UstID (Umsatzsteuer ID) bei iTunes Connect angeben?

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  • Thallius schrieb:

    öhm, also mein Steuerberater bekommt meine Kontoauszüge und da gibt es dann Guthaben und Kosten. die verbucht er entsprechend. Wozu soll der denn Rechnungen brauchen?

    Was ist denn das für ein Steuerberater? Es geht nicht ohne. Es geht nicht ohne. Es geht nicht ohne.
    Es gibt doch hundert Gründe warum, außer „keine Buchung ohne Beleg“.
    Die Umsatzsteuervoranmeldung? Anlagenverwaltung? Offene Forderungen verfolgen/abschreiben? Verbindlichkeiten (Rechnung an dich, noch nicht bezahlt)?
    Es ist unmöglich bei einer doppelten Buchführung die Konten auf Grund einer Überweisung zuzuordnen. Und selbst G+V, funktioniert eine solche Vorgehensweise doch nicht?!?
    Ich bin verwirrt.
  • Also meine UST Anmeldung mache ich selber. Alleine schon weil ich selber einen Überblick haben möchte was ich in jedem Monat verdient habe.

    Die Ausgabebelege hefte ich monatlich zusammen und die Rechnungen die ich für andere Firmen schreiben muss natürlich auch. Aber für Apple und eine weitere Firma von der ich monatliche Lizenzzahlungen erhalte, mache ich keine Rechnung. Da schreibe ich einfach kurz eine Notiz auf den Kontoauszug. Bei Apple steht dann eben "Netto EK" daneben und bei den anderen "Brutto EK". Damit hat der Steurberater am Jahresende alle Infos die er braucht um meine Bilanz zu machen.

    Gruß

    Claus
    2 Stunden Try & Error erspart 10 Minuten Handbuchlesen.

    Pre-Kaffee-Posts sind mit Vorsicht zu geniessen :)
  • Thallius schrieb:

    Also meine UST Anmeldung mache ich selber. Alleine schon weil ich selber einen Überblick haben möchte was ich in jedem Monat verdient habe.

    Die Ausgabebelege hefte ich monatlich zusammen und die Rechnungen die ich für andere Firmen schreiben muss natürlich auch. Aber für Apple und eine weitere Firma von der ich monatliche Lizenzzahlungen erhalte, mache ich keine Rechnung. Da schreibe ich einfach kurz eine Notiz auf den Kontoauszug. Bei Apple steht dann eben "Netto EK" daneben und bei den anderen "Brutto EK". Damit hat der Steurberater am Jahresende alle Infos die er braucht um meine Bilanz zu machen.

    Gruß

    Claus


    also gibst du doch auch die benötigte info an den steuerberater weiter (in welcher form ist ja egal).

    wenn ich davon ausgehe dass du nichts mit reduzierter MwSt verkaufst dann lasse ich Brutto vs Netto mal gelten.
    beim einkauf ist das aber nicht so eindeutig. da hast du sicher auch mal reduzierte MwSt (oder nicht?).
    und wie wird die steuererklärung dann gemacht? Gibt es keine ausgaben die nur teilweise abgesetzt werden können? (zb geschäftsessen. oder werden die in DE zu 100% abgesetzt? oder ausgaben für telefon etc?)
    und was ist mit intrastat?
  • Natürlich braucht man für die Erklärungen selbst nicht unbedingt Belege: Man sagt dem Finanzamt was man verdient und ausgegeben hat und fertig. In der Regel glaubt das Finanzamt das und man muss bis zu einer Prüfung nichts belegen. Trotzdem finde ich das vorgehen "erst einmal auf Lücke arbeiten und bei Bedarf alles benötige beschaffen" sehr abenteuerlich. Noch verwunderlicher finde ich, dass ein Steuerberater damit zufrieden ist. Er haftet (bis zu einem gewissen Grad) ja auch für den Kram den er da so zusammen stellt. Wie kann er eine Buchhaltung ohne Belege führen...?

    Aber mir geht es nicht darum irgendjemanden zu erklären wie er seine Bücher zu führen hat. Für mich käme diese Möglichkeit nicht in Frage. Auch wenn die Buchhaltung für mich zu einem der unbeliebtesten Dinge gehört beschäftige ich mich lieber vorbeugend damit als irgendwann später das Nachsehen zu haben. Aber das ja jedermanns eigene Sache.
  • Agenor schrieb:

    Natürlich braucht man für die Erklärungen selbst nicht unbedingt Belege: Man sagt dem Finanzamt was man verdient und ausgegeben hat und fertig. In der Regel glaubt das Finanzamt das und man muss bis zu einer Prüfung nichts belegen. Trotzdem finde ich das vorgehen "erst einmal auf Lücke arbeiten und bei Bedarf alles benötige beschaffen" sehr abenteuerlich. Noch verwunderlicher finde ich, dass ein Steuerberater damit zufrieden ist. Er haftet (bis zu einem gewissen Grad) ja auch für den Kram den er da so zusammen stellt. Wie kann er eine Buchhaltung ohne Belege führen...?

    Aber mir geht es nicht darum irgendjemanden zu erklären wie er seine Bücher zu führen hat. Für mich käme diese Möglichkeit nicht in Frage. Auch wenn die Buchhaltung für mich zu einem der unbeliebtesten Dinge gehört beschäftige ich mich lieber vorbeugend damit als irgendwann später das Nachsehen zu haben. Aber das ja jedermanns eigene Sache.


    ein steuerberater haftet für irgendwas? *fg*
  • Agenor schrieb:

    Ja sicher. Zum einen natürlich gegenüber dem Mandanten aber auch öffentlich. Wenn er eine Bilanz unterschreibt die nicht den GOB entspricht, etc. bekommt er auch Probleme.


    Agenor schrieb:

    gritsch schrieb:

    ein steuerberater haftet für irgendwas? *fg*


    Ja sicher. Zum einen natürlich gegenüber dem Mandanten aber auch öffentlich. Wenn er eine Bilanz unterschreibt die nicht den GOB entspricht, etc. bekommt er auch Probleme.


    und wer unterschreibt die steuererklärung am ende?
  • Ich finde in dem Zusammenhang abenteuerlich, dass 'Beleg' immer mit 'Rechnung' gleichgesetzt wird.
    Die gute, alte Quittung bei Barzahlung ist ebenso ein Beleg wie der immer noch allgegenwärtige Kassenbon.
    Die Rechnung ist am Bequemsten, weil dort so ziemlich alle relevanten Informationen drauf sind. Zahlender, Begünstigter, Datum der Leistungsstellung, Mehrwertsteuer, eindeutige Nummer etc.pp.

    Im Sinne der Buchhaltung kann man die fehlenden Informationen aber auch händisch auf die Quittung oder den Kassenbon kritzeln. (Ungefähr so, wie Thallius es in einigen Fällen ja auch macht.)
    Ich persönlich finde diese Rumreiterei auf Rechnungen ein wenig albern.

    Interessanter finde ich ja, dass jede Buchung einem Vorgang eindeutig zuzuordnen sein muss.
    Wie funktioniert das denn bei Apple? Man gibt denen ja nicht im Vorfeld eine Rechnungsnummer, die man bei der Überweisung der Einnahmen gern als Verwendungszweck bei der Überweisung haben möchte.

    Eigentlich, so die Theorie, müsste es vollkommen ausreichen auf dem Kontoauszug (Beleg mit Datum der Leistungsstellung, Name des Zahlenden, Name des Begünstigten) die Mehrwertsteuer und eine Identifikationsnummer für die interne Zuordnung zu vermerken. Für ganz pedantische Zeitgenossen lässt sich auch noch die Buchungskontonummer darauf malen.
    Niemand verbietet einem, auf Belegen herumzuschmieren, solange die ursprünglichen Informationen erhalten bleiben.
    «Applejack» "Don't you use your fancy mathematics to muddle the issue!"

    Iä-86! Iä-64! Awavauatsh fthagn!

    kmr schrieb:

    Ach, Du bist auch so ein leichtgläubiger Zeitgenosse, der alles glaubt, was irgendwelche Typen vor sich hin brabbeln. :-P
  • Marco Feltmann schrieb:

    Ich finde in dem Zusammenhang abenteuerlich, dass 'Beleg' immer mit 'Rechnung' gleichgesetzt wird.
    Die gute, alte Quittung bei Barzahlung ist ebenso ein Beleg wie der immer noch allgegenwärtige Kassenbon.
    Die Rechnung ist am Bequemsten, weil dort so ziemlich alle relevanten Informationen drauf sind. Zahlender, Begünstigter, Datum der Leistungsstellung, Mehrwertsteuer, eindeutige Nummer etc.pp.

    Im Sinne der Buchhaltung kann man die fehlenden Informationen aber auch händisch auf die Quittung oder den Kassenbon kritzeln. (Ungefähr so, wie Thallius es in einigen Fällen ja auch macht.)
    Ich persönlich finde diese Rumreiterei auf Rechnungen ein wenig albern.

    Interessanter finde ich ja, dass jede Buchung einem Vorgang eindeutig zuzuordnen sein muss.
    Wie funktioniert das denn bei Apple? Man gibt denen ja nicht im Vorfeld eine Rechnungsnummer, die man bei der Überweisung der Einnahmen gern als Verwendungszweck bei der Überweisung haben möchte.

    Eigentlich, so die Theorie, müsste es vollkommen ausreichen auf dem Kontoauszug (Beleg mit Datum der Leistungsstellung, Name des Zahlenden, Name des Begünstigten) die Mehrwertsteuer und eine Identifikationsnummer für die interne Zuordnung zu vermerken. Für ganz pedantische Zeitgenossen lässt sich auch noch die Buchungskontonummer darauf malen.
    Niemand verbietet einem, auf Belegen herumzuschmieren, solange die ursprünglichen Informationen erhalten bleiben.


    und warum willst du irgendwas auf den kontoauszug schreiben? vor allem weil der kontoauszug ja nicht alle zahlungs ein- und ausgänge listet (barzahlung, kreditkarte etc).

    auch hat man dazu ja eh viel zu wenig platz um die ganzen infos raufzuschreiben die es braucht.
    außerdem kann aus einem endbetrag nicht die steuererklärung gemacht werden. die rechnung der stadtwerke für müll und strom wir bei mir zb in 4 verschiedene posten aufgeschlüsselt und verschiedenen konten zugewiesen (Absetzbar 10 % MwSt, Absetzbar 10 % MwSt (diese jedoch nicht absetzbar)) und noch zwei komplett nicht absetzbare posten. Und so ist es bei vielen posten.
  • gritsch schrieb:

    und wer unterschreibt die steuererklärung am ende?


    Also meine Bilanzen unterschreiben ich und der Steuerberater...

    Ich finde in dem Zusammenhang abenteuerlich, dass 'Beleg' immer mit 'Rechnung' gleichgesetzt wird.


    Klar gibt es auch andere Belege als Rechnungen. Natürlich kann ich Vermerke auch handschriftlich auf dem Kontoauszug vermerken. Es geht ja nur darum, dass für jede Zahlung eine Vielzahl von Dingen (wer, wann, wo, was, an wen, welche UST, etc.) belegt werden muss. Das kann man sicherlich alles auf den Kontoauszug kritzeln. Oder man erstellt eben eine Rechnung. Welche Lösung man sauberer und besser findet ist natürlich jedem selbst überlassen. Ich vermute aber mal, dass es wenn es zu einer Buchprüfung kommt man viele, viele Probleme, Nachfragen und Schwierigkeiten vermeiden kann, wenn man eher die "saubere" Lösung mit den Rechnungen gewählt hat.
  • Agenor schrieb:

    Also meine Bilanzen unterschreiben ich und der Steuerberater...


    ja ok, bei bilanzen vielleicht. die steuererklärung unterschreibe aber ich ganz allein.
    wenn der mir irgendwas reingemurkst hat was mich in probleme bringt dann sind das nicht seine probleme und auch nicht die seiner versicherung (vor allem wenn er die steuererklärung nur anhand von kontoauszügen mit irgendwelchen notizen machen musste ;-)). denn durch deine unterschrift bestätigst du ja alle eignetragenen daten. der steuerberater hilft dir ja nur dabei bzw beratet dich. oder hast du einen gesonderten haftungsvertrag abgeschlossen den er sich sicherlich gut bezahlen lässt ;)
  • Marco Feltmann schrieb:

    a ok, bei bilanzen vielleicht. die steuererklärung unterschreibe aber ich ganz allein.
    wenn der mir irgendwas reingemurkst hat was mich in probleme bringt dann sind das nicht seine probleme und auch nicht die seiner versicherung (vor allem wenn er die steuererklärung nur anhand von kontoauszügen mit irgendwelchen notizen machen musste ;-)). denn durch deine unterschrift bestätigst du ja alle eignetragenen daten. der steuerberater hilft dir ja nur dabei bzw beratet dich. oder hast du einen gesonderten haftungsvertrag abgeschlossen den er sich sicherlich gut bezahlen lässt ;)


    Ich glaube ganz so einfach ist das nicht. Paragraphen oder ähnliches kann ich zwar nicht nennen, aber ich denke der Steuerberater ist für seien Leistung in jedem Fall haftbar. Wenn er fahrlässig handelt und dich falsch berät ist er dafür auch haftbar. Du kaufst bei ihm die Leistung, dass er dich entsprechend der geltenden Steuerrechte berät und deine Buchhaltung/Steuererklärung/Bilanz, etc. entsprechend erstellt. Wenn er das nicht tut und irgendeinen Mist produziert ist er dir gegenüber haftbar, auch ohne zusätzlichen Vertrag. Wenn er hilft eine Steuererklärung zu erstellen die gegen irgendwelche Gesetzte, Vorschriften, etc. verstößt ist er auch öffentlich haftbar.

    Natürlich kann er nur mit den Dingen arbeiten, die der Mandant ihm gibt. Wenn er also einen Stapel Kontoauszüge mit Randnotizen bekommt ist es Sache des Steuerberaters zu sagen "Hier ist deine korrekte Steuererklärung" oder "Sorry, mit dem Geflädder kann ich nichts anfangen".
  • Ich finde in dem Zusammenhang abenteuerlich, dass 'Beleg' immer mit 'Rechnung' gleichgesetzt wird.

    Nein. Hat keiner gemacht. Ein Beleg ist ein Beleg.

    Und ein Kontoauszug ist übrigens KEIN Beleg. Frag mal deinen Steuerberater, die Banken machen bei insbesondere Geschäftskonten
    nochmal zusätzlich darauf aufmerksam, dass das einfach nur Zettel sind. (insbesondere Finanzamttechnisch. klar bucht man sein Bankkonto auf Grund des Kontoauszuges, aber in der doppelten Buchhaltung gibt es auf dem Gegenkonto dann doch etwas Handfestes/Beleg).