Guten Abend,
ich stehe wie auch viele andere vor eine wahrscheinlich allzu oft diskutiereten Problematik. Ich weiß auch das es schon sehr viele Threads in diesem Forum gibt, aber irgendwie bin ich immernoch nicht ganz schlüssig was nun wirklich Sache ist.
Ich möchte einfach nur meine App kostenpflichtig (vorerst innerhalb Europa + GB ) anbieten.
Nach den vielen Aussagen die ich bisher gelesen habe, muss man Apple ( Luxemburg ) eine Rechnung stellen, indem auch die eigene UST-ID benötigt wird.
Da aber der vorrausichtliche Umsatz eher gering sein wird, wollte ich eigentlich mich der Kleinunternehmerregelungen behelfen und auf die UST-Voranmeldung verzichten..
Dies wird aber nicht möglich sein? ( Da man eine Ust-Id für die Rechnung braucht )
Ist das korrekt?
Noch eine andere Frage:
Bei der Gewerbeanmeldung reicht die Bezeichnung "Softwareentwickler" aus um ausschließlich nur seine Apps zu vertreiben?
Gruß
ich stehe wie auch viele andere vor eine wahrscheinlich allzu oft diskutiereten Problematik. Ich weiß auch das es schon sehr viele Threads in diesem Forum gibt, aber irgendwie bin ich immernoch nicht ganz schlüssig was nun wirklich Sache ist.
Ich möchte einfach nur meine App kostenpflichtig (vorerst innerhalb Europa + GB ) anbieten.
Nach den vielen Aussagen die ich bisher gelesen habe, muss man Apple ( Luxemburg ) eine Rechnung stellen, indem auch die eigene UST-ID benötigt wird.
Da aber der vorrausichtliche Umsatz eher gering sein wird, wollte ich eigentlich mich der Kleinunternehmerregelungen behelfen und auf die UST-Voranmeldung verzichten..
Dies wird aber nicht möglich sein? ( Da man eine Ust-Id für die Rechnung braucht )
Ist das korrekt?
Noch eine andere Frage:
Bei der Gewerbeanmeldung reicht die Bezeichnung "Softwareentwickler" aus um ausschließlich nur seine Apps zu vertreiben?
Gruß