Umsatzsteuer App Store wenn man Einnahmen teilt

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  • Umsatzsteuer App Store wenn man Einnahmen teilt

    Hallo,

    1.) ich bin App-Entwickler und habe Einnahmen aus dem App Store, die - soweit ich das verstehe - nicht zu versteuern sind (da Apple ja schon USt zahlt)?

    2. ) Nun habe ich aber mit einer anderen Firma den "Deal" (bisher mündlicher Vertrag) dass ich 50 % der Einnahmen an Sie weiterreiche (da quasi die "Lizenz" bei denen liegt). Die Firma will aber, dass ich ihnen auch die USt überweise. Also z.B. wenn ich von Apple 2000 Euro bekomme wollen die nun 1190 statt 1000 Euro. Jemand eine Idee wie die/ich das handhaben sollte? Ich habe keine Lust deren Steuern zu zahlen; und absetzen kann ich es wohl auch nicht, da ich so schon kaum Steuern zahle.

    Danke im Vorraus.
    Sebastian
  • obiwahn schrieb:

    Hallo,

    1.) ich bin App-Entwickler und habe Einnahmen aus dem App Store, die - soweit ich das verstehe - nicht zu versteuern sind (da Apple ja schon USt zahlt)?


    Nunja, Einkommenssteuer solltest Du schon dafür zahlen ;)



    2. ) Nun habe ich aber mit einer anderen Firma den "Deal" (bisher mündlicher Vertrag) dass ich 50 % der Einnahmen an Sie weiterreiche (da quasi die "Lizenz" bei denen liegt). Die Firma will aber, dass ich ihnen auch die USt überweise. Also z.B. wenn ich von Apple 2000 Euro bekomme wollen die nun 1190 statt 1000 Euro. Jemand eine Idee wie die/ich das handhaben sollte? Ich habe keine Lust deren Steuern zu zahlen; und absetzen kann ich es wohl auch nicht, da ich so schon kaum Steuern zahle.

    Danke im Vorraus.
    Sebastian


    Dann müssen Sie Dir eine Rechnung schreiben über Linzenzgebühren in Höhe der Summe die sie haben wollen inklusive der Mehrwertsteuer. Dann kannst du Dir die MwSt wieder zurückholen.

    Gruß

    Claus
    2 Stunden Try & Error erspart 10 Minuten Handbuchlesen.

    Pre-Kaffee-Posts sind mit Vorsicht zu geniessen :)
  • "absetzen kann ich es wohl auch nicht, da ich so schon kaum Steuern zahle".
    Da verwechselst Du wohl Einkommens- und Umsatzsteuer.

    Ob der Partner Umsatzsteuer auf dem Beleg "will", ist nicht die Frage. Es spielt nur eine Rolle,
    - ob deine Rechnung (Leistung) umsatzsteuerpflichtig ist
    - ob Dein Unternehmen Umsatzsteuer berechnen muss. Das ist erkennbar daran, ob Du vorsteuerabzugberechtigt bist, Du Dir also von Dir bezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholst.

    Trifft beides zu, musst Du Umsatzsteuer berechnen.

    Übrigens: jede Umsatzsteuer, die Du auf der Rechnung anführst, musst Du auch an das Finanzamt abführen. Ob die Ust berechtigterweise berechnet wurde oder nicht.

    No.
  • Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten.


    ob deine Rechnung (Leistung) umsatzsteuerpflichtig ist
    Genau das wäre meine Frage. Also die Einnahmen die ja schon versteuert sind, die ich weiterreiche, sind die nochmal USt-Pflichtig?

    ob Dein Unternehmen Umsatzsteuer berechnen muss. Das ist erkennbar daran, ob Du vorsteuerabzugberechtigt bist, Du Dir also von Dir bezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholst.
    Ich denke schon. Also Kleinunternehmer bin ich wohl nicht mehr. Ich habe aber ausschliesslich Einkuenfte aus dem App Store (also schon Ust weg). Wie hole ich mir dann USt zurück, falls ich die jetzt der Firma vorschiesse? Ich habe ja keine USt. gezahlt um da was zu verrechnen.

    Vielen Dank im Vorraus!
    Sebastian
  • falls du wirklich keine rechnungen fürs inland ausstellst, also keine MwSt generierst, dann sollte es auch möglich sein dass du dir vom finazamt einen wisch holst (unter angabe 100er dinge) und du mit dem wisch dann zu deinem kunden gehst (dein partner) und dir dann unter angabe einer paragraphenkette aus deinem wisch eine rechnung mit 0% MwSt ausstellen lässt. Ob sich der ganze aufwand und die rennereien wirklich auszahlen wage ich zu bezweifeln. Ich kenne das hier nur von unternehmen die x mio € umsatz machen.
    Wie du die gezahlte MwSt zurückholst (wenn du sie mit selbst ausgellten rechnungen nicht ausgleichen kannst), solltest du doch einfach deinen steuerberater oder dein finanzamt fragen können.