UstID (Umsatzsteuer ID) bei iTunes Connect angeben?

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  • UstID (Umsatzsteuer ID) bei iTunes Connect angeben?

    Hi!

    Habt ihr eure UstID irgendwo in itunes connect oder im developer bereich angegeben? Wenn ja, wo? :)

    Im nächsten Jahr soll sich steuerlich in dem Bereich ja was ändern. Das man bei Umsätzen in Europa diese UstID angeben muss. Nicht dass da Apple dann noch mehr einbehält weil diese ID fehlt....

    Danke!
  • für die entwickler ändert sich wohl nichts weil apple an den endkunden verkauft und somit die MwSt-geschichte regelt.
    Du als entwickler stellst apple ja eine rechnung ohne MwSt aus. auf dieser gibst du dann deine und auch apples USt-ID an.
    Nächstes jahr sollte sich für die entwickler also nichts ändern außer dass sie weniger bekommen denn apple wird ja wohl nicht die preise in allen ländern anpassen sondern es ändert sich eben der netto-wert der an den entwickler geht.
  • Rein vom deutschen Steuergesetz her must du Apple eine Rechnung stellen für das was sie Dir bezahlen. Ob du diese Rechnung jemals an Apple schickst interessiert das Finanzamt aber überhaupt nicht.

    Also einfach keine Rechnung schreiben und wenn du eine Prüfung bekommst, die REchnungen der letzten 3 Jahre eben machen.

    Gruß

    Claus
    2 Stunden Try & Error erspart 10 Minuten Handbuchlesen.

    Pre-Kaffee-Posts sind mit Vorsicht zu geniessen :)
  • MCDan schrieb:

    Interessant ist ja eher, dass Apple diese Rechnung(en) überhaupt nicht vermisst bzw. benötigt. Die müssen bei einer Prüfung ja sicherlich auch die entsprechenden Rechnungen für ihre Zahlungen vorweisen.


    Ich glaube ab einer gewissen Größe ist das nicht wirklich mehr relevant. Da interessieren die Prüfer anderer Dinge.

    Gruß

    Claus
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  • gritsch schrieb:

    für die entwickler ändert sich wohl nichts weil apple an den endkunden verkauft und somit die MwSt-geschichte regelt.
    Du als entwickler stellst apple ja eine rechnung ohne MwSt aus. auf dieser gibst du dann deine und auch apples USt-ID an.
    Nächstes jahr sollte sich für die entwickler also nichts ändern außer dass sie weniger bekommen denn apple wird ja wohl nicht die preise in allen ländern anpassen sondern es ändert sich eben der netto-wert der an den entwickler geht.


    Ok, verstehe. Am Jahresende stelle ich dann diese "fiktive" Rechnung mit der Ust-Id. Also interessiert Apple diese Nr. nicht und daher kann man die auch nirgends einspeichern.

    Danke Jungs!
  • danyball schrieb:

    gritsch schrieb:

    für die entwickler ändert sich wohl nichts weil apple an den endkunden verkauft und somit die MwSt-geschichte regelt.
    Du als entwickler stellst apple ja eine rechnung ohne MwSt aus. auf dieser gibst du dann deine und auch apples USt-ID an.
    Nächstes jahr sollte sich für die entwickler also nichts ändern außer dass sie weniger bekommen denn apple wird ja wohl nicht die preise in allen ländern anpassen sondern es ändert sich eben der netto-wert der an den entwickler geht.


    Ok, verstehe. Am Jahresende stelle ich dann diese "fiktive" Rechnung mit der Ust-Id. Also interessiert Apple diese Nr. nicht und daher kann man die auch nirgends einspeichern.

    Danke Jungs!


    ich denke mal monatlich.
  • MCDan schrieb:

    Ich habe eine Kunden welcher noch nie diese immer wieder genannte Rechnung an Apple ausstellt, obwohl entsprechende Umsätze im App Store vorhanden sind.

    Wozu soll diese Rechnung eigentlich gut sein, wenn man auch ohne diese Rechnung sein Geld von Apple bekommt? ?(


    und wie teilen sie dem steuerberater dann den betrag mit?

    achja, für juni bitte noch 945,12 € (0% MwSt) bei meinen gewinnen einbuchen!

    spätestens für die intrastat muss der betrag ja auch korrekt zugewießen werden...
  • gritsch schrieb:

    MCDan schrieb:

    Ich habe eine Kunden welcher noch nie diese immer wieder genannte Rechnung an Apple ausstellt, obwohl entsprechende Umsätze im App Store vorhanden sind.

    Wozu soll diese Rechnung eigentlich gut sein, wenn man auch ohne diese Rechnung sein Geld von Apple bekommt? ?(


    und wie teilen sie dem steuerberater dann den betrag mit?

    achja, für juni bitte noch 945,12 € (0% MwSt) bei meinen gewinnen einbuchen!

    spätestens für die intrastat muss der betrag ja auch korrekt zugewießen werden...


    öhm, also mein Steuerberater bekommt meine Kontoauszüge und da gibt es dann Guthaben und Kosten. die verbucht er entsprechend. Wozu soll der denn Rechnungen brauchen?

    Gruss

    Claus
    2 Stunden Try & Error erspart 10 Minuten Handbuchlesen.

    Pre-Kaffee-Posts sind mit Vorsicht zu geniessen :)
  • Thallius schrieb:

    gritsch schrieb:

    MCDan schrieb:

    Ich habe eine Kunden welcher noch nie diese immer wieder genannte Rechnung an Apple ausstellt, obwohl entsprechende Umsätze im App Store vorhanden sind.

    Wozu soll diese Rechnung eigentlich gut sein, wenn man auch ohne diese Rechnung sein Geld von Apple bekommt? ?(


    und wie teilen sie dem steuerberater dann den betrag mit?

    achja, für juni bitte noch 945,12 € (0% MwSt) bei meinen gewinnen einbuchen!

    spätestens für die intrastat muss der betrag ja auch korrekt zugewießen werden...


    öhm, also mein Steuerberater bekommt meine Kontoauszüge und da gibt es dann Guthaben und Kosten. die verbucht er entsprechend. Wozu soll der denn Rechnungen brauchen?

    Gruss

    Claus


    wie soll er sonst wissen an wen (intrastat), was (intrastat) und welche mwst enthalten bzw eben nicht enthalten ist!?
  • Thallius schrieb:

    öhm, also mein Steuerberater bekommt meine Kontoauszüge und da gibt es dann Guthaben und Kosten. die verbucht er entsprechend. Wozu soll der denn Rechnungen brauchen?


    Einer der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung lautet: „Keine Buchung ohne Beleg“

    Dein Kontoauszug verrät ja nur, dass etwas gezahlt wurde. Wofür und an wen bzw, von wem kann man damit aber nur sehr bedingt feststellen.

    Du bekommst 1000 EUR von Apple überwiesen. Prima, und wofür ist das? Sind das Erlöse aus App verkäufen auf die du keine USt zahlen musst? Oder hast du bei Apple die Zentrale geputzt und musst von den 1000 EUR 19% USt abführen? Oder wurde dir Geld für deine defekten Mac gut geschrieben den du letzte Woche gekauft hast?

    Eine Rechnung bzw. einen Beleg für alle Geldbewegungen zu haben ist so ziemlich eine der elementarsten Dinge des Geschäftslebens. Ich verstehe überhaupt nicht wie man auf die Idee kommen kann keine Rechnung an Apple zu schreiben... 8|
  • Agenor schrieb:

    Thallius schrieb:

    öhm, also mein Steuerberater bekommt meine Kontoauszüge und da gibt es dann Guthaben und Kosten. die verbucht er entsprechend. Wozu soll der denn Rechnungen brauchen?


    Einer der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung lautet: „Keine Buchung ohne Beleg“

    Dein Kontoauszug verrät ja nur, dass etwas gezahlt wurde. Wofür und an wen bzw, von wem kann man damit aber nur sehr bedingt feststellen.

    Du bekommst 1000 EUR von Apple überwiesen. Prima, und wofür ist das? Sind das Erlöse aus App verkäufen auf die du keine USt zahlen musst? Oder hast du bei Apple die Zentrale geputzt und musst von den 1000 EUR 19% USt abführen? Oder wurde dir Geld für deine defekten Mac gut geschrieben den du letzte Woche gekauft hast?

    Eine Rechnung bzw. einen Beleg für alle Geldbewegungen zu haben ist so ziemlich eine der elementarsten Dinge des Geschäftslebens. Ich verstehe überhaupt nicht wie man auf die Idee kommen kann keine Rechnung an Apple zu schreiben... 8|


    genau das meinte ich.

    im umgekehrten fall natürlich das gleiche: sind die 1.000 euro an apple jetzt drei verschiedene iPads (zum testen) oder ist es ein cumputer? ersteres kann ja im gleichn jahr abgesetzt werden, zweiteres muss auf einige jahre abgeschrieben werden.
  • Agenor schrieb:

    Einer der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung lautet: „Keine Buchung ohne Beleg“

    In der Steuererklärung interessiert sich das Finanzamt zunächst einmal für den Geldfluss: Wer hat wann wie viel an wen gezahlt. Dabei sind Belege erstmal nachrangig, weil sie erstmal nichts über den tatsächlichen Geldfluss aussagen. Bestes Beispiel dafür sind die abrechenbaren Handwerkerleistungen in einer Einkommenssteuererklärung, die das Finanzamt nur anerkennt, wenn man das durch eine Überweisung(!) – keine Barzahlung – nachweisen kann.

    Rechnungsbelege werden in der Regel erst bei einer Steuerprüfung interessant. Aber die hat man hoffentlich seltener. ;)
    „Meine Komplikation hatte eine Komplikation.“
  • Achja, noch zum eigentlichen Thema:

    Die neuen Regeln ab 01.01.2015 betreffen Verkäufe. Hat man einem Privatkunden in Österreich eine Softwarelizenz verkauft musste dafür bislang die hiesige USt von 19% berechnet und in DE abgeführt werden. Ab nächstem Jahr gilt nicht mehr die USt. am Sitz des leistenden Unternehmens (in meinem Fall also DE) sondern die USt im Land des Empfängers. Man weißt also die österreichische USt (20 oder 21%...?) aus und führt diese auch in AT ab. Damit man nicht mit den Finanzämtern jedes einzelnen EU Landes kämpfen muss gibt es freundlicher Weise eine Vereinfachung die Erlaubt alle mit dem einheimischen Finanzamt zu regeln.

    Bei Geschäften zwischen Unternehmen in der EU ändert sich überhaupt nichts. Zwischen dir und Apple bleibt also alles so wie es war. Vermutlich werden sich nur deine Einnahmen verringern. Statt mit 15% (?) irischer USt an Herrn Meier aus Buxtehude zu verkaufen muss Apple nämlich demnächst 19% deutsche USt zahlen. Ich nehme mal nicht an, dass Apple die Differenz selbst zahlen wird. Dein Anteil wird wie gehabt vom Netto Preis berechnet und dieser wird ja entsprechend kleiner...
  • macmoonshine schrieb:

    Agenor schrieb:

    Einer der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung lautet: „Keine Buchung ohne Beleg“

    In der Steuererklärung interessiert sich das Finanzamt zunächst einmal für den Geldfluss: Wer hat wann wie viel an wen gezahlt. Dabei sind Belege erstmal nachrangig, weil sie erstmal nichts über den tatsächlichen Geldfluss aussagen. Bestes Beispiel dafür sind die abrechenbaren Handwerkerleistungen in einer Einkommenssteuererklärung, die das Finanzamt nur anerkennt, wenn man das durch eine Überweisung(!) – keine Barzahlung – nachweisen kann.

    Rechnungsbelege werden in der Regel erst bei einer Steuerprüfung interessant. Aber die hat man hoffentlich seltener. ;)


    dem finanzamt ist es netülrich erstmal egal, dein steuerberater kann ohne die genannten dokumente aber keine steuererklärung machen (siehe genannte argumente).
  • macmoonshine schrieb:

    Rechnungsbelege werden in der Regel erst bei einer Steuerprüfung interessant. Aber die hat man hoffentlich seltener. ;)


    Das Finanzamt will aber auch eine Umsatzsteuererklärung sehen. Wie macht man die wenn man keine Belege dafür hat auf welche Zahlungen wie viel USt angefallen ist oder auch nicht? Man soll also lieber jahrelang rumschlampen und Daumendrücken, dass nichts passiert um dann im Fall der Fälle die Belege der letzten Jahre nach zu produzieren? Da ist es doch einfacher jeden Monat 3 Minuten Zeit zu investieren und mir eine Rechnung für Apple zu generieren (bzw. eine Rechnung für jedes "Apple")
  • Agenor schrieb:

    Achja, noch zum eigentlichen Thema:

    Die neuen Regeln ab 01.01.2015 betreffen Verkäufe. Hat man einem Privatkunden in Österreich eine Softwarelizenz verkauft musste dafür bislang die hiesige USt von 19% berechnet und in DE abgeführt werden. Ab nächstem Jahr gilt nicht mehr die USt. am Sitz des leistenden Unternehmens (in meinem Fall also DE) sondern die USt im Land des Empfängers. Man weißt also die österreichische USt (20 oder 21%...?) aus und führt diese auch in AT ab. Damit man nicht mit den Finanzämtern jedes einzelnen EU Landes kämpfen muss gibt es freundlicher Weise eine Vereinfachung die Erlaubt alle mit dem einheimischen Finanzamt zu regeln.

    Bei Geschäften zwischen Unternehmen in der EU ändert sich überhaupt nichts. Zwischen dir und Apple bleibt also alles so wie es war. Vermutlich werden sich nur deine Einnahmen verringern. Statt mit 15% (?) irischer USt an Herrn Meier aus Buxtehude zu verkaufen muss Apple nämlich demnächst 19% deutsche USt zahlen. Ich nehme mal nicht an, dass Apple die Differenz selbst zahlen wird. Dein Anteil wird wie gehabt vom Netto Preis berechnet und dieser wird ja entsprechend kleiner...


    es gäbe da eine teil-lösung die (wir apple kennen) wohl nicht machen würde:
    auch an firmenkunden verkaufen. die würde eine win-win-win situation ergeben:
    - Firmenkunde: zahlt weiterhin 99cent, bekommt jedoch eine rechnung dafür mit 0% MwSt -> WIN
    - Apple: bekommt mehr provision (weil von den 99cent keine MwSt abgezogen werden muss) -> WIN
    - Entwickler: bekommt auch mehr provision weil eben auch keine MwSt abgezogen wird -> WIN
    - Staaten: bekommen keine MwSt, ist aber nur ein problem für Luxemburg weil alle anderen bisher eh keine bekommen haben. -> WIN (Gerechtigkeit)

    nur wird apple wohl aus mir unbekannten gründen das nicht einführen...
  • macmoonshine schrieb:

    Ich habe nicht bestritten, dass man zu den Geldflüssen auch Belege braucht. Natürlich muss man alles belegen können. Für die Erklärung sind sie aber häufig nicht nötig, von daher ist das von Thallius beschriebene Verfahren durchaus üblich und verbreitet.


    wenn du es selbst machst dann wirst du ja auch die belege benötigen und genauso braucht es dein steuerberater.

    denn mit deinem monatlichen kontoauszug (20.000 - 3.000 = 17.000) kann man nicht wirklich viel anfangen (MwSt-problematik, absetzung-vs-abschreibung-problematik, absetzungs-prozent-problematik etc)