App Store: kein Gewerbe angemeldet, was nun?

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  • App Store: kein Gewerbe angemeldet, was nun?

    Hallo,

    Es sei eine fiktive Person, die eine iPhone App (zu $0.99) die Anfang des Jahres (also seit 8 Monaten) in den app store gestellt und damit ca. 35€ verdient habe. Diese Person habe dafür kein Gewerbe angemeldet. Was würde nun passieren, wenn diese Person die 35€ ausgezahlt bekäme, entweder dadurch dass sie noch weitere Apps über diesen Account anbieten würde und den erforderlichen Auszahlungsbetrag erreichen würde oder in dem der Developer Account ausliefe und die Person den Betrag damit ausgezahlt bekäme.

    Ferner könne die Person entscheiden ob sie sich auszahlen lässt, da sie ihre Bankverbindung beim Erstellen des Accounts nicht angegeben habe.

    Angenommen die Person ließe sich auszahlen. Was würde passieren?
    Die Person habe wiegesagt kein Gewerbe angemeldet und gebe auch keine Steuererklärung ab.

    Was ist, wenn die Person in Zukunft vielleicht gegen Ende des Jahres weitere Apps in den app store stellen möchte und dafür ein Gewerbe anmeldet. Wie sollte diese Person dann mit den bisherigen Einkünften die ohne Gewerbeanmeldung erfolgt sind bei der Steuererklärung usw. umgehen?

    Es wäre sehr nett, wenn sich jemand zu diesem Fallbeispiel äußern würde!
    Danke!
  • kakaobohne schrieb:

    Bist du dir da sicher?
    Nein mal im Ernst, wenn man diese Frage in einem Forum für Steuerberater diskutieren würde, wüssten die wohl eher nicht wovon man redet, oder?

    Natürlich gibt es Steuerberater, die sich mit derlei fragen auskennen.
    Es hat noch nie etwas gefunzt. To tear down the Wall would be a Werror!
    25.06.2016: [Swift] gehört zu meinen *Favorite Tags* auf SO. In welcher Bedeutung von "favorite"?
  • kakaobohne schrieb:

    Hallo,

    Es sei eine fiktive Person, die eine iPhone App (zu $0.99) die Anfang des Jahres (also seit 8 Monaten) in den app store gestellt und damit ca. 35€ verdient habe. Diese Person habe dafür kein Gewerbe angemeldet. Was würde nun passieren, wenn diese Person die 35€ ausgezahlt bekäme, entweder dadurch dass sie noch weitere Apps über diesen Account anbieten würde und den erforderlichen Auszahlungsbetrag erreichen würde oder in dem der Developer Account ausliefe und die Person den Betrag damit ausgezahlt bekäme.

    Ferner könne die Person entscheiden ob sie sich auszahlen lässt, da sie ihre Bankverbindung beim Erstellen des Accounts nicht angegeben habe.

    Angenommen die Person ließe sich auszahlen. Was würde passieren?
    Die Person habe wiegesagt kein Gewerbe angemeldet und gebe auch keine Steuererklärung ab.

    Was ist, wenn die Person in Zukunft vielleicht gegen Ende des Jahres weitere Apps in den app store stellen möchte und dafür ein Gewerbe anmeldet. Wie sollte diese Person dann mit den bisherigen Einkünften die ohne Gewerbeanmeldung erfolgt sind bei der Steuererklärung usw. umgehen?

    Es wäre sehr nett, wenn sich jemand zu diesem Fallbeispiel äußern würde!
    Danke!


    Wir reden hier von einer möglichen Steuerhinterziehung in Höhe von Steuersatz x 35,00 €?

    Was erwartest du? Verhaftung? Schuldturm, ew'ge Knechtschaft?

    Anmelden, 35,00 € deklarieren.
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  • Schonmal Danke für eure bisherigen Antworten. Ich werde mich dann nochmal in einem Steuern-Forum erkundigen.
    Ich fragte hier, weil viele in der Tat sich unter Appstore nicht wirklich etwas darunter vorstellen können (selbst bei einem Steuerberater getestet).
    Nach meinem Kenntnisstand wird eine verspätete Gewerbeanmeldung mit einem Bußgeld verhängt. Angesichts von 35€ sollte dies aber wohl hoffentlich nicht allzuhoch sein.
  • Gegenfrage: Glaubst du wirklich, dass wenn du jetzt ein Gewerbe anmeldest und die 35 Öcken erklärst, irgendwann mal geprüft wird, wann du die genau vereinnahmt hast – vor allem nachdem du sie versteuert hast?

    Auch Prüfer müssen ihr Geld wert sein …
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  • Na ja, ist es nicht so dass das Finanzamt anhand der eingereichten Unterlagen (monatliche Financial Reports oder entsprechende Eigenbelege) sieht wann die Einnahmen geschehen sind?
    Bleibt die Frage inwieweit sich das Finanzamt dafür interessiert, ob das Gewerbe zum 01.01.10 oder zum 01.09.10 geschehen ist.
  • Du brauchst keine Gewerbeanmeldung. So lange du die Einnahmen aus deiner selbständigen Tätigkeit bei der Einkommensteuer angibst sind die glücklich. Wenn dein Gewinn den Freibetrag übersteigt, zahlst du auch Gewerbesteuer, mit oder ohne Anmeldung. Übersteigt dein Umsatz im Jahr x die Freibetragsgrenze für Kleinunternehmer, wird dich das FA für das Folgejahr zur USt auffordern.
    Seminare, Artikel, Code. ObjectiveCeeds - alles für die Apfelzucht.
  • Die Freibetragsgrenze für Kleinunternehmer liegt übrigends bei 17.500 € :)

    Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.
    Aber:

    Apple übernimmt doch den Steuerpart !? Deswegen auch die 30% die an Apple gehen, weil sie gleichzeitig die 19% Steuern abgeben.

    Und zum Gewerbe habe ich folgendes gefunden:

    Typische freie Berufe sind qualifizierte Dienstleistungsberufe wie Arzt, Anwältin, Architektin oder Unternehmensberater. Im IT-Bereich gelten als freiberuflich in der Regel

    * alle Ingenieurstätigkeiten,
    * alle Beratungstätigkeiten, die eine Hochschulausbildung erfordern,
    * das Programmieren von Systemsoftware,
    * alle Arten von Unterricht und Fortbildung,
    * alle künstlerischen (gestaltenden) und publizistischen Tätigkeiten.

    Im Gegensatz dazu sind alle, deren Tätigkeit den Bereichen Produktion und Handel zuzurechnen ist, typischerweise Gewerbetreibende. Im IT-Bereich sind das zum Beispiel

    * jeglicher Handel (mit Hardware, Software, Computerteilen),
    * alle Makler, Vermittlerinnen und Auktionsfirmen,
    * Beratungs- und Entwicklertätigkeiten, die keine Hochschulausbildung erfordern.


    Demnach müsste ich doch wenn ich Software über Apple vertreibe kein Gewerbe anmelden oder !?
  • Das ist leider generell schwierig zu beantworten. Bedenke aber bitte die Infektionstheorie, nach der jeder Gewerbeumsatz die komplette Tätigkeit gewerblich macht.

    Es reicht aber sicherlich aus, um sich auf den Standpunkt zu setzen …
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