Hallo zusammen,
das Steuerrecht macht mir in den letzten Tagen sehr zu schaffen. Als iPhone Entwickler habe ich mein App weltweit verkauft und auch geringe Umsätze in Drittländer erzielt. Jetzt heißt es im Schedule 2 Exhibit B "Apple shall not collect and remit the taxes ... for sales ... to end-users located in the countries listed below. You shall be solely responsible for the collection and remittance of such taxes as may be required by local law." Ich bin also verpflichtet die Steuern in den Ländern selbst abzuführen:
Seit dem 1.1.2010 ist das neue Mehrwertsteuerpaket in Kraft getreten. Neue Grundregel im B2C-Bereich (Business-to-Customer):
das Steuerrecht macht mir in den letzten Tagen sehr zu schaffen. Als iPhone Entwickler habe ich mein App weltweit verkauft und auch geringe Umsätze in Drittländer erzielt. Jetzt heißt es im Schedule 2 Exhibit B "Apple shall not collect and remit the taxes ... for sales ... to end-users located in the countries listed below. You shall be solely responsible for the collection and remittance of such taxes as may be required by local law." Ich bin also verpflichtet die Steuern in den Ländern selbst abzuführen:
Argentina
Armenia
Botswana
Brazil
Chile
China
Colombia
Costa Rica
Croatia
Dominican Republic
Ecuador
El Salvador
Egypt
Guatemala
Honduras
Hong Kong
India
Indonesia
Israel
Jamaica
Japan
Jordan
Kazakhstan
Kenya
Korea
Kuwait
Lebanon
Macau
Macedonia
Madagascar
Malaysia
Mali
Mauritius
Mexico
Moldova
New Zealand
Nicaragua
Niger
Norway
Pakistan
Panama
Paraguay
Peru
Philippines
Qatar
Russia
Saudi Arabia
Senegal
Singapore
South Africa
Sri Lanka
Taiwan
Thailand
Tunisia
Turkey
UAE
Uganda
Uruguay
Venezuela
Vietnam
Seit dem 1.1.2010 ist das neue Mehrwertsteuerpaket in Kraft getreten. Neue Grundregel im B2C-Bereich (Business-to-Customer):
Wenn die Leistung nun aus Deutschland erbracht wird, brauche ich doch in den Drittländern keine Umsatzsteuer abzuführen?Sitz des Leistenden
Werden ab 2010 sonstige Leistungen an Nichtunternehmer (private Endkunden) erbracht, bleibt
es grundsätzlich dabei, dass die Leistung an dem Ort ausgeführt wird, von dem aus der leistende
Unternehmer (Auftragnehmer) sein Unternehmen (bzw. die leistende Betriebsstätte) betreibt.
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