Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Elster - was wo eintragen?

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Elster - was wo eintragen?

    Ich bin als Freiberufler beim FA gemeldet und will nun meine Einkünfte von Apple (itunesconnect) bei der USt-VA eintragen.

    Wo macht man die Eingaben dafür?

    Ich habe schon im Forum gesucht, fand bisher aber nur eine einzige Nachricht von 2012, wo jemand meinte, daß man den von Apple erhaltenen Betrag unter Kennziffer 60 (zu finden unter "6 - Ergänzende Angaben zu Umsätzen") einträgt. Leider konnte ich keine weiteren Bestätigungen dafür finden. Bin ich denn der Einzige, der UStVA macht, oder ist das allen anderen hier sonnenklar?

    Und Zusatzfrage: Wenn ich Software für eine Firma im EU-Ausland (z.B. USA) mache und denen dann eine USt-freie Rechnung stelle, wo trage ich das dann bei der UStVA ein? Ich habe bisher Kennziffer 43 verwendet (z. B. Ausfuhrlieferungen, Umsätze nach § 4 Nr. 2 bis 7 UStG), aber die Erläuterungen (Hilfetext) lassen mich wundern, ob das korrekt ist.

    (Ja, ich habe einen Steuerberater, der am Jahresende meine Einnahmenüberschusserklärung macht, aber der ist sich da auch nicht sicher - selbst Anrufe beim FA führten bisher nicht zu 100%ig klaren Auskünften. Daher wüßte ich gerne, ob ihr da mehr wißt oder Erfahrungen gemacht habt.)
    Apps: apps.tempel.org (Find Any File, iBored, iClip, Prefs Editor)
    Blog: http://blog.tempel.org
    Über mich: tempel.org/AboutThomasTempelmann
  • Der Steuerberater ist sich nicht sicher?
    Das schlägt dem Fass ja den Boden ins Gesicht.

    Und hier soll jetzt ne "Beratung" erfolgen!?
    Wechsle den Steuerberater, wenn der Dir Deine Fragen nicht beantworten kann.

    Meiner hat mit mir vor Jahren ein Beispiel zusammen durchgearbeitet und seit dem erstelle ich das monatlich selbst.

    Bei Unklarheiten kann ich auch immer nachfragen.
    Es gab bislang keine Frage, die er mir nicht beantworten konnten und sonst hat er sich erkundet und das abgeklärt.

    Viele Grüße
  • Danke, bastl.

    Kennziffer 45 macht Sinn (statt bisher 43 bei mir). Aber kannst du auch begründen, warum 21 und nicht 60?

    bastl schrieb:

    und die Zusammenfassende Meldung nicht vergessen!!!

    Das ist mir neu. Du beziehst dich vermutlich auf diesen Hinweis in der Hilfe:
    Über die in Feld 21 einzutragenden sonstigen Leistungen sind Zusammenfassende Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern auf elektronischem Weg zu übermitteln.
    Wie machst du das? Im Elster-UStVA-Formular finde ich dafür ein Eingabefeld. Und wäre das dann ein formloser Text oder wird dafür wieder ein Formular benötigt?


    (Und little_pixel - deine Antwort war einfach super. Sehr hilfreich, wie du uns allen mitteilst, was für ein kompetenter Typ Du bist, der schon alle Antworten kennt aber sie nicht teilen willst. Geschieht ja anderen wie mir Recht, wenn sie sich nicht selbst um einen Berater kümmern und stattdessen hier kostenlosen Rat erwarten. Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder hier im Forum Fragen stellen kann, die dann auch noch freundlich beantwortet werden würden!)
    Apps: apps.tempel.org (Find Any File, iBored, iClip, Prefs Editor)
    Blog: http://blog.tempel.org
    Über mich: tempel.org/AboutThomasTempelmann
  • Kennziffer 60 sind innerdeutsche Fälle zum Beispiel Bauleistungen und sowas, also der Leistungsort befindet sich in Deutschland.

    Die Zusammenfassende Meldung kannst du auch mit dem Elsterprogramm machen - lad Dir am besten die komplette Version herunter, da ist es im Bereich Unternehmer ganz unten - siehe Anlage.

    Da wir auf Mac sind und da es das Elsterprogramm glaube nicht für Mac gibt, musst du mal schauen, ob du dich über das Elsterportal anmeldest und dort deine Meldungen eingeben kannst. Ein Elsterzertifikat müsstest du ja schon haben.
    Dateien
  • Da kann ich nur den Kopf schütteln…

    Jetzt hast Du sogar noch mehr Fragen und willst Begründungen.
    Das ist Aufgabe von Deinem Steuerberater.

    Du sprichst Deinem Steuerberater die Kompetenz ab und über die Antwort von Deinem Finanzamt schenkst Du auch nur bedingt glauben.

    Hier vertraust Du aber den Antworten!?
    Entschuldige bitte, aber da kann man sich nur an den Kopf fassen.

    Aber mache Du nur, Du haftest beim Finanzamt und bekommst ne Strafzahlungen, wenn es nicht stimmt.

    Und genau dafür hat man einen Steuerberater, der einen kompetent unterstütz und berät.

    Du tust so, als hätte ich es was schlechtes über Dich gesagt.
    Ich habe Dir nur zudenken gegeben, dass Du offensichtlich beim falschen Berater bist.
    Die Fähigkeit das differenziert zu sehen fehlt Dir aber scheinbar gänzlich.

    Des Weiteren teile ich nicht "uns hier" etwas mit, sondern Dir.
    Die anderen Leute hier haben nämlich einen Steuerberater an der Hand.
    Das ist in der Vielzahl der Beiträge zu Steuerfragen hier nachzulesen.

    Außerdem erwarteter mein Finanzamt Aufstellung nach Land etc.
    Bei anderen Entwicklern aus anderen Regionen ist das nicht der Fall.
    Warum weiß man nicht.

    Also allein da gibt es Unterschiede.

    Aber Du bist scheinbar der Schlauberger, der sich zu fein ist fachmännischen Rat vom Steuerberater einzuholen.
    Vermutlich in dem Glauben dass das Geld kostet.

    Mein Steuerberater hat für solche Fragen noch nie einen Cent in Anspruch genommen.

    Ich bin raus - immer mehr so komische Nerds…

    Viele Grüße
  • bastl schrieb:

    Da wir auf Mac sind und da es das Elsterprogramm glaube nicht für Mac gibt, musst du mal schauen, ob du dich über das Elsterportal anmeldest und dort deine Meldungen eingeben kannst.
    Ja, das geht - zu finden unter Formulare / Umsatzsteuer.

    Was man dazu noch bräuchte, wäre die USt-ID von Apple. Ich glaube, das wäre dann von iTunes SARL: LU20165772, und unter Art der Leistung: Innergemeinschaftliche Lieferung.

    Ich habe es nun allerdings doch mit Kennziffer 60 probiert, weil mir das mit der ZM doch zu heikel wird. Mein Berater meinte auch, daß 60 wohl gehen müßte. Bastls Argumentation wollte er nicht folgen.

    Ich habe eh in vergangenen Jahren schon mehrfach aus Unwissenheit Angaben bei den USt-Formularen in falsche Felder eingetragen (bevor ich nen Berater hatte). Hat eh nie Probleme gegeben, weil ich 1. unterm Strich meine USt in der Summe korrekt abgab (d.h. es entstand kein echter Schaden) und ich 2. eh nur eine Einnahmeüberschuss-Erklärung am Ende mache, wo alles nochmal korrigiert wird und auch dann vom Berater abgesegnet wird. Selbst meine gelegentlichen Anrufe beim FA zur Klärung gaben mir den Eindruck, daß sich da bei denen niemand drum schert, bei den kleinen Beträgen, um die es bei mir geht. Im schlimmsten Fall müßte ich am Ende des Jahres ein paar Euro nachzahlen, aber es ist eh so, daß ich meine USt-Abzüge nie bei den Voranmeldungen angebe, und ich somit eh immer im Plus bin am Ende des Jahres. Und wenn ich doch was falsch mache, dann schicken die mir halt nen Brief und erklären mir, daß ich es ab sofort anders machen soll. Kam schon vor, und Strafen mußte ich dafür schon gar nicht zahlen. Daher auch mein Unverständnis über little_pixel, weil das alles nicht so dramatisch ist in meinem Fall.
    Apps: apps.tempel.org (Find Any File, iBored, iClip, Prefs Editor)
    Blog: http://blog.tempel.org
    Über mich: tempel.org/AboutThomasTempelmann

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tempelmann ()

  • In der ZM musst du noch den Haken machen bei innergemeinschaftliche sonstige Leistung !!!

    Kennziffer 60 ist definitiv falsch! Und wenn der Kollege nicht den Ort der Sonstigen Leistung bestimmen kann - noch einen gut gemeinten Rat: such Dir wirklich einen anderen Berater!!!

    Er soll das mal lesen: In der Fachzeitschrift NWB Nr. 28/2011 vom 11.7.2011 ab Seite 2364 ist die steuerliche Handhabung erläutert. Da die meisten Steuerberater diese Zeitschrift haben, einfach mal die Info weitergeben.
  • Ich habe eh in vergangenen Jahren schon mehrfach aus Unwissenheit Angaben bei den USt-Formularen in falsche Felder eingetragen (bevor ich nen Berater hatte). Hat eh nie Probleme gegeben, weil ich 1. unterm Strich meine USt in der Summe korrekt abgab (d.h. es entstand kein echter Schaden) und ich 2. eh nur eine Einnahmeüberschuss-Erklärung am Ende mache, wo alles nochmal korrigiert wird und auch dann vom Berater abgesegnet wird. Selbst meine gelegentlichen Anrufe beim FA zur Klärung gaben mir den Eindruck, daß sich da bei denen niemand drum schert, bei den kleinen Beträgen, um die es bei mir geht. Im schlimmsten Fall müßte ich am Ende des Jahres ein paar Euro nachzahlen, aber es ist eh so, daß ich meine USt-Abzüge nie bei den Voranmeldungen angebe, und ich somit eh immer im Plus bin am Ende des Jahres. Und wenn ich doch was falsch mache, dann schicken die mir halt nen Brief und erklären mir, daß ich es ab sofort anders machen soll. Kam schon vor, und Strafen mußte ich dafür schon gar nicht zahlen. Daher auch mein Unverständnis über little_pixel, weil das alles nicht so dramatisch ist in meinem Fall.
    Mag ja alles sein, aber eine dubiose Sichtweise und Argumentation zur Legitimation von der Sache.
    Das ist mir absolut nicht verständlich. Und ich kenne einige Fälle von extra Forderungen, weil z.B. über ein Jahr 3.000 Euro nicht angegeben wurden.
    Das durfte dann nachbezahlt werden mit Strafe. Wegen 100 Euro macht niemand rum.
    Aber sich das deshalb so zurecht legen, wegen mangelnder Kompetenz, für mich nicht nachvollziehbar.

    So wie Du schreibst, so machst Du die Umsatzsteuersache nur wegen dem App-Klimbim?
    Und es ist nur wenig? Da frage ich mich, ob das nicht als separater Zweig in Deinem Leben als Kleingewerbe betrieben werden kann.
    Dann hättest Du den gesamten Aufwand nicht. Keine Ahnung, ob das möglich ist, aber der Steuerberater muss und sollte das wissen.

    Viele Grüße