App Store und die Umsatzsteuer

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  • App Store und die Umsatzsteuer

    Ich wünsche Euch allen ein frohes Neues Jahr!

    Aufgrund einer unerwarteten Gutschrift seitens Apple ist es nun so weit: Ich habe für 2019 meinen Status als Kleinunternehmer verloren, unter dem ich bisher Apps in Apple's App Store verkaufte. Eine Umsatzsteuer habe ich bisher - schon aufgrund dieses Status - nicht abgeführt (die Einnahmen aber natürlich versteuert). Nun ist mir unklar, wie es weiter geht. Hier mein Verständnis der Dinge:
    • Apple fungiert für mich als Agent und führt u. a. in den EU-Ländern die notwendigen Steuern für mich ab (Schedule 2, Exhibit B: "Apple shall collect and remit to the competent tax authorities the taxes described in Section 3.2 of this Schedule 2 for sales of the Licensed Applications to End-Users located in the following countries...", VAT ist explizit in Abschnitt 3.2 genannt).
    • Über die monatliche Gutschrift muss ich Apple eine Rechnung mit Bezug auf das Reverse-Charge-Verfahren - unter Nennung von Apple's USt-IdNr. - stellen. Dieses Verfahren bewirkt eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft, der Apple ja gemäß des o. g. Vertragstextes nachkommt.
    • Dem Finanzamt gegenüber brauche ich auch weiterhin keine Umsatzsteuer abführen, da dies bereits durch Apple erfolgte.
    Liege ich hier vollkommen falsch? Keine Bange, ich erwarte keine verbindlichen Aussagen, aber wie händelt Ihr als selbstständige App-Entwickler Verkäufe über den App-Store? Habt Ihr eine Vorlage für die genannte Rechnung und wohin schickt Ihr diese? Gibt es außer dem von mir zitierten Text Offizielles von Apple, auf das man sich berufen kann?

    Und last but not least: Kennt Ihr einen Steuerberater, der sich mit diesem Konstrukt (App-Store-Verkäufe bei Apple) wirklich auskennt? Ich würde gerne eine Beratung in Anspruch nehmen, um verlässliche Aussagen zu bekommen ... auch wenn diese vielleicht ortsbedingt nur telefonisch o. ä. erfolgen könnte. Antworten zu diesem Aspekt auch gerne per PM.

    Grüße, Mattes
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    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MyMattes ()

  • Wenn das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommt, dann musst du Apple eine Rechnung erstellen, auf der du
    1. keine Mehrwertsteuer ausweist
    2. auf das Reverse-Charge-Verfahren hinweist.
    Unter Umständen geht es für dich aber auch einfacher, wenn Apple Gutschriften ausstellt. Die sind meines Wissens gleichwertig zu Rechnungen.

    Wie du schon sagst, ist ein guter Steuerberater unerlässlich. Da Apple aber kein Sondersteuerrecht hat und die Umsatzsteuergesetzgebung EU-einheitlich ist, sollte dir jeder Steuerberater helfen können, der sich mit den EU-Regeln auskennt.

    Ich würde in die Suche nach einem passenden Steuerberater etwas Zeit investieren, und ihn über gezielte Fragen aussuchen:
    1. Schildere ihm deine Situation
    2. Wie stellst du dir die Zusammenarbeit vor (z.B. du machst mittelfristig die Monats- / Quartalsabrechnungen und er den Jahresabschluss)
    3. Höre dir genau seine Vorschläge an.
    4. Überlege dir im Voraus weitere Rückfragen.
    5. Frage auch nach seinen Erfahrungen (z.B. Anzahl ähnlicher Mandanten).
    Bei solchen Fachgesprächen merkt man in der Regel sehr schnell, ob der Kandidat etwas taugt.
    „Meine Komplikation hatte eine Komplikation.“
  • MyMattes schrieb:

    Habt Ihr eine Vorlage für die genannte Rechnung und wohin schickt Ihr diese?
    Kurze Ergänzung: Ich habe (wieder) den Link gefunden, unter dem man Apple entsprechende Rechnungen senden kann ... hatte ich auch dunkel in Erinnerung, wusste aber nicht mehr, wo:

    Invoicing Apple for Apps

    Das entsprechende Formular findet man im Developer-Portal unter "Kontakt" - "Berichte und Zahlungen" - "Vertragsstatus kostenpflichtiger Apps" - "Kontakt Finanzen" - "Invoicing Apple for Apps" - gewohnt intuitiv eben :D

    Mattes
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  • Hallo zusammen,

    vorhin gab es ein klärendes Gespräch mit meinem Finanzamt:
    • Ich melde schriftlich, die Kleinunternehmerregelung nicht mehr anzuwenden und besorge mir eine USt-IdNr
    • Apple bekommt von mir monatlich eine Rechnung mit Verweis auf Reverse Charge (mehr für meine Unterlagen / zur Dokumentation)
    • Ich brauche keine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen, sondern nur einmal jährlich bei der Steuererklärung (da es faktisch keine Umsatzsteuer-Vorauszahlungen geben wird)
    • Bei Anschaffungen erhalte ich die Mehrwertsteuer erstattet, auf den Netto-Betrag entfällt (wie bisher auf den Gesamtpreis) keine Einkommenssteuer
    Der Mehraufwand hält sich also echt in Grenzen und ich hätte die letzten Jahre - mit freiwilligen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung - mit der Regelbesteuerung Geld sparen können (ich habe nur die App-Store-Verkäufe als Einnahmen). Mal schauen, ob ich da noch etwas rückwirkend geltend machen kann, allerdings habe ich nur begrenzt Lust, für wenige Euro weiteren Aufwand zu treiben.

    Danke für Eure Mithilfe, Mattes
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  • Da ich mich aktuell mit der gleichen Thematik befasse, habe ich bei Apple auch mal nachgehakt und folgende Hintergrundinformationen zur Besteuerung erhalten:


    Apple Finance schrieb:

    Hello,

    VAT is based on the customer’s country of residence instead of being the same across all EU territories.
    Note that prices for apps on the App Store include VAT, while the developer's proceeds are calculated after VAT is deducted. The pricing matrix is available via the My Apps module in App Store Connect. Select an app, and the blue link for VIEW PRICING MATRIX is visible under Rights and Pricing. Additional information is available in your Schedule 2 Paid Apps Contract.
    The supply from Apple Distribution International is subject to VAT when sold to EU consumers under the existing EU Business-to-Consumer place of supply rules for electronic content. Under the commissionaire structure, the commissionaire is required to account for VAT as though entering into a buy / sell transaction with the consumer. iTunes will account for VAT as though we made the sale in our own name.

    We do not provide information verifying that VAT has been paid. All details in relation to how the downloads are taxed is readily available in the developer agreement.

    The EU commission is calculated net of applicable VAT which is collected by Apple and remitted to the local tax authorities under it's own registration number.
    Using the example of a 2.99 EUR app sale and 15% VAT rate, the breakdown of your commission is as follows:
    2.60 content price
    + .39 (15% Value Added Tax*)
    =2.99 (the amount charged to the customer
    70% of content price=1.82 EUR (2.60 x 70%)
    Sales in Europe are VAT inclusive.

    The following is our registered office in Europe:

    Apple Distribution International
    Internet Software & Services
    Hollyhill Industrial Estate
    Hollyhill, Cork
    Republic of Ireland
    TVA/VAT No.: IE9700053D

    For additional information please refer to Exhhibit B of your Schedule 2 Paid Apps Contract, which is downloadable from the Agreements, Tax and Banking module of App Store Connect.
    Regards,

    iTunes Finance
  • Hallo zusammen,

    ich muss mich leider gezwungenermaßen auch mit diesem Thema auseinandersetzen. Mich wunderen jetzt noch zwei Dinge:
    -Die Auszahlungen erhalte ich als "Developer Proceeds" von "Apple Inc" von einem britischen Konto laut Kontoauszug, "Apple Inc" wäre doch aber eine US-Firma, zahlt dann "Apple Inc" im Namen von "Apple Distribution International" das Geld aus?
    -Hier: apple.com/de/contact/ ist eine Ust.-Id. angegeben, die mit "DE" anfängt. Das ist die, die ich auf meine Rechnungen an Apple schreiben sollte, oder?

    Ob eine US-Firma hier Vertragspartner ist oder eine EU-Firma macht ja schon einen großen Unterschied, da im ersteren Fall die Auszahlungen gar nicht in der Ust-Voranmeldung auftauchen sollten, im letzteren Fall als innergemeinschaftliche Lieferungen schon.
  • Klabauterman schrieb:


    Hier: apple.com/de/contact/ ist eine Ust.-Id. angegeben, die mit "DE" anfängt. Das ist die, die ich auf meine Rechnungen an Apple schreiben sollte, oder
    Nein, die Anschrift inkl. VAT-ID aus Irland steht doch drei Postings weiter oben... und relativ am Anfang auch der Weg, die Rechnung zu Apple zu schicken.

    Mattes
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  • Klabauterman schrieb:

    Hallo zusammen,

    ich muss mich leider gezwungenermaßen auch mit diesem Thema auseinandersetzen. Mich wunderen jetzt noch zwei Dinge:
    -Die Auszahlungen erhalte ich als "Developer Proceeds" von "Apple Inc" von einem britischen Konto laut Kontoauszug, "Apple Inc" wäre doch aber eine US-Firma, zahlt dann "Apple Inc" im Namen von "Apple Distribution International" das Geld aus?
    -Hier: apple.com/de/contact/ ist eine Ust.-Id. angegeben, die mit "DE" anfängt. Das ist die, die ich auf meine Rechnungen an Apple schreiben sollte, oder?

    Ob eine US-Firma hier Vertragspartner ist oder eine EU-Firma macht ja schon einen großen Unterschied, da im ersteren Fall die Auszahlungen gar nicht in der Ust-Voranmeldung auftauchen sollten, im letzteren Fall als innergemeinschaftliche Lieferungen schon.

    Da Du die Rechnung in Reverse Charge stellst ist es total egal wohin die Rechnung geht. Das funktioniert auch innerhalb von Deutschland. Das ist immer möglich, wenn die Rechnungs-Parteien beide voll UST-Abzugsfähig bzw. -pflichtig sind. Denn in dem Fall ist es für das Finanzamt nur eine 0-Nummer. Der Rechnungs-Geber zahlt sie und der Rechnungs-Empfänger holt sie sich wieder zurück. Um das zu vereinfachen wurde das Reverse Charge irgendwann eingeführt.

    Gruß

    Claus
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  • So, bei mir geht es jetzt auch mit Verkäufen im App Store los.

    Wie die Rechnungen an Apple jetzt genau aussehen müssen ist mir leider immer noch nicht klar. :(

    Gibt es vielleicht irgendwo eine Beispiel-Rechnung mit Daten/Infos/Beträgen?

    Meldet sich Apple mit exakten Beträgen bei mir, über die ich dann eine Rechnung an Apple stellen muss, oder muss ich dies irgendwie in App Store Connect triggern?

    Erhält man finale Beträge/Werte von Apple oder muss man noch selbst etwas berechnen?

    Ich habe aktuell 2 Apps im Store. Ist ersichtlich welcher Betrag auf welche App entfällt?

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MCDan ()

  • Ich berechne die Beträge auf Basis der Konto-Gutschriften und weise in der Rechnung explizit 0 € Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf Reverse-Charging aus. Wobei die Rechnung wohl eher für mein persönliches Wohlbefinden denn buchhalterisch relevant ist.

    Ich kann morgen einmal eine in anonymisierter Form nachreichen ... ob die allerdings den fiskalischen Anforderungen genügt, kann ich nicht mit Sicherheit sagen.

    Mattes
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  • MyMattes schrieb:

    Ich kann morgen einmal eine in anonymisierter Form nachreichen ... ob die allerdings den fiskalischen Anforderungen genügt, kann ich nicht mit Sicherheit sagen.
    Eine PDF-Fassung findet Ihr im Anhang: Ich stelle die Rechnung immer am Tag der Wertstellung über den Betrag der Apple-Gutschrift. Der Liefermonat ist im Regelfall der Vorvormonat, je nach Zahlungstermin - diese werden in iTC genannt.

    Ich glaube allerdings nicht, dass sich jemand - ausser im Rahmen einer Buchprüfung - für diese Rechnungen interessiert. Und wahrscheinlich nicht einmal dann.

    "To be used at your own risk..."

    Mattes
    Dateien
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  • MCDan schrieb:

    Thallius schrieb:

    Richtig,

    niemand interessiert das. Nichtmal bei einer Steuerprüfung. Ich habe noch nie eine Rechnung an Apple geschrieben und trotz Prüfung kein Problem bekommen.
    Ich tippe mal, dass sich zumindest meine Steuerberaterin dafür interessieren wird, damit sie weiß, wie sie den Betrag auf dem Kontoauszug buchen muss. ;)

    Also ich habe einfach auf dem Kontoauszug immer ein dickes "Netto EK" daneben geschrieben. Das hat gereicht
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  • MCDan schrieb:

    Buchhaltung hatte ich mal in der Berufsschule und dies ist schon eine ganze Weile her.

    In der Buchhaltung herrscht aber der Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg

    Evtl. reicht ja der Kontoauszug als Beleg oder Dein Steuerberater nimmt die Buchhaltung vielleicht nicht so ernst. :D

    Dann hätten aber vor der Zeit wo elektronische Kassen Pflicht wurden die ganzen Einzelhändler und Gastronomen ein echtes Problem gehabt. Oder hast du früher beim Friseur etwa eine Quittung bekommen?
    Keine Buchung ohne Beleg bezieht sich mehr auf Ausgänge. Wenn du was absetzen willst solltest du schon belegen können das du es gekauft hast und vor allem was du gekauft hast. Bei Einnahmen ist es den Prüfern ziemlich egal woher das Geld kommt Hauptsache du zahlst brav deine Steuern dafür :)

    Gruß

    Claus

    (Der jahrelang ein eigenes Einzelhandels-Geschäft geführt hat und sich von daher ein wenig mit dem Scheiß auskennt)
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  • MyMattes schrieb:

    MyMattes schrieb:

    Ich kann morgen einmal eine in anonymisierter Form nachreichen ... ob die allerdings den fiskalischen Anforderungen genügt, kann ich nicht mit Sicherheit sagen.
    Eine PDF-Fassung findet Ihr im Anhang: Ich stelle die Rechnung immer am Tag der Wertstellung über den Betrag der Apple-Gutschrift. Der Liefermonat ist im Regelfall der Vorvormonat, je nach Zahlungstermin - diese werden in iTC genannt.
    Vielen Dank an Dich für das PDF und die Details, und auch an alle Anderen, die hier nochmal explizit erwähnt haben, dass sich vermutlich niemand für diese Rechnungen interessieren wird. Ich hab mir quasi die Finger wund gegoogelt, um zu verstehen, was man tun muss oder kann. 99% aller Abhandlungen bleiben so oberflächlich, dass man hinterher so schlau war wie vorher.

    Ich hatte schon so eine Vorahnung, dass man mit App-Verkäufen eigentlich besser mit der Regelbesteuerung gefahren wäre. Hätte ich diesen Thread doch bloß schon 2020 gefunden.

    Egal, DANKE!