergericht, die Registernummer, der Geschäftsführer, etc. genannt werden.

    Das Dokument soll also in jedem Fall nur ein MUSTER sein um sich zu orientieren und sollte nicht blind verwendet werden. Dass sollte zwar eigentlich klar sein, aber ich dachte ich weise trotzdem noch einmal darauf hin :P Bevor das Muster verwendet wird sollte also zumindest die "Musterfirma" durch die eigene Anschrift ersetzt werden :)
  • Agenor schrieb:

    USA = USA, Mexico, Rest of World
    Apple Inc.
    1 Infinite Loop
    Cupertino, CA 95014
    408.996.1010
    Hi,
    verfolge diese Diskussion mit einiger Spannung mit und habe mich jetzt extra angemeldet, um den Fehler im Zitat oben zu korrigieren. Rest of World wird über iTunes sarl abgewickelt und nicht über Apple Inc. in den USA. Das hat fwtag (hat übrigens sehr gute Beiträge hier) auf der ersten Seite fälschlicherweise korrigiert. In iTunesConnect könnt ihr die Zuordnung der Länder zu den Regionen mit den Ländern im Schedule xxx vergleichen.

    Dann noch folgendes: RC und Kommissionsgeschäfte schließen sich nicht aus. War ein bisschen verwirrt, weswegen hier an einiger Stelle immer davon die Rede war, dass es sich um ein Kommissionsgeschäft handelt und deswegen kein RC ist.

    Den Hinweis "Nicht steuerbar im Inland / Reverse Charge" gibt man normalerweise nur an, wenn man die Rechnung an einem Unternehmer im EU-Ausland stellt. Bei einem im Drittland ansässigen Unternehmen reicht der Hinweis "Nicht steuerbar im Inland".

    Meine Fragen hierzu:
    1) Da es sich hier um ein Kommissionsgeschäft handelt und Apple sozusagen lediglich als Vermittler auftritt, ist es wirklich richtig, dass man die Rechnung mit dem Hinweis auf das Reverse Charge Verfahren an iTunes sarl generell ausstellt, ohne einen Unterschied zu machen, in welchen Ländern die App verkauft wurde? Schweiz z. B. gehört ja nicht zur EU.

    2) Schadet es, wenn man den Hinweis "Reverse Charge" immer hinzufügt, also auch bei Drittlandsgeschäften, obwohl es eventuell nicht zutrifft?
  • appmacher schrieb:

    1) Da es sich hier um ein Kommissionsgeschäft handelt und Apple sozusagen lediglich als Vermittler auftritt, ist es wirklich richtig, dass man die Rechnung mit dem Hinweis auf das Reverse Charge Verfahren an iTunes sarl generell ausstellt, ohne einen Unterschied zu machen, in welchen Ländern die App verkauft wurde? Schweiz z. B. gehört ja nicht zur EU.

    Es gilt fiktiv der Ort des Vermittlers als Leistungsort, auch wenn der Endkunde im Drittland (oder sogar im gleichen Land wie der Auftraggeber) ansässig ist, damit bleibt es umsatzsteuerlich eine innergemeinschaftliche sonstige Leistung. §3 Abs. 11 UStG:
    (11) Wird ein Unternehmer in die Erbringung einer sonstigen Leistung eingeschaltet und handelt er dabei im eigenen Namen, jedoch für fremde Rechnung, gilt diese Leistung als an ihn und von ihm erbracht.
  • appmacher schrieb:

    Rest of World wird über iTunes sarl abgewickelt und nicht über Apple Inc. in den USA.

    Da ist etwas dran, allerdings war es einmal so, dass RoW von Apple Inc. gezahlt wurde, als noch nicht gesammelt von Luxembourg aus überwiesen wurde. Ich glaube auch mich zu entsinnen, dass bei RoW tatsächlich unterschiedliche Zuständigkeiten (iTunes Lux und Apple Inc) gegeben sind, weil die Zuordnung der Länder unterschiedlich ist. Man muss also in der Tat aufteilen, um es richtig zu machen. Davon habe ich mich inzwischen auch überzeugen können ... ;)
  • @fwtag: Super vielen Dank für die Antwort (und sogar mit Quellenangabe).

    Ich denke wir alle (auch die unzähligen Nicht-Mitglieder) haben fwtag hier einiges an "Erleuchtung" zu diesem verdammt komplexen Thema zu verdanken.

    @all:
    Übrigens:
    Die Rechnungsbeträge, die man an Apple ausstellt muss man nicht in Euro umrechnen. Ich habe es bisher so gehandhabt, dass ich für jedes Währungsgebiet (also so wie die Apple-Reportings geliefert werden) eine Rechnung schreibe. Dann einfach den Hinweis, dass die Rechnung in Euro beglichen werden soll. Zur Umsatzsteuervoranmeldung sind die Beträge ja dann meistens schon überwiesen bzw. hat man in iTunesConnect dann auch die richtigen Kurse. Vereinfacht so einiges.
  • appmacher schrieb:


    Übrigens:
    Die Rechnungsbeträge, die man an Apple ausstellt muss man nicht in Euro umrechnen. Ich habe es bisher so gehandhabt, dass ich für jedes Währungsgebiet (also so wie die Apple-Reportings geliefert werden) eine Rechnung schreibe. Dann einfach den Hinweis, dass die Rechnung in Euro beglichen werden soll. Zur Umsatzsteuervoranmeldung sind die Beträge ja dann meistens schon überwiesen bzw. hat man in iTunesConnect dann auch die richtigen Kurse. Vereinfacht so einiges.


    Das ist richtig. Allerdings hilft der Euro Betrag auf der Rechnung bei der eigenen Buchführung. Damit kann man leichter prüfen ob die Summe der ausgestellten Rechnungen dem von Apple erhaltenen Betrag entspricht. Sonst sehe ich später nur, dass ich eine Rechnung über 100 USD und 200 CAD ausgestellt habe und im Gegenzug 185,45 EUR überweisen wurden? Wie haben verteilte sich der Betrag noch gleich auf die Rechnungen...?
  • RoW gehört streng genommen weder komplett zu Apple USA noch zu Apple Europa (iTunes sarl). Im RoW sind z.B. die Beträge aus Argentinien und der Türkei enthalten. Ersteres gehört zu Apple USA, und das Zweite zu Apple Europa. Hier muss man also prüfen wie sich der Betrag zusammen setzt und diesen dann auf die verschiedenen Rechnungen verteilen.
  • Agenor schrieb:

    RoW gehört streng genommen weder komplett zu Apple USA noch zu Apple Europa (iTunes sarl). Im RoW sind z.B. die Beträge aus Argentinien und der Türkei enthalten. Ersteres gehört zu Apple USA, und das Zweite zu Apple Europa. Hier muss man also prüfen wie sich der Betrag zusammen setzt und diesen dann auf die verschiedenen Rechnungen verteilen.

    Hab soeben mal nachgeschaut. In iTunesConnect ist Argentinien unter USA aufgeführt. Und auch die restlichen Zuordnungen müssten stimmen. Wäre ja overikill, wenn man jedes Mal nachprüfen müsste, wer wohin gehört.
  • Mir ist noch eine weitere große Schwierigkeit im Zusammenhang mit der Zusammenfassenden Meldung eingefallen, da es für Januar zutrifft. Das Finanzamt prüft ja, ob die Angaben über die sonstigen Leistungen in der USt-Voranmeldung und der ZM übereinstimmen. Die USt-Voranmeldung muss man bis zum 10. des Folgemonats abgeben, die ZM aber bis zum 25.

    Was macht man, wenn man (wie z. B. für Januar 2012) die Reportings (die wir bis jetzt noch nicht erhalten haben) irgendwann zwischen dem 10. und dem 25. Februar erhalten? USt-Voranmeldung korriegieren und ZM abschicken?

    Was macht man, wenn man die Reportings sogar erst nach dem 25. des Folgemonats erhält?
  • appmacher schrieb:

    Hab soeben mal nachgeschaut. In iTunesConnect ist Argentinien unter USA aufgeführt. Und auch die restlichen Zuordnungen müssten stimmen. Wäre ja overikill, wenn man jedes Mal nachprüfen müsste, wer wohin gehört.


    Die Auszahlung "RoW-USD" umfasst die Umsätze aus allen App Stores die in USD abgerechnet werden außer dem US Store (siehe Schedule 2, Seite 12). Darin sind also unter anderem die Umsätze aus den Stores von Argentinien und der Türke enthalten. Das Problem ist aber, dass Argentinien von Apple US abgerechnet wird und die Türkei von Apple Europa (siehe Schedule 2, Seite 12). Enthält der RoW Posten also Umsätze aus diesen beiden Ländern kann der Posten weder komplett in der in der US-Abrechnung noch komplett in der EU-Abrechnung verwendet werden. Der Posten muss also entsprechend aufgeteilt werden.
  • Agenor schrieb:

    Die Auszahlung "RoW-USD" umfasst die Umsätze aus allen App Stores die in USD abgerechnet werden außer dem US Store (siehe Schedule 2, Seite 12). Darin sind also unter anderem die Umsätze aus den Stores von Argentinien und der Türke enthalten.
    Stimmt nicht. Überprüfe mal die Reportings von Apple und schau Dir an, wo welche Zahlungen aufgeführt sind. Jedenfalls ist es bei mir so, dass in den Reportings für USA die Verkäufe von Argentinien gelistet sind und für die Verkäufe RoW (Adressat hier iTunes sarl) Türkei gelistet ist. Stimmt exakt mit den Finance Regions in iTunesConnect (-> Payment -> Earnings -> ganzu unten auf de Seite ist ein kleiner Link) überein. Alles andere würde keinen Sinn (auch nicht für Apple) ergeben. Bitte nochmal nachprüfen. Kann auch sein, dass ich den Wald vor lauter Bäumen nicht sehe (obwohl ich mir zu 99,999% sicher bin).
  • appmacher schrieb:

    Stimmt exakt mit den Finance Regions in iTunesConnect (-> Payment -> Earnings -> ganzu unten auf de Seite ist ein kleiner Link) überein.


    Stimmt, da scheinst du recht zu haben. Der kleine Link ist mir noch gar nicht aufgefallen. Das widerspricht zwar den Informationen wie Sie in Schedule 2 zu finden sind aber das ist ja nicht schlimm :) Demnach kann RoW komplett in der EU Rechnung berücksichtigt werden.


    appmacher schrieb:

    Alles andere würde keinen Sinn (auch nicht für Apple) ergeben...


    Das irgendetwas Sinn ergeben muss um der Realität zu entsprechen ein gefährlicher Trugschluss. Das gilt vor allem für die Rechts- und Finanzwelt und bei Apple ganz besonders :) In diesem Fall scheint es aber zum Glück ausnahmsweise zu stimmen.
  • Das heißt, man muss jetzt alle seine Rechnung neu erstellen, wenn man das falsch gemacht hat? Oder laßt ihr das sein, weil eine Betriebsprüfung eh unwahrscheinlich ist?!
    Oder merkt das ein normaler Prüfer eh nicht, weil der genauso wenig durch die Apple Regeln durchsteigt?!
  • [wikipedia][/wikipedia]

    BuzzingDanZei schrieb:

    Das heißt, man muss jetzt alle seine Rechnung neu erstellen, wenn man das falsch gemacht hat? Oder laßt ihr das sein, weil eine Betriebsprüfung eh unwahrscheinlich ist?!
    Oder merkt das ein normaler Prüfer eh nicht, weil der genauso wenig durch die Apple Regeln durchsteigt?!


    Es kommt sicherlich auch auf die Betragshöhe an.
    Bei sehr geringen Umsätzen würde ich es nicht so genau nehmen.
  • Das kommt darauf an wie groß der Fehler ist der gemacht wurde und natürlich auf den damit verbundenen Betrag. Wichtig wäre dabei allerdings zu wissen, was richtig/korrekt ist. Da das aber keiner so genau weiß (siehe die ganze Diskussion vorher) liegt dein Schicksal sowieso in der Hand des Prüfers und seiner Sicht der Dinge.
  • Naja, ich denke, dass dieser Post (übrigens hinsichtlich RoW auch für mich überaus erhellend) ziemlich genau entwickelt hat, was richtig ist. Streng genommen muss also korrigiert werden, denn streng genommen ist es m.E. falsch, wenn anders abgerechnet wurde, als hier beschrieben. Da aber sowohl der oftmals hier kolportierte "falsche", wie auch der in diesem Posting ermittelte "richtige" Weg gleichermaßen zu 0 € Umsatzsteuer führen, bleibt es jedem selbst überlassen, was er tut. Im Grunde sind "nur" der Ausweis in der USTVA und die ZM falsch.

    Ich bezweifele übigens, dass es auch beim "falschen" Weg (welcher auch immer) zum Vorwurf Steuerhinterziehung oder -verkürzung kommt (da 0 € 0 € bleiben) - geschweige denn zur Aberkennung der Drittlands- oder igL-Eigenschaft und somit Nachveranlagung mit 19% USt. Aber das ist nur meine persönliche Meinung, für die ich keine Haftung übernehme, und jeder muss es slebst wissen.
  • Bevor sich manch einer unnötig den Kopf zerbricht:
    Ich denke das kommt letztendlich auch auf die persönliche Situation an. Grundsätzlich, wer ohnehin schon selbständig ist und alle seine Einnahmen korrekt anführen muss, da er stets damit rechnen muss eine Steuerprüfung zu bekommen hat sicherlich keinen Spielraum, aber in der Regel ja auch einen Steuerberater der sich meldet wenn mit ner Rechnung was nicht stimmt.
    Wer aber lediglich als Privatmensch auf mehr oder weniger geringe Nebeneinnahmen spekuliert kann das wohl ganz locker angehen lassen und führt die Einnahmen wenn sie denn nennenswert sind halt in seiner Lohnsteuererklärung an. Wenn nennenswerte Einnahmen (was auch immer man darunter verstehen mag, also mehr als Taschengeld halt) dann über einen längeren Zeitraum regelmässig kommen, dann ist's auch sinnvoll und nötig ein Gewerbe anzumelden. Aber wegen z.B. 50.- p.M. wär das wohl witzlos.
    Und richtig, - Ausgaben kann man nur dann absetzen wenn auch die dementsprechenden Einnahmen da sind.

    Das jetzt mit der konkreten Rechnungsstellung wird jetzt für mich auch erst im kommenden Monat aktuell da mein erstes App free war. Ist denn hier keiner der bereits regelmässig Rechnungen an Apple schreibt und konkrete Erfahrungen hat? Da geht doch keinem was bei verloren wenn er zeigt wie er's (oder sie's) handhabt und zufrieden ist!