Muss man Rechnungen / Invoices an Apple senden bei Verkäufen im Apps Store?

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  • Muss man Rechnungen / Invoices an Apple senden bei Verkäufen im Apps Store?

    Muss man als Apps Store Verkäufer an Apple Rechnungen senden um sein Geld zu bekomen?
    Dies habe ich in itunes connect gelesen:
    Apple pays Developers their share of the proceeds from the sales of applications based on your Financial Reports. Apple requires invoices from Luxembourg VAT registered Developers before releasing payments for developer's proceeds for sales made in Europe through iTunes s.a.r.l., where proceeds are paid in British Pounds and European Euros.

    Developers based elsewhere may have invoicing requirements in accordance with local laws and statutes. It is your responsibility to consult with your own legal and tax advisors with respect to any invoice requirements you are subject to.

    Developers required to invoice Apple may send a soft copy of the invoices by using Contact Us. For Luxembourg VAT registered Developers, we require a hard copy invoice for our records. It is important that the billing address stated on the invoice is Luxembourg and that the invoice is sent to Ireland.

    Please use the following billing address:

    Billing Address:

    iTunes s.à r. l.
    8 rue Heinrich Heine
    L-1720 Luxembourg
    TVA/VAT No.: LU20165772

    Please send invoices to:

    App Store Invoicing
    Apple Operations Europe
    iTunes s.à r. l.
    Hollyhill Industrial Estate
    Hollyhill
    Cork Ireland

    All invoices for GBP and EUR sales have to be stated at 0% VAT.
    Daraus lese ich das man an Apple eine Rechnung mit 0% VAT (USt) stellen mus auf Basis der finanz Reporte die man als Verkäufer erhält



    Stimmt das? Oder habe ich es falsch verstanden?

  • Das würde mich jetzt auch interessieren. Wo genau steht das? Im Paid_Apps_Contract_Schedule_v5.pdf finde ich das nicht.

    Edit: Also ich verstehe das so dass nur die Luxemburger eine Rechnung stellen müssen um an ihr Geld zu kommen. Bei allen anderen liegt es in der Eigenverantwortung sich schlau zu machen ob man eine Rechnung stellen muss und diese ggf. dann per Mail einsendet.

    Also Frange an alle anderen: schickt ihr Rechnung zu Apple?
    malloc: *** vm_allocate(size=1665622016) failed (error code=3)

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jens ()

  • Nein, da steht, dass iTuns s.a.r.l. von Luxemburger Entwicklern eine Hardcopy-Rechnung braucht, die bitte nach Irland gesandt wird.

    Alle anderen können eine Rechnung als PDF (softcopy) über "Contact us" senden, sofern das lokale Recht das erfordert (in D ist das so!!). Ihr müsst aus steuerlichen Gründen so oder so eine Rechnung schreiben, sonst gibt es Ärger mit dem Finanzamt. Die Rechnung zeigt aber 0% MwSt. Wie (und ob) Ihr die Rechnung zu Apple bekommt, bleibt Euch überlassen ... Nur in Eurer Buchhaltung sollte sie nicht fehlen.
  • fwtag schrieb:

    Nein, da steht, dass iTuns s.a.r.l. von Luxemburger Entwicklern eine Hardcopy-Rechnung braucht, die bitte nach Irland gesandt wird.

    Alle anderen können eine Rechnung als PDF (softcopy) über "Contact us" senden, sofern das lokale Recht das erfordert (in D ist das so!!). Ihr müsst aus steuerlichen Gründen so oder so eine Rechnung schreiben, sonst gibt es Ärger mit dem Finanzamt. Die Rechnung zeigt aber 0% MwSt. Wie (und ob) Ihr die Rechnung zu Apple bekommt, bleibt Euch überlassen ... Nur in Eurer Buchhaltung sollte sie nicht fehlen.
    ...das heisst, du legst bei der einkommenssteuererklärung rechnungen, die du vermeintlich apple gestellt hast, bei?!? ich habe bisher immer nur eine bilanz abgegeben. zumindest bisher hat sich niemand beschwert.
  • fwtag schrieb:

    Weil sie nicht den Firmerfordernissen entsprechen und eben keine Rechnungen (von Dir) oder Gutschriften (von Apple) sind sondern eben Reports. Ich suche morgen mal due Fundstellen in den div. (!!) Gesetzen raus, wenn ich dran denke.
    ...naja, die payment-advises zeigen ja, was du von apple gutgeschrieben bekommst. trotzdem eine gute info. dann werde ich rückwirkend mal ein paar rechnungen stellen.

    gruss walter
  • Miralem23 schrieb:

    Das heißt also, ich muss nach einem Monat eine Rechnung schreiben die an Apple per Mail via "Contact us" senden und dazu noch die Reports als Anhang beifügen?
    Ich denke, dass Du die Anhänge nicht beifügen musst. Ob Du die Rechnung wirklich an Apple mailst, obliegt Deiner Entscheidung; sie schreiben ja selbst, dass sie die eigentlich gar nicht wollen. (Wie die das intern in ihrer Buchhaltung klar kriegen, ist mir ein Rätsel!) Aber für DICH sind die Rechnungen elementar.

    Noch einmal zu den Grundlagen: Einschlägig ist hier vor allem das UStG, besonders § 14, der die Formvorschriften von Rechnungen definiert. Dort steht z. B.:
    - Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers auf elektronischem Weg zu übermitteln (§ 14 Abs. 1 UStG).
    - Soweit er einen Umsatz an einen anderen Unternehmer oder eine juristische Person ausführt, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG).
    - (...) kann eine Rechnung von einem (...) Leistungsempfänger für eine Lieferung oder sonstige Leistung des Unternehmers ausgestellt werden, sofern dies vorher vereinbart wurde (Gutschrift) ($ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG).
    - Bei auf elektronischem Wege übermittelten Rechnungen müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein durch: 1. eine qualifizierte elektronische Signatur (...) oder 2. elektronischen Datenaustausch (EDI) (...) (§ 14 Abs. 3 UStG).
    - Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten: 1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, (...) 4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird, (...) 7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte ENtgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (...), 8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Falle einer Steuerbefreiung ein Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt (...).

    Ich denke der Financial Report kann zwar als Gutschrift betrachtet werden (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG), gleichwohl muss diese Gutschrift die Formvorschriften erfüllen. Und das tut der Report m. E. mindestens nicht in den zitierten Punkten im letzten Absatz.

    Was droht? Der Verlust der Steuerbefreiung, da nicht im umsatzsteuerlichen Sinne nachgewiesen ist, das die Leistungen steuerbefreit sind (Grundlage: Rechnung i. S. d. UStG). Folge: Ihr müsst auf alle Umsätze aus eigener Tasche Umsatzsteuer nachzahlen, weil angenommen wird, dass die Umsätze im Inland erbracht wurden.

    Also nicht schön. Daher: Immer auf Grundlage der Financial Reports brav monatliche Rechnungen an Apple schreiben. Das payment advice reicht nicht, hilft aber, die richtige Summe anzusetzen, da ja auch Fremdwährungen auftauchen ...
  • Das schadet sicher nicht, aber nötig ist es eigentlich auch nicht, denn die Veranlagung erfolgt anhand der Bilanz/GuV oder EÜR.

    Wenn das Finanzamt Fragen hat, fragt es schon nach.

    Was Apple angeht: Denen ist das offenbar egal, ob sie die Rechnungen bekommen. Nicht Euer Problem - wohl aber, ob Ihr Rechnungen in Euren Büchern habt. Und das scheint ja bei Dir der Fall zu sein ...
  • Also ich erzeuge auf Basis der Financial Reports jeden Monat eine "Proforma-Rechnung" für meine Buchhaltung. Letztlich enthält diese einfach die Summen der tatsächlich ausgezahlten Beträge (nach Region/Währung getrennt).

    Laut meinem Steuerberater geht das so in Ordnung. Ob es wirklich in Ordnung geht, wird man vermutlich tatsächlich erst bei einer Steuerprüfung herausfinden.
    Letztlich geht es aber immer darum, dass alle Vorgänge nachvollziehbar dokumentiert werden müssen.
    Durch Versenden einer Proformarechnung an Apple (obwohl die nicht daran interessiert sind und sie vermutlich direkt in den Mülleimer weiterleiten) wird die Sache wohl weder übersichtlicher, nachvollziehbarer oder gar offizieller...
    Bevor man jemanden kritisiert, sollte man zuerst ein paar Meilen in dessen Schuhen gehen!
    Erstens ist man dann in sicherem Abstand und zweitens hat man die Schuhe...
  • Glaube nicht dass Apple die Rechnungen im Mülleimer verschwinden lässt. Das ganze läuft im Reverse-Charge-Verfahren, d.h. dass der leistende Unternehmer (der Entwickler) eine Rechnung an den Leistungsempfänger (Apple Luxembourg) schreibt. In diesem Fall ist der Ort der sonstigen Leistung in Luxembourg (oder Irland ist aber egal, solange es EU ist). Damit der Entwickler jetzt nicht hingehen muss und luxemburgische USt auf die Rechnung schreiben und sich in Luxemburg umsatzsteuerlich registrieren müsste, wird die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger "umgelegt". Deswegen schreibt der Entwickler eine Rechnung mit 0% VAT. Auf der Rechnung müssen beide USt-IDs stehen (die des Entwicklers und von Apple Luxembourg)! Die Finanzverwaltungen kommunizieren dann untereinander, ob die Angaben von des Entwicklers in Deutschland mit den Angaben von Apple in Luxembourg übereinstimmen.



    Alles ohne Gewähr aber so sollte es wohl eigentlich laufen.....


    Apple unterliegt in Luxembourg ja auch steuerlichen Pflichten, auch wenn diese nicht so umfangreich sind wie bei uns.
    malloc: *** vm_allocate(size=1665622016) failed (error code=3)
  • Ich bekomme jetzt seit bald 2 Jahren Geld von Apple und habe denen noch nie eine Rechnung gestellt.


    Im Übrigen habe ich einen Vertrag mit Apple Inc, Cupertino, CA, USA. Nicht mit iTunes Luxemburg oder sonstwem. Bei den App Store-Verkäufen handelt es sich um Außenhandels-Umsätze (nach USA nämlich). Deshalb sind diese umsatzsteuerfrei (das hat nix mit EU, Luxemburg oder Ust-ID zu tun).

    Ob Apple dir das Geld aus Cupertino, Luxemburg, München oder Rübennasenhausen überweist ist dabei herzlich egal. Ob, wie, warum und wieviel Mwst. Apple für irgendwelche Programme im deutschen App Store berechnet (oder sonst wo) kann einem ebenfalls egal sein (das ist deren Problem).

    Apple tritt mit dem AppStore als Händler auf, der auf eigene Rechnung (und mit eigener Buchhaltung) arbeitet.
    Wir (als Entwickler) verkaufen unsere Software zum Weiterverkauf (deshalb mit 30% "Händlerrabatt") an Apple Inc., Cuperino, CA. Für die deutsche Buchhaltung sollte man die Einnahmen zumindest mit einer Proformarechnung dokumentieren. Aber solange Apple (für deren Buchhaltung) keine Rechnung verlangt (was sie zumindest bei mir nicht tun und trotzdem zahlen), gibt es keinen Grund eine Rechnung an Apple zu schicken.
    Für die Buchhaltung eines deutschen Gewerbetreibenden wäre es zwar sicher die einfachste, sauberste und schönste Lösung, wenn Apple einem jeden Monat eine (ausdruckbare) Gutschrift zumailen würde. Aber das machen sie halt nicht. Deshalb schreibt man sich eben selbst eine Proformarechnung und heftet möglichst alle schriftlichen Belege von Apple an, die man in die Finger bekommt (normalerweise die Financial Reports).

    Das ist wie wenn ihr einen Stuhl zimmert und ihn an Ikea verscherbelt. Ihr bekommt den HEK-Preis von Ikea und ob Ikea den Stuhl dann in Deutschland, Schweden, USA oder auf dem Mond verkauft, geht euch nichts mehr an.
    Bevor man jemanden kritisiert, sollte man zuerst ein paar Meilen in dessen Schuhen gehen!
    Erstens ist man dann in sicherem Abstand und zweitens hat man die Schuhe...
  • Äh-äh. Das siehst Du leider falsch.

    Lies mal die Vertriebsvereinbarung, Vertragspartner ist iTunes S.à r.L. mit Sitz in Luxemburg. Formal, das steht in Schedule 2, ist iTunes LUX ein "commissionaire pursuant" entsprechend Article 91 des Luxemburger Code de Commerce. Und der ist vergleichbar dem "Dienstleistungskomissionär" nach § 383 Abs. 1 HGB.

    Umsatzsteuerlich ist § 3 Abs. 11 UStG einschlägig. Und daraus wiederum folgt die Einschlägigkeit von § 3a Abs. 2 UStG, die eine fiktive Leistungskette mit dem 1. Schritt Dein Sitz > Lux und dem 2. Schritt Lux > irgendwohin fingiert. Daher ist es denen auch so wichtig, Rechnungen von Luxemburger Entwicklern zu bekommen - da fällt nämlich inländische Umsatzsteuer an und iTunes S.à r.L. unterliegt wie jedes andere Unternehmen dem dortigen inländischen USt-Recht mitsamt den (europaweit mehr oder weniger vereinheitlichten) Formvorschriften.

    Im Endeffekt ist es egal, denn es ist entsteht keine Steuer. Aber Du hast mitnichten einen Vertrag mit Apple USA und führst mitnichten Drittlandsumsätze (keine Außenhandelsumsätze, das wäre AStG) aus und Apple ist mitnichten Händler (keine Ware - sic!) und wir verkaufen mitnichten Apple unsere Software (wenn, dann Lizenzen und die werden von iTunes Lux auch nur vermittelt).

    Der Rest von dem, was Du schreibst ist richtig.

    Das was Jens schreibt ist ebenfalls völlig richtig und auch wichtig, denn Formerfordernis ist auch die Angabe der beiden (!!!) USTIDs in der Rechnung. Und was gritsch immer wieder sagt: Denkt an die ZM - die kommt früher oder später auf Euch zu.

    Naja, und warum die keine Rechnung wollen? Vermutlich, weil die das Gleiche machen, was hier für die Rechnungen empfohlen wird: Sie schreiben für die eigene Buchhaltung eine Gutschrift und scheren sich einen Deibel darum, diesen Beleg an den Empfänger zu senden. Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Ach ja: Es ist die weitaus kompliziertere Variante, von Apple eine Gutschrift gemailt zu bekommen, denn diese müsste nach deutschem UStG (auch § 14 glaub ich) qualifiziert elektronisch signiert sein, Ihr müsstet die Signatur immer überprüfen und - viel schlimmer - das ganze für 10 Jahre den GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) und GoDV (.. Datenverarbeitung) entsprechend aufbewahren ... nachprüfbar!

    Lieber so, wie hier vorgeschlagen ...