Umsatz in Drittländer (Nicht-EU)

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  • Umsatz in Drittländer (Nicht-EU)

    Hallo zusammen,

    das Steuerrecht macht mir in den letzten Tagen sehr zu schaffen. Als iPhone Entwickler habe ich mein App weltweit verkauft und auch geringe Umsätze in Drittländer erzielt. Jetzt heißt es im Schedule 2 Exhibit B "Apple shall not collect and remit the taxes ... for sales ... to end-users located in the countries listed below. You shall be solely responsible for the collection and remittance of such taxes as may be required by local law." Ich bin also verpflichtet die Steuern in den Ländern selbst abzuführen:
    Argentina
    Armenia
    Botswana
    Brazil
    Chile
    China
    Colombia
    Costa Rica
    Croatia
    Dominican Republic
    Ecuador
    El Salvador
    Egypt
    Guatemala
    Honduras
    Hong Kong
    India
    Indonesia
    Israel
    Jamaica
    Japan
    Jordan
    Kazakhstan
    Kenya
    Korea
    Kuwait
    Lebanon
    Macau
    Macedonia
    Madagascar
    Malaysia
    Mali
    Mauritius
    Mexico
    Moldova
    New Zealand
    Nicaragua
    Niger
    Norway
    Pakistan
    Panama
    Paraguay
    Peru
    Philippines
    Qatar
    Russia
    Saudi Arabia
    Senegal
    Singapore
    South Africa
    Sri Lanka
    Taiwan
    Thailand
    Tunisia
    Turkey
    UAE
    Uganda
    Uruguay
    Venezuela
    Vietnam

    Seit dem 1.1.2010 ist das neue Mehrwertsteuerpaket in Kraft getreten. Neue Grundregel im B2C-Bereich (Business-to-Customer):

    Sitz des Leistenden
    Werden ab 2010 sonstige Leistungen an Nichtunternehmer (private Endkunden) erbracht, bleibt
    es grundsätzlich dabei, dass die Leistung an dem Ort ausgeführt wird, von dem aus der leistende
    Unternehmer (Auftragnehmer) sein Unternehmen (bzw. die leistende Betriebsstätte) betreibt.

    Wenn die Leistung nun aus Deutschland erbracht wird, brauche ich doch in den Drittländern keine Umsatzsteuer abzuführen?

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Deem ()

  • Da Du offensichtlich an keinen der genannten Kunden eine Rechnung schreibst, ist Dein Kunde auch keiner der in den genannten Ländern Ansässigen. Stichwort: Dienstleistungskomissionär - und das sind die sieben Apple-Niederlassungen der Regionen.

    Diese Themen sind hier in extensio bereits durchgekaut worden. Bitte mal die Suche benutzen und Deinen Steuerberater oder das Finanzamt befragen, wenn Du Zweifel hast, ob Du das alles richtig handhabst.

    #EDIT: Es geht um die Steuer, die beim Kunden eingesammelt wird - also die Umsatzsteuer für Inlandsgeschäfte und das ist nur relevant, wenn Du als Entwickler in einem der Länder ansässig bist. Das ist auch der Grund, waurm iTunes in Lux sitzt -> sehr kleiner Markt, der Rest ist EU-Geschäft.
  • Ich stand vor einiger Zeit vor dem selben Problem und habe es meinem Steuerberater vorgelegt, der mir und dem Finanzamt Folgendes schriftlich und "amtlich" mitgeteilt hat (basierend auf meiner Beschreibung, wie der Abrechnungsvorgang bei Apple läuft und den originalen Vertragsunterlagen von Apple, alles bezogen auf weltweite Verkäufe außerhalb und innerhalb Deutschlands nur über den App Store):

    - Es handelt sich um sonstige Leistungen, die nicht im Inland sondern im Drittland steuerbar und steuerpflichtig sind.
    - Nur die Umsätze in Deutschland unterliegen der deutschen Umsatzsteuer. Wenn Du nur im App Store (auch in DE) verkaufst, hast Du keine deutschen Umsätze, weil iTunes aus Luxemburg agiert, wie fwtag schon sagte.
    - Verkaufst Du Deine Software in Deutschland aber außerhalb des App Stores, entwickelst Du also z. B. eine Software für ein anderes Unternehmen im Direktvertrieb, dann musst Du allerdings Umsatzsteuer abführen.
    - Der Überschuss Deiner Tätigkeit unterliegt der Einkommenssteuer und evtl. auch Gewerbesteuer (wenn Du entsprechend hohe Einnahmen hattest).

    pocahontius