noch mehr Steuern bei App-Verkäufen?

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  • noch mehr Steuern bei App-Verkäufen?

    Hallo zusammen,

    ich bin etwas verwirrt, was den ganzen Steuerdschungel betrifft?
    Habt ihr für eure kostenpflichtigen Apps außer der Umsatzsteuer noch andere Steuern abgeführt?
    Wenn ja, welche?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhilft.

    cirre
  • Wenn Du nur ein (Neben-) Gewerbe führst, für welches Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, ist die Einkommenssteuer zunächst die einzige, die Du jährlich aufgrund einer einfachen Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) abführst. Erst bei relativ hohen Einkommen wird zusätzlich Gewerbesteuer fällig. Die Kleinunternehmerregelung ist u. a. ebenfalls an die Höhe des Einkommens gebunden, aber auch darauf, dass Du keine Mehrwertsteuer ausweist etc. Dafür vereinfacht sie Deine Buchführung, Du musst keine Umsatzsteuervoranmeldung durchführen ... Hier lohnt es, sich schlau zu machen.

    Ausserdem hält (ebenfalls je nach Einkommenshöhe) die Handelskammer ihre Hand auf. Wenn Du einen anderen Hauptjob hast, über den Du versichert bist, musst Du die Nebentätigkeit der Versicherung anzeigen und darlegen, dass diese nur "unerheblich" zum Einkommen beiträgt. Sonst ist eine extra Krankenversicherung gefordert. Natürlich muss die Tätigkeit auch Deinem (Haupt-) Arbeitgeber angezeigt werden etc. pp.

    Kurz: Bei kleinen Einkünften aus dem Store ist der Aufwand sehr überschaubar. Schau mal auf den Seiten Deiner Finanzbehörde, dort gibt es erklärende PDFs für Existenzgründer und im Zweifelsfall konsultiere einen Steuerberater ... meine Infos sind alle ohne Gewähr :)

    Mattes
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  • Hmm, dazu hab ich auch eine Frage: Wenn man als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer bezahlen muss, aber Apple das schon gemacht hat - Was tut man dann? Kriegt man das irgendwie zurück? Noch habe ich ja keine App im Store, aber das würde mich jetzt mal interessieren...
  • Ich bin jetzt nicht der Steuerfachmann, aber mein Verständnis war, das Umsatzsteuer aus Sicht eines Händlers / Produzenten ein durchlaufender Posten ist: Eigentlich vom Konsumenten bezahlt, wird dieser durch die Lieferanten-Kette an die Finanzbehörde abgeführt. Wenn nun Apple schon die Umsatzsteuer abführt, bis Du da raus. Der Kleinunternehmer ist von deren Abführung zwar befreit, darf aber die Steuer auch nicht auf Rechnungen ausweisen (sondern einen entsprechenden Hinweis), so dass gewerbliche Kunden diese wiederum auch nicht geltend machen könnten ...

    Aber ich gebe zu, dieses Prinzip nicht zur Gänze verstanden zu haben und würde mich auch über eine einfache (!) Erklärung freuen :)

    Mattes
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    1. Als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer bist Du von der Abführung von Umsatzsteuer befreit (sic!), kannst aber gleichzeitig auch keine Vorsteuer aus eigenen Einkäufen abziehen. Für Deine Endkunden ist das egal. Für Deine gewerblichen Kunden ist es i.d.R. egal, denn für sie ist der gesamte innerdeutsche Merhrwertsteuer-Komplex erfolgsneutral. Für Dich macht es Deine Einkäufe um 19 % teurer. Wer also auf Kleinunternehmer optiert, weil er zu faul für die USTVA ist, zahlt teuer dafür.
    2. iTunes Luxemburg agiert für Dich als Dienstleisungskommissionär nach EU-Umsatzsteuerrecht. Für Deine App-Umsätze wird daher (mit Luxemburg als fiktivem Ort der Leistung und mit Apples Annahme, dass nur Endkunden bei iTunes kaufen) in Luxemburg luxemburgische Umsatzsteuer fällig. Die führt iTunes Lux. an den dortigen Fiskus ab und Du bist raus. Das macht das Delta zwischen Deinen eigentlich 70% und dem tatsächlich ausgezahlten Betrag von irgendwas bei 65 % aus.
    3. Alle anderen Apples (Can, Aus, Jp, USA) sind ebenfalls Dienstleistungskommissionäre, der Ort liegt ebenfalls fiktiv an deren Sitz. Da das aber alles Drittländer sind, gilt kein EU-Umsatzsteuer-Recht. Auch dort wird Umsatzsteuer anfallen - oder eben nicht, was halt das regionale Recht aussagt. Auch das macht das Delta zwischen den eigentlichen 70% und dem Auszahlungsbetrag aus.
    4. Japan ist ein Sonderfall, weil dort außerdem von Deinem "Gewinn" noch (ich glaube) 25 % Quellensteuer abgezogen und an den jap. Fiskus abgeführt werden. Das ist keine Umsatzsteuer, sondern eine Vorauszahlung auf eine nationale Einkommensteuer. Die kannst Du theoretisch in Deine Einkommensteuererklärung anrechnen, das ist allerdings kompliziert.
  • apple verkauft in europa dem endkunden die apps mit (ich glaub 15% luxemburgischer) MwSt und führt diese auch ab. auf den rest behällt sich apple dann die 30%. für den rest stellst du apple eine rechnung mit 0% MwSt aus (mit dem entsprechendem erklärungssätzchen dazu). auf den rechnungsbetrag hast du natürlich dann noch all die steuern zu zahlen die eben entsprechend deines landes anfallen (gewerbesteuer, wertschöpfungssteuer, einkommenssteuer etc)...
  • Achja: Deine Einkünfte aus den Verkäufen sind, sofern Dein steuerlicher Sitz in D ist, immer hier einkommensteuerpflichtig, sofern Du es nicht aus "Liebhaberei" machst - also nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht (beides ist bei entgeltlichen Apps wohl anzunehmen). Auch wenn Du erst 16 bist, denn für Steuern gibt es kein Mindestalter. Es kann aber sein, dass Deine Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrages liegen und daher keine Steuerlast entsteht.
  • s

    fwtag schrieb:

    1. Als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer bist Du von der Abführung von Umsatzsteuer befreit (sic!), kannst aber gleichzeitig auch keine Vorsteuer aus eigenen Einkäufen abziehen. Für Deine Endkunden ist das egal. Für Deine gewerblichen Kunden ist es i.d.R. egal, denn für sie ist der gesamte innerdeutsche Merhrwertsteuer-Komplex erfolgsneutral. Für Dich macht es Deine Einkäufe um 19 % teurer. Wer also auf Kleinunternehmer optiert, weil er zu faul für die USTVA ist, zahlt teuer dafür.
    2. iTunes Luxemburg agiert für Dich als Dienstleisungskommissionär nach EU-Umsatzsteuerrecht. Für Deine App-Umsätze wird daher (mit Luxemburg als fiktivem Ort der Leistung und mit Apples Annahme, dass nur Endkunden bei iTunes kaufen) in Luxemburg luxemburgische Umsatzsteuer fällig. Die führt iTunes Lux. an den dortigen Fiskus ab und Du bist raus. Das macht das Delta zwischen Deinen eigentlich 70% und dem tatsächlich ausgezahlten Betrag von irgendwas bei 65 % aus.
    3. Alle anderen Apples (Can, Aus, Jp, USA) sind ebenfalls Dienstleistungskommissionäre, der Ort liegt ebenfalls fiktiv an deren Sitz. Da das aber alles Drittländer sind, gilt kein EU-Umsatzsteuer-Recht. Auch dort wird Umsatzsteuer anfallen - oder eben nicht, was halt das regionale Recht aussagt. Auch das macht das Delta zwischen den eigentlichen 70% und dem Auszahlungsbetrag aus.
    4. Japan ist ein Sonderfall, weil dort außerdem von Deinem "Gewinn" noch (ich glaube) 25 % Quellensteuer abgezogen und an den jap. Fiskus abgeführt werden. Das ist keine Umsatzsteuer, sondern eine Vorauszahlung auf eine nationale Einkommensteuer. Die kannst Du theoretisch in Deine Einkommensteuererklärung anrechnen, das ist allerdings kompliziert.


    sind das wirklich 65% die übrig bleiben? eigentlich müsste das doch weniger sein oder (hab nur kostenlose apps im store):

    100 / 1,15 = 87
    87 * 0,7 = 60,87

    wo liegt der fehler?
  • Ja, das mit Luxemburg hab ich schonmal gehört, da ist der MwSt-Satz halt am geringsten. Also, habe ich das richtig verstanden, dass das dann so berechnet wird, wenn die App innerhalb der EU verkauft wird? :

    z.B. 0.89 € App-Preis
    davon 0.77391304347 € An Apple und 0.11608695652 € an Luxemburg

    von 0.77391304347 € bleiben 0.23217391304 € bei Apple, 0.54173913042 € gehen an mich.

    Davon muss ich dann aber, egal ob ich Kleinunternehmner bin oder nicht, auf keinen Fall mehr MwSt an den deutschen Staat abgeben, weil "ich" das ja schon in Luxemburg gemacht habe.
    Andere Steuern zahle ich ganz normal.
  • fwtag schrieb:

    Ja, so ungefähr. Es hängt immer auch vom Wechselkurs der Fremdwährung ab. Das kann dann schon mehr oder weniger sein, denn UK, NO, SE usw. und ein ganzer Schwung Drittländer sind mit in Lux gebündelt.

    edit: nach Deinem edit: genau


    achso die haben ja auch ihre eigenen "fixen" preise für die apps welche dann in euro umgerechnet werden und somit schwanken können.
  • Oh Mann. Ich habe gesagt, dass Du nichts machen musst. Trotzdem zahlst Du Quellensteuer und irgendwer (z.B. Apple in Jp) führt sie ab.

    Aber ich weiß gar nicht, warum Du auf dieser blöden Quellensteuer rumreitest. Wie ich bereits oben schrieb, ist das für den AppStore nur in Japan relevant und ich mache da so gut wie keine Umsätze.